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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 2. Abhandlung): Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund: III. Zum Frieden von Arras (1414 - 1415) — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33043#0015
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Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund. III. 15

Ermordung des Herzogs von Orleans und die dadurch ent-
standenen Übelstände hinzuweisen. Eeinesfalls dürfe Johann von
neuem den König wider sich haben. Er solle nicht zu weit gelien
in dem Schutz der Verbannten: hätten denn Johanns Untertanen
ein Interesse daran, Fremde, Untertanen des Königs, gegen den
König zu verteidigen, der ihnen selbst wohlgesinnt sei ? Er solle
doch Vernunft annehmen: il lui est besoing, autant qu’il puet
estre ä nul seigneur, de dissimuler, acepter et tenir l’ordonnance
du roy .... Er solle doch daran denken .... comment aucuns
qu’il scet par dissimuler et souffrir sont venuz ä chief de leurs
voulentes et ä leurs entencions.

Alle guten und ,,schlechten“ Ratschläge haben nichts genützt;
Johann wollte nicht nachgeben und gab nicht nach. Monate
hindurch bekamen die Diplomaten noch Gelegenheit, ihre Künste
zu zeigen. Endlich heugte sich die Regierung vor dem Halsstarrigen,
der Eroberungszug der Engländer zwang sie dazu. Die Zahl der
Gebannten wurde von 500 auf 45 herabgesetzt. In der
neuen Ehrenerklärung verlautete nichts mehr davon, daß der
Burgunder als Rebell und Widersacher gegen seinen König auf-
getreten sei. Erst am 24. September 1415 nahrn Johann den Frie-
densvertrag endgültig an. Aber er war immer noch nicht zu-
friedengestellt. Grollend stand er König Karl und dem Dauphin
gegenüber, die sich von den Armagnaken nicht trennen wollten.
Seine Rache ließ nicht auf sich warten. Keinem seiner Mannen
erlaubte er, gegen König Heinrich von England die Waffen zu
ergreifen. Das stolze Banner des Herzogs von Burgund und
Grafen von Flandern fehlte auf dem Schlachtfelde von Azincourt.

I.

[1414 vor September 4.] ImLager vor Arras.—Sonderabkommen
zwischen Ludwig von Guyenne einerseits, Anton von Brabant,
Margarethe von Hennegau und den Vertretern der Drei Stände von
Flandern anderseits.

Provision particuliere obtenue pour monseigneur de Bour-
gongne devant Arras oultre le general traittie 43.

Cy s’ensuivent les provisions que monseigneur le duc de
Guienne a ottroiees de sa grace ä part, ä la supplicacion de mon-

43 Auf der Rückseite.
 
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