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Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 6. Abhandlung): Parma und die päpstliche Bestätigung der Gesellschaft Jesu 1540 — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33049#0020
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20

Hermann Stoeckius:

der eben entstandenen Kapuziner, Ochino, tatsächlich erlebte, mit
ihren Predigten schließlich doch zu Neuerungen trieben ? Oder
fürchtete er nur innerhalb der Ordenswelt durch die Gründung
des neuen Ordens auch neuen Zündstoff für neue rixae 75d), neuen
Anlaß zur Eifersucht, wie sie in der Luthersache z. B. zwischen
Augustinern und Dominikanern jüngst so verhängnisvoll ver-
schärfend zutage getreten war ? Hier liegt also das eine, auch
jetzt noch ungelöste Problem vor. Und das andere, ebenso un-
gelöste, ist die Frage, durch welche Einflüsse schließlich diese
Bedenken gemildert wurden 75®), die doch zunächst so stark waren,
daß sie Guidiccioni nicht fallen ließ, obgleich ihm solche Für-
sprecher wurden, wie die Parmenser.

Wie die Parmenser eine Befürwortung der Regelbestä-
tigung bei dem Kardinal Guidiccioni am 26. Januar 1540 an ihre
Gesandten in Rom geschickt hatten, so wandten sie sich im März
des gleichen Jahres an Costanza Farnese 76), um mit ihrer Hilfe
den Papst selbst für die Ausführung der Bestätigungsbulle
willfährig zu machen. Ihr Schreiben hat folgenden Inhalt: Da
die beiden Priester in Parma und ihre Kongregation in Rom be-
stimmte Privilegien vom Papste erlangen möchten, die auf niclits

sammen. Mit großem Fleiße hat er 20 Sätze aus deren Äußerungen
über Kirche, Papsttum, Fegfeuer, Rechtfertigung usw. gesammelt. Hie-
bei benützte er die Schriften Ecks, des Albertus Pighius, des Eras-
mus von Rotterdam, des Ambrosius Catharinus; doch sind auch Melanch-
thon und Oekolampadius zitiert. Diese Sammlung betitelt er schedula
sive tenor articulorum sepius damnatorum et novissi me
a Lutheranis innovatorum. Bei jedem der 20 Sätze wird zunächst
der Nachweis geführt, wer vor den Reformatoren Urheber der Irrlehre
war und dann, wann und von welchem Konzil sie verurteilt wurde. Der
eigentliche Urheber der neuen Haeresie ist ihm Erasmus. So drückt, er
sich am Schluß des tenor articulorum wenigstens aus: Erasmus
plantavit, Lutherus rigavit, diabolus incrementum dedit
(f. 52 a)“. — 75d) Diese seine x\nsicht (cf. supra p. 10) hielt er auch später
noch aufrecht. In der wichtigen Instruktion für die Ivonzilslegaten vom
Jahre 1542 über die Reform des Ordenswesens äußert er sich folgender-
maßen: Wenn irgend möglich, solle die Yerschiedenheit ganz beseitigt werden;
alien Religiosen wäre die gleiche Lehr- und Lebensweise vorzuschreiben.
So wie sie jetzt wären, schadeten sie mehr als sie nützten, cf. Y. Schweitzer,
a. a. O., p. 193. — 75e) iVufgegeben hat er sie nicht, denn seine Zu-
stimmung bleibt eine bedingte: auf seinen Antrag hin ward der Orden
nur unter der Bedingung bestätigt, daß nicht mehr als 60 Mitglieder auf-
genommen würden, bis sich die Gesellschaft Jesu erprobt habe, cf. Po-
lanco, Chronicon, p. 80. —- 76) Tacch. Vent., Doc. ined., n. 53, p. 573.
 
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