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Gradenwitz, Otto; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 8. Abhandlung): Zum Falscheid des Papyrus Halensis des Ersten: Dikaiomata — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33051#0008
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Otto Gradenwitz:

nur einer siegt oder beide nnterliegen, so ist durch die früheren beiden
Fälle das ßedürfnis gedeckt. Wenn aber beide siegen, so ist partie
remise, beicle Yerurteilungen werden an den Zeugen vollstreckt, das
Haupturteil zu schelten bleibt den Parteien durch den Berufungs-
weg überlassen; beruhigen sie sich beide bei dem Urteil, so haben
sie nur dem Staat zweimal sein ήμιόλιον erstritten.

Sind diese Ausführungen richtig, so haben die Iderausgeber
zwar den ersten und dritten Fall des ψευδομαρτυρίου (Z. 44—55 uncl
Z. 64—69) zutreffend bestimmt, nicht aber den zweiten (Z. 55 — 63).
 
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