Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund. IV.
5
court 8, Ramsay 9, Oman 10, ohne ihn aber nebst den ergänzenden
Abmachungen genau zu untersuchen und richtig zu würdigen.
Ich teile die Yerträge von Leicester und Saint-Omer nach den Ori-
ginalen, den von Ypern nach einer zeitgenössischen Abschrift aus
dem Archiv der Göte d’Or mit * 11.
Die Anerbietungen der burgundischen Gesandten waren recht
verlockend. Herzog Johann stellte dem Könige Heinrich die
Hand einer Tochter in Aussicht 12, entweder der dreizehnjährigen
Katharina oder der elfjährigen Anna, und brachte dann ein ewiges
Bündnis in Yorschlag. Die beiden Fürsten haben sich vorkommen-
denfalls gegenseitig mit Truppen zu unterstützen. Sie erobern
gemeinsam die Gebiete des Königs Ludwig von Sizilien, der Her-
zöge von Orleans und Bourbon, der Grafen von Angouleme, Alen-
gon, Vertus, Eu, Armagnac, des Herrn Karl von Albret, also aller
Armagnaken, nur mit Ausnahme derjenigen des Herzogs von
Berri. Die Besitzungen der Grafen von Angouleme und Armagnac
sowie des Herrn von Albret fallen Heinrich zu; die Besitzungen
der anderen teilen sie ,,als Brüder und Bundesgenossen“ gemäß
dem Kontingent, das jeder gestellt hat. Beide Kontrahenten ver-
pflichten sich, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des andern
einen Vertrag mit einem der Genannten einzugehen. Das Bünd-
nis richtet sich „contra omnes gentes qui vivere possunt vel mori“.
Johann nimmt bloß aus: den König von Frankreich als seinen
Lehensherrn und den Dauphin; seine Brüder, seine derzeitigen
und zukünftigen Schwiegersöhne, seine Schwäger; endlich, wenn es
König Heinrich genehm ist, den König von Kastilien und den Her-
zog der Bretagne.
Bei der Beratung der einzelnen Punkte machten die Englän-
der Bedenken geltend, welche seiner Zeit schon König Heinrich
IY. beschäftigt hatten. Schwierigkeit machte besonders das Ver-
8 I 132.
9 I 184 f.
10 239 ff. S. 242 spricht er fälschlich von „the secret treaty lately con-
cluded at London“.
11 Herr Archivar Claudon besorgte mir freundlichst Abschriften und
Kollationen. Ich gedenke mit besonderer Freude der liebenswürdigen Auf-
nahme, die ich in Dijon fand.
12 Zu dem gleichen Anerbieten im J. 1411 vgl. besonders Proceedings
II 19 f. u. 20 ff. Foedera IV, 1 196; Wylie IV 36 f.
5
court 8, Ramsay 9, Oman 10, ohne ihn aber nebst den ergänzenden
Abmachungen genau zu untersuchen und richtig zu würdigen.
Ich teile die Yerträge von Leicester und Saint-Omer nach den Ori-
ginalen, den von Ypern nach einer zeitgenössischen Abschrift aus
dem Archiv der Göte d’Or mit * 11.
Die Anerbietungen der burgundischen Gesandten waren recht
verlockend. Herzog Johann stellte dem Könige Heinrich die
Hand einer Tochter in Aussicht 12, entweder der dreizehnjährigen
Katharina oder der elfjährigen Anna, und brachte dann ein ewiges
Bündnis in Yorschlag. Die beiden Fürsten haben sich vorkommen-
denfalls gegenseitig mit Truppen zu unterstützen. Sie erobern
gemeinsam die Gebiete des Königs Ludwig von Sizilien, der Her-
zöge von Orleans und Bourbon, der Grafen von Angouleme, Alen-
gon, Vertus, Eu, Armagnac, des Herrn Karl von Albret, also aller
Armagnaken, nur mit Ausnahme derjenigen des Herzogs von
Berri. Die Besitzungen der Grafen von Angouleme und Armagnac
sowie des Herrn von Albret fallen Heinrich zu; die Besitzungen
der anderen teilen sie ,,als Brüder und Bundesgenossen“ gemäß
dem Kontingent, das jeder gestellt hat. Beide Kontrahenten ver-
pflichten sich, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des andern
einen Vertrag mit einem der Genannten einzugehen. Das Bünd-
nis richtet sich „contra omnes gentes qui vivere possunt vel mori“.
Johann nimmt bloß aus: den König von Frankreich als seinen
Lehensherrn und den Dauphin; seine Brüder, seine derzeitigen
und zukünftigen Schwiegersöhne, seine Schwäger; endlich, wenn es
König Heinrich genehm ist, den König von Kastilien und den Her-
zog der Bretagne.
Bei der Beratung der einzelnen Punkte machten die Englän-
der Bedenken geltend, welche seiner Zeit schon König Heinrich
IY. beschäftigt hatten. Schwierigkeit machte besonders das Ver-
8 I 132.
9 I 184 f.
10 239 ff. S. 242 spricht er fälschlich von „the secret treaty lately con-
cluded at London“.
11 Herr Archivar Claudon besorgte mir freundlichst Abschriften und
Kollationen. Ich gedenke mit besonderer Freude der liebenswürdigen Auf-
nahme, die ich in Dijon fand.
12 Zu dem gleichen Anerbieten im J. 1411 vgl. besonders Proceedings
II 19 f. u. 20 ff. Foedera IV, 1 196; Wylie IV 36 f.