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Driesch, Hans; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1915, 11. Abhandlung): Zur Lehre von der Induktion — Heidelberg, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.34070#0025
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Zur Lehre von der Induldion.

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^cAieAh 6*em), ^e^z^ e^wu^ com:7^, worem/ e^ 7mcA e:77er
J?ege/ /o?^h"
Dieser Formung müssen wir in zwiefachem Sinne widerspre-
chen.
Die Worte ,,nach einer Regei" sind es zumal, ciie angesichts
des Ganzen dieser Untersuchung von uns nicht übernommen
werden können. Daß es überhaupt ,,Regein" für das naturwirk-
iiche Aufeinanderfoigen gibt, ist nämiich, wie w-ir wissen, durch-
aus nicht von vornherein seibstverständiich. Der Begriff R'eg'eZ
darf also nicht in einen Grundsatz ,,des reinen Verstandes" ein-
treten, der von den ,,Voraussetzungen der Mögiichkeit der Er-
fahrung" handein soil. Ohne jede Art von ,,Regei", der sicb
-FüHe unterordnen, ist sehr wohi Erfahrung d. h. ein endgüitiges
Wissen um Ordnung denkbar; und nur um Denkbarkeit oder
Nichtdenkbarkeit handeit es sich. Das Kantische ,,worauf es 7?.ucA
ei77e7- ^?ege/ /o/^", sagt also in denvon mirbetonten Worten, wenig-
stens wenn es sich um einen alierietzten ,,Grundsatz" handeln
soll, entschieden zuviel, /orderh besser ge^agt, im Sinne eines
alierietzten Grundsatzes zuviel, nämhch etwas, was in diesem
Sinne nicht ,,gefordert" werden darf, ob es schon eine tatsäch-
iiche, bewährte und voriäufig-ordnende Forschungs-,,methode",
die aber eben keine Methode von vornherein ist, begründen mag.
Zum anderen aber, was zwar nicht eigentiich zum Gegen-
stande dieser Untersuchung gehört, ist an Kants Formung des
Kausalitätssatzes zu beanstanden der Ausdruck ,,womM/ es (näm-
lich aiies was geschieht) — /<Vgü" Denn daß nun gerade im Folgen
der einen Sonderveränderung auf eine andere Sonderveränderung
das Wesentiiche liege, daß, mit andereu Worten das empirische
Ereignis im Zeitraum t^ bis t^ ais soiches das empirische Ereig-
nis im Zeitraum bis tg bestimmen müsse, ist auch ahes andere
ais ap7*707*7, im Sinne einer ,,Voraussetzung der Möglichkeit der
Erfahrung", evident, obschon auch dieser Teil des Kantischen
Kausalitätssatzes eine tatsächlicheF orschungsmaxime begründet.
Was im Sinne einer Forderung der Ordnungslehre, auf der
ailerdings die Möglichkeit ordnungshafter Erfüliung ruht, gesagt
werden darf, ist nur: ,,A//e^, o&7* ge^cAieA^ 7777 7?%A77ze72
&7* VM?M7*(V77*A/7cMeh, (/ie^ ezA&Mhg &e^^7777777^e jEme." Aber
weder wird apriori irgendwie geschaut, was vom Naturganzen
denn nun gerade dieses Besondere an Sein und Geschehen hier
in seiner Besonderheit bestimmt, ja ob es eine Sonderheits-
 
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