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Schorr, Moses; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1915, 4. Abhandlung): Eine babylonische Seisachthie aus dem Anfang der Kassitenzeit (Ende des XVIII. vorchristl. Jahrhunderts) — Heidelberg, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.34063#0012
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Moses Schorr:

]ichen Lage, noch aus dem Anfang der Kassitenzeitd) ein verein-
zeltes Jahresdatum zu besitzen, weiches seinen Eigennamen eben
von einem königiichen Schulderlaß erhielt. Von dem dritten
Herrscher der Kassitendynastie Kastilias I. rührt eine Urkunde
her, welche foigendes Datum trägt: ,,Jahr, in demKönigKastilias
einen Schulderlaß angeordnet hat"^). Dieses Datum, welches
fassung von Z. 16—17 als Datum unmöglich ist. Aber diese Schwierigkeit
existiert im vorhinein nicht: das -/wa gehört einfach ans Ende von Z. 14, wie
ein Blick in die Kopie lehrt, wo schon das Zeichen -n über die Zeile hinaus-
greift und den Schreiber nötigte, das wie so oft, darunter zu setzen.
Der Herausgeber, PiNCHES, hat das -??m irrtümlich als zü Z. 15 gehörig betrach-
tet. Nach meiner Aüffassung geben Z. 14—15 einen sehr guten Sinn, und
Z. 16—17 bieten als selbständiger Satz am Ende des Textes die Jahresformel.
Nun läßt sich auch das Jahr dieser letzten Urkunde mit hoher Wahr-
scheinlichkeit genau bestimmen. In der Datenliste für die 36jährige Regie-
rungszeit Sümula-ilums (vgl. zületzt ScHORR, VAB V S. 583) ist nur eine
einzige Lücke vorhanden, in die ünser Datüm eingefügt werden kann,
nämlich die Formel für das 11. Jahr, die beginnt: 7KM ga-777.a-^a-^M777 ...
Bei LiNDL, Reürägg znr Ass. IV (1902) S. 346 sind noch einzelne Spuren
vorhanden, die wohl zu /7Vz.'g DA7 passen können. Somit ergibt
sich: Das Jahr, in weichem Su-mula-ilum einen Schulderlaß
angeordnet hat, ist sein 11. Regierungsjahr.
Die erwähnten Beispiele für die Jahresformeln aus der Zeit Sumula-
ilums lehren uns noch eine interessante Tatsache: Die Formel für die Jahres-
datierung hat in dieser frühen Zeit in der Kanzleipraxis noch nicht die feste
Form erhalten, die sie später aüfweist, weder stilistisch noch schematisch
betreffend den Piatz im Formular der Urkunde. Während später das Datum
ausnahmslos mit mn osw. beginnt und ebenso ausnahmslos, wo
es genannt ist, den letzten Punkt des Formulars bildet, begegnet es in diesen
ältesten Urkunden auch mitten im Kontext oder vor der Eidesformel und
wird mit (vaT-Ah oder :'^a. eingeleitet (ohne 7??M), was sicherlich auch die ur-
sprünglichereForm darstellt, weil ja dieBenennung des Jahres zeitlich nach
dem Ereignis, dessen Eigennamen es trägt, zu erfolgen pflegte. Selbst
diestilistische Formulierung desganzenDatums ist imGegensatz zur späteren
Zeit noch fluktuierend, wie das Beispiel b) zeigt, So sind denn die drei
erwähnten Urkunden durch die Formulierung des Jahresdatums und dessen
Platz im Urkundenformular für die Entwicklung des Kanzleiformalismus
sehr Iehrreich ünd beachtenswert..
^) Die Zählung nach laufenden Regierungsjahren ist erst irn späteren
Verlauf der Kassitenherrschaft aufgekommen, wahrscheinlich frühestens unter
Agum II. (ca. 1650); vgl. MEYER, GegcAfc/zte zfcs H^c7*/a777.s, 2. Aufl. (1909)
U, S. 588.
-) Es ist eine Kaufurkunde aus Tirka, cler Hauptstadt des Landes
Ghana am oberen Euphrat, publiziert von TnuREAu-DANGiN, JcMT-?:. Ashü.
XIV (1909) S. 149ff.,die dazu gehörige Außentafel von ScHORR, Ra&T/hnn'aca
III, S. 266ff. Das Datum lautet Rev. 55—56: M^M7?7. A-a-aV/hh-m-.y/'M/
 
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