Aparimitäyur-jnäna-nama-mahäyäna-sutram.
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Dharmadeva^) schließhch behndet sich in voUkommener Über-
einstimmung mit den Vorschriften der Sanskritgrammatik mit
Ansnahme der Behandlung von auslautendem -e in
als pragrhya., so daß. wir zu der Annahme berechtigt sind, daß
die nachlässige Behandlung der Sandhigesetze erst nach der
Abfassung der chinesischen Version (A. D. 973—981) eingetreten
und der späteren indischen bzw. nepalesischen und tibetischen
Tradition zuzuschreiben ist. Da mit Bestimmtbeit anzunehmen
ist, daß auch die nordarische Tbanskription der Dhärani ats
die äiteste — selbst die später eingefügten und von HüRNLE,
Journ. Roy. As. Soc. 1911, Plate VI, p. 469, in Faksimile reprodu-
zierten Blätter 7 und 8 der Handschrift von Tun-huang sind
spätestens im 10. Jahrhundert nach Chrisli entstandenD — den
orthographisch korrekten Sanskrittext der eigentlichen Dhäranl
bis ins Einzelne genau wiedergiht, so ergibt sich hieraus die
außerordentliche Wichtigkeit dieser Stehe als Bilingue für
die genaue Bestimmung der nordarischen Schriftzeichen nach
ihrer phonetischen Bedeutung, die auch heute noch keineswegs
als gesichert. bezeichnet werden kann. Des weiteren ergibt sich
aber aus diesen Umständen, daß; eine kritische Rekonstruktion
des ursprünglichen Sanskrittext.es nach Maßgabe der Granrmatik 3)
nicht nur statth,a.ft ist, sondern als Grundlage einer exakten Be-
urteihmg der „nordarischen" Version vielleicht sogar als not-
wendig betracht.et werden könnte.
Einem ähnlichen Zweifel wie die ursprüngliche Lautgestalt
unterliegt die Bezeichnung des Textes. HoRNLE selbst hat ihn im
Anschluß an den Kolophon der nordarischen Haudschrift als
„Aparamitäyuh-sütra" best.immt; nachdem aber schon RAJ. MiTRA
(I. c., p. 41) ihn als Dhärani gekennzeichnet hatte, hat ihn
LEUMANN kurzweg als „Aparimitäyur-dhäranl" zitiert, indem er
„Zur nordarischen Sprache usw.", p. 58, bemerkt: „Die zweite
dieser Schriften ist deutlich eineDhäranl; denn der Inhalt dreht
sich um Zauberformeln (Mantras). Es ist daher nicht von
ü Chin. Fä-thien, vgl. NANJio, Cat. App. II, 159 (p. 450).
*) „A s'en tenir aux indications de lapaleographiemhinoise, nosmanuscrits
en iranien oriental vont du VIII e au Xe siecle de notre ere". (M. Ph. PEmoT,
Memoires de la Societe de Linguistique de Paris, tome XVIII, 1913, p. 91.)
b Nach BENDALL, Catalogue of Mss., p. 180 (zu Add. 1691), besteht zwischen
CandragominFdetn Verfasser des buddhistischen Candra-vyäkarana, und der Schule
des Pänini kein Lehrunterschied. Vgl. F. W. THOMAs, JRAS. 1913, p. 396 f.
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Dharmadeva^) schließhch behndet sich in voUkommener Über-
einstimmung mit den Vorschriften der Sanskritgrammatik mit
Ansnahme der Behandlung von auslautendem -e in
als pragrhya., so daß. wir zu der Annahme berechtigt sind, daß
die nachlässige Behandlung der Sandhigesetze erst nach der
Abfassung der chinesischen Version (A. D. 973—981) eingetreten
und der späteren indischen bzw. nepalesischen und tibetischen
Tradition zuzuschreiben ist. Da mit Bestimmtbeit anzunehmen
ist, daß auch die nordarische Tbanskription der Dhärani ats
die äiteste — selbst die später eingefügten und von HüRNLE,
Journ. Roy. As. Soc. 1911, Plate VI, p. 469, in Faksimile reprodu-
zierten Blätter 7 und 8 der Handschrift von Tun-huang sind
spätestens im 10. Jahrhundert nach Chrisli entstandenD — den
orthographisch korrekten Sanskrittext der eigentlichen Dhäranl
bis ins Einzelne genau wiedergiht, so ergibt sich hieraus die
außerordentliche Wichtigkeit dieser Stehe als Bilingue für
die genaue Bestimmung der nordarischen Schriftzeichen nach
ihrer phonetischen Bedeutung, die auch heute noch keineswegs
als gesichert. bezeichnet werden kann. Des weiteren ergibt sich
aber aus diesen Umständen, daß; eine kritische Rekonstruktion
des ursprünglichen Sanskrittext.es nach Maßgabe der Granrmatik 3)
nicht nur statth,a.ft ist, sondern als Grundlage einer exakten Be-
urteihmg der „nordarischen" Version vielleicht sogar als not-
wendig betracht.et werden könnte.
Einem ähnlichen Zweifel wie die ursprüngliche Lautgestalt
unterliegt die Bezeichnung des Textes. HoRNLE selbst hat ihn im
Anschluß an den Kolophon der nordarischen Haudschrift als
„Aparamitäyuh-sütra" best.immt; nachdem aber schon RAJ. MiTRA
(I. c., p. 41) ihn als Dhärani gekennzeichnet hatte, hat ihn
LEUMANN kurzweg als „Aparimitäyur-dhäranl" zitiert, indem er
„Zur nordarischen Sprache usw.", p. 58, bemerkt: „Die zweite
dieser Schriften ist deutlich eineDhäranl; denn der Inhalt dreht
sich um Zauberformeln (Mantras). Es ist daher nicht von
ü Chin. Fä-thien, vgl. NANJio, Cat. App. II, 159 (p. 450).
*) „A s'en tenir aux indications de lapaleographiemhinoise, nosmanuscrits
en iranien oriental vont du VIII e au Xe siecle de notre ere". (M. Ph. PEmoT,
Memoires de la Societe de Linguistique de Paris, tome XVIII, 1913, p. 91.)
b Nach BENDALL, Catalogue of Mss., p. 180 (zu Add. 1691), besteht zwischen
CandragominFdetn Verfasser des buddhistischen Candra-vyäkarana, und der Schule
des Pänini kein Lehrunterschied. Vgl. F. W. THOMAs, JRAS. 1913, p. 396 f.
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