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Bartholomae, Christian; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1916, 5. Abhandlung): Ausgleichserscheinungen bei den Zahlwörtern zwei, drei und vier im Mittelindischen: mit einem Anh. : Über pa. pitunnam — Heidelberg, 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.34076#0030
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30

CHR. BARTHOLOMAE:

7?uZL'u77?^; endlich mpl. (zu a): M. 7??uZn'pPM^n und S. 7??uZ/'p/ZugM^;
Dh. 7??hA'ppM.Lu6'M6'ä; (zu b): es sind mir nur Beispiele für n aus
den A7??u7wu^lnschriften bekannt: 6Y?7?i^nAu^u,
usw.; s. ZDMG. J7. 548ff. — Unter den angeführten Wör-
5 tern ist die Zusammensetzung 'Gehorsam gegen
Alutter und Vater', Dh. 4, von bemerkenswerter 'Wichtigkeit; das
selbe ai. -Zr- ist darin doppelt vertreten, durch -A- und durch -^u-,
und z^var so, daß -A- vor einer hhaltigen Silbe steht, -^n- vor einer
M-haltigen; daß das blanker Zufall sei, davon wird man mich nicht
io so leicht üherzeugen können; vgl. Abs. 12 und 13.
Abs. 16. Unterstützt, in erster Linie durch den Wechsel von
M und i: im Plural der Verwandtschaftswörter, aber auch durch
den Wechsel von u und ? in den eben besprochenen Bildungen
ist schließlich der i-Vokal (nach dem Muster der LDeklination)
i5 auch in den Singular jener Wörter eingedrungen und hat sich dort
an die Stelle des älteren M gesetzt. Im Pali ist selbstverständlich
das nicht zu erwarten, da ja hier der Plural ausschließlich M-Kasus
bietet. Auch im Prakrit sind Singularformen mit ? nicht bezeugt.
Wohl aber im Mind. der Inschriften, und zwar insbesondere in
20 den Edikten von Α/κΐΖΜ und D/?%MZZ, wo ja im Plural die hKasus
herrschen, s. Abs. 13. Idier finden sich die Instr.Sing. pPmd und
ΖιλάίΜΤΜ (s. Abs. 2 aE.). Die selben beiden Formen stehen auch
in den JaMgad%Edikten; Pluralformen dazu sind hier, infolge der
starken Zerstörung cler Denkmäler, nicht bezeugt; es ist aber so
25 gut wie sicher, daß sie ebenfalls wie dort ? gehabt haben.
1 Das wäre ai. *7K2pi7Üca7?u
2 iü ist freilich nicht sicher; s. ZDMG. 43. 142.
s ZDMG. 39. 495.
 
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