Die zahlreichen Aktenstücke, welche in den Viten der Kaiser
von Severus Alexander bis Garus eingeschoben sind, werden mit
Recht allgemein als unecht verworfen. Wenige von ihnen tragen
bestimmte Daten. Bei der Art des Fälschers, Tatsachen der echten
Überlieferung für seine Erfindungen zu mißbrauchen1, drängt sich
die Frage auf, ob diese Daten nicht doch ursprünglich, wenn auch
in einem anderen Sinne, richtig überliefert waren. Dann wäre es
die Aufgabe der Kritik festzustellen, welche Bedeutung diese
Daten in der echten Überlieferung besaßen.
Es wird sich zeigen, daß der Fälscher diese Daten einer Schrift
entnahm, die auch beim Chronographen a. 354 für die imperia
Caesarum benützt ist.
Das einfache Verhältnis der übrigen Quellen, die immer wie-
der auf dieselbe Überlieferung zurückführen, ist am Schlüsse über-
sichtlich zusammengefaßt2. Vgl. S. 36.
Die Regierungen der römischen Kaiser werden von Cassius
Dio regelmäßig vom Todestag eines Herrschers bis zum Todestag
seines Nachfolgers berechnet, um eine zusammenhängende Folge
der Ereignisse zu erreichen. Dieses Beispiel ist für Dexippus und
Eusebius, den Historiker, die das Werk des Dio fortsetzten, maß-
gebend geblieben, soweit nicht die gewaltsame Störung der gesetz-
lichen Nachfolge eine andere Art der Berechnung notwendig
machte.
Daneben steht die Zählung nach Kaiserjahren der Ägypter.
Sie ist im astronomischen Canon und in den Fasti Heracliani über-
liefert.
Eusebius, der Kirchenvater, hat in seiner Kirchengeschichte
und in der Chronik diese ägyptischen Kaiserjahre zugrunde gelegt
und nach den Angaben der griechischen Historiker an seiner ur-
sprünglichen Liste Änderungen vorgenommen. Gerade die ent-
scheidende Eigentümlichkeit des Canons, auf Philippus Regie-
1 Heidelberger Sitzb. 1916, 7; 1916, 15.
2 Dieser Zusammenhang der Überlieferung ist in dem Buche, auf das ich
in dem Heidelberger Sitzb. 1916, 7, 1 Anm. 1 hinwies, im einzelnen nach-
gewiesen.
l*
von Severus Alexander bis Garus eingeschoben sind, werden mit
Recht allgemein als unecht verworfen. Wenige von ihnen tragen
bestimmte Daten. Bei der Art des Fälschers, Tatsachen der echten
Überlieferung für seine Erfindungen zu mißbrauchen1, drängt sich
die Frage auf, ob diese Daten nicht doch ursprünglich, wenn auch
in einem anderen Sinne, richtig überliefert waren. Dann wäre es
die Aufgabe der Kritik festzustellen, welche Bedeutung diese
Daten in der echten Überlieferung besaßen.
Es wird sich zeigen, daß der Fälscher diese Daten einer Schrift
entnahm, die auch beim Chronographen a. 354 für die imperia
Caesarum benützt ist.
Das einfache Verhältnis der übrigen Quellen, die immer wie-
der auf dieselbe Überlieferung zurückführen, ist am Schlüsse über-
sichtlich zusammengefaßt2. Vgl. S. 36.
Die Regierungen der römischen Kaiser werden von Cassius
Dio regelmäßig vom Todestag eines Herrschers bis zum Todestag
seines Nachfolgers berechnet, um eine zusammenhängende Folge
der Ereignisse zu erreichen. Dieses Beispiel ist für Dexippus und
Eusebius, den Historiker, die das Werk des Dio fortsetzten, maß-
gebend geblieben, soweit nicht die gewaltsame Störung der gesetz-
lichen Nachfolge eine andere Art der Berechnung notwendig
machte.
Daneben steht die Zählung nach Kaiserjahren der Ägypter.
Sie ist im astronomischen Canon und in den Fasti Heracliani über-
liefert.
Eusebius, der Kirchenvater, hat in seiner Kirchengeschichte
und in der Chronik diese ägyptischen Kaiserjahre zugrunde gelegt
und nach den Angaben der griechischen Historiker an seiner ur-
sprünglichen Liste Änderungen vorgenommen. Gerade die ent-
scheidende Eigentümlichkeit des Canons, auf Philippus Regie-
1 Heidelberger Sitzb. 1916, 7; 1916, 15.
2 Dieser Zusammenhang der Überlieferung ist in dem Buche, auf das ich
in dem Heidelberger Sitzb. 1916, 7, 1 Anm. 1 hinwies, im einzelnen nach-
gewiesen.
l*