Die Daten der Scriptores historiae Augustae.
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setzen beide voraus, daß Maximinus nicht an dem Ort zum Kaiser
ausgerufen wurde, wo Alexander seinen Tod fand. Auch das kann
die Überbringung der Nachricht von Mainz nach Rom verzögert
haben. Wie dem auch sei, eine solche Versetzung des Datums
entspricht nach dem später Darzulegenden dem Verfahren des
Fälschers beim Mißbrauch der echten Daten.
Maximus und Balbinus. Für die schwierige Chronologie
dieser Kaiser bieten die sicherste Stütze die alexandrinischen
Münzen des Gordianus III als Augustus1; sie geben ihm 7 Jahre.
Da er nach dem 29. August 243 starb, so beginnt sein erstes Jahr
vor dem 29. August 238. Das einzige Jahr des Maximus und Bal-
binus, das die alexandrinischen Münzen nennen, endet daher
einige Zeit vor dem 29. August 238, und ihr Tod in Rom ist jeden-
falls vor den 15. August 238 zu setzen2.
Der Chronograph bestimmt ihre Regierungszeit auf 99 Tage3,
so daß der Beginn ihrer Regierung auf den Anfang Mai fallen muß.
Gänzlich unvereinbar mit diesen Daten sind die Angaben
des Fälschers Vita Maximi et Balbini 1, 1 Interemptis in Africa
Gordiano seniore cum filio — senatus praetrepidus in aedem Con-
cordiae4 VII idus Iulias5 * * concurrit, ludis Apollinaribus, dann
folgt die Wahl des Maximus und Balbinus zu Kaisern, also am
9. Juli 238. Hier ist wieder ein echtes Datum mißbraucht.
1 Eckhel cl. n. VII 294. Preisigke, Samm. Buch 5125 des Maximus und
Balbinus vom 8. Sept. 238 ist verspätet.
2 Selbst bei der schnellsten Beförderung brauchte die Nachricht von
Rom nach Alexandria mindestens 10 Tage. Friedlaendek, Sitteng. II8, 32.
3 Historia Byzantina: Chron. Paschale 501, 4 ed. Bonn, xod eßomXeuosv
BocXßivot; [XTjvat; y', xal ea<pay7]. xal. eßaalXsutrev IIou7r}aoi; (Pupienus) rjpipa«; exoctov,
xod eoqxxyY]. Zonaras (aus Sathas Synopsis 36) III, 127, 12—21 zwei und drei
Monate. Diese Zahlen, ebenso wie die für die Gordian! I und II, S. 12 Anm. 5,
sind ein Beweis, daß dieConsularia Constantinopolitana, vgl. Mommsen, Chron.
min. I, 199, auf ein amtliches Exemplar der Consulliste zurückgehen, das,
wie die Quelle des Chronographen und der Daten des Fälschers, auch die
Regierungszeiten der Kaiser enthielt. Vgl. S. 4. Deshalb haben diese Zahlen
der Byzantiner den Wert einer Kontrolle. Gerade diese Reste haben sich in
der späten Überlieferung erhalten, weil die Kaiserliste des Ostens ihre
Namen nicht enthielt. Der lateinische Ursprung der Überlieferung ist auch
an dem Namen des Kaisers Pupienus zu erkennen, der den Späten ganz un-
verständlich zu nogTcypavot; oder IIoutcXioc; verdorben wurde.
4 Heidelb. Sitzb. 1916, 7, 11.
5 lunias die Handschr., aber notwendig zu ändern, da der Fälscher die
ludi Apollinares nennt, deren Datum er aus seinem Kalender kannte. Ebenso
mißbrauchte er den Kalender Vita Caracalli 6, 6 und Vita Claudii 4, %.
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setzen beide voraus, daß Maximinus nicht an dem Ort zum Kaiser
ausgerufen wurde, wo Alexander seinen Tod fand. Auch das kann
die Überbringung der Nachricht von Mainz nach Rom verzögert
haben. Wie dem auch sei, eine solche Versetzung des Datums
entspricht nach dem später Darzulegenden dem Verfahren des
Fälschers beim Mißbrauch der echten Daten.
Maximus und Balbinus. Für die schwierige Chronologie
dieser Kaiser bieten die sicherste Stütze die alexandrinischen
Münzen des Gordianus III als Augustus1; sie geben ihm 7 Jahre.
Da er nach dem 29. August 243 starb, so beginnt sein erstes Jahr
vor dem 29. August 238. Das einzige Jahr des Maximus und Bal-
binus, das die alexandrinischen Münzen nennen, endet daher
einige Zeit vor dem 29. August 238, und ihr Tod in Rom ist jeden-
falls vor den 15. August 238 zu setzen2.
Der Chronograph bestimmt ihre Regierungszeit auf 99 Tage3,
so daß der Beginn ihrer Regierung auf den Anfang Mai fallen muß.
Gänzlich unvereinbar mit diesen Daten sind die Angaben
des Fälschers Vita Maximi et Balbini 1, 1 Interemptis in Africa
Gordiano seniore cum filio — senatus praetrepidus in aedem Con-
cordiae4 VII idus Iulias5 * * concurrit, ludis Apollinaribus, dann
folgt die Wahl des Maximus und Balbinus zu Kaisern, also am
9. Juli 238. Hier ist wieder ein echtes Datum mißbraucht.
1 Eckhel cl. n. VII 294. Preisigke, Samm. Buch 5125 des Maximus und
Balbinus vom 8. Sept. 238 ist verspätet.
2 Selbst bei der schnellsten Beförderung brauchte die Nachricht von
Rom nach Alexandria mindestens 10 Tage. Friedlaendek, Sitteng. II8, 32.
3 Historia Byzantina: Chron. Paschale 501, 4 ed. Bonn, xod eßomXeuosv
BocXßivot; [XTjvat; y', xal ea<pay7]. xal. eßaalXsutrev IIou7r}aoi; (Pupienus) rjpipa«; exoctov,
xod eoqxxyY]. Zonaras (aus Sathas Synopsis 36) III, 127, 12—21 zwei und drei
Monate. Diese Zahlen, ebenso wie die für die Gordian! I und II, S. 12 Anm. 5,
sind ein Beweis, daß dieConsularia Constantinopolitana, vgl. Mommsen, Chron.
min. I, 199, auf ein amtliches Exemplar der Consulliste zurückgehen, das,
wie die Quelle des Chronographen und der Daten des Fälschers, auch die
Regierungszeiten der Kaiser enthielt. Vgl. S. 4. Deshalb haben diese Zahlen
der Byzantiner den Wert einer Kontrolle. Gerade diese Reste haben sich in
der späten Überlieferung erhalten, weil die Kaiserliste des Ostens ihre
Namen nicht enthielt. Der lateinische Ursprung der Überlieferung ist auch
an dem Namen des Kaisers Pupienus zu erkennen, der den Späten ganz un-
verständlich zu nogTcypavot; oder IIoutcXioc; verdorben wurde.
4 Heidelb. Sitzb. 1916, 7, 11.
5 lunias die Handschr., aber notwendig zu ändern, da der Fälscher die
ludi Apollinares nennt, deren Datum er aus seinem Kalender kannte. Ebenso
mißbrauchte er den Kalender Vita Caracalli 6, 6 und Vita Claudii 4, %.