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A. von Domaszewski:
sehen Jahres zu Kaisern proklamiert wurden1, fällt die Rechnung
der Münzen mit den Daten der Ghora zusammen.
Quintillus. Diese Regierung bemißt der Chronograph auf
77 Tage. Daß dies richtig ist, zeigt Zosimus 1, 47 oXlyouq
ßnocavTo«; gvjva? und bestätigt die reiche Münzprägung2. Von seiner
Erhebung bis zur Erhebung des Aurelianus verliefen, wie oben
gezeigt wurde, 23 Tage, vom 11. Januar 270 bis zum 3. Febr.
2703. Die ganze übrige Überlieferung gibt ihm aber nur 17 Tage.
Eusebius übergeht ihn zwar in der Kirchengeschichte, aber in der
Chronik muß er ihn genannt haben, obwohl er beim Armenier
fehlt. Denn Hieronymus sagt Quintillus, Claudii frater, a senatu
Augustus appellatus XVII imperii die Aquileiae occiditur. Das
ist aus Eutrop geschöpft 9, 12 Quintillus — Claudii frater -
consensu senatus appellatus Augustus septimo decimo die imperii
occisus est; aber der Ort des Todes tritt hinzu und dieser hat sicher
bei Eutropius gefehlt. Denn der Fälscher sagt Vita Claudii 12, 5
Quintillus — septima decima die interemptus, ohne den Ort zu
nennen. Hier folgt er aber dem Eutrop, da er die echte Überlieferung
seiner lateinischen Hauptquelle als Variante zitiert. Et Dexippus
quidem Quintillum non dicit occisum, sed tantum mortuum. nee tarnen
addidit morbo, ul dubium sentire videatur. Den echten Bericht bringt
er vollständig Vita Aureliani 37, 54. Nach diesem stirbt er durch
Selbstmord. Das ist allerdings weder morbo noch occisus. Der
Schwachsinn des Fälschers ist eben bodenlos.
Die 17 Tage finden sich wieder bei Syncellus 720, 19 und bei
Zonaras III 151, 22 (nicht nach dem Chronisten, sondern nach
seiner zweiten Quelle). Die 17 Tage können nicht aus den 23
Tagen, sondern nur aus den 77 Tagen entstanden sein. Es ist also
ein Schreibfehler in der Überlieferung des Dexippus (tÜ für oÜ),
auf den alle diese Zeugen zurückgehen.
Aurelianus. Die Regierungszeit des Aurelianus bemaß die
Quelle des Chronographen nach der aus den Daten des Fälschers
sich ergebenden Korrektur5 auf 5 Jahre 3 Monate 20 Tage, vom
1 Valerianus’ dies imperii ist der 27. Oktober 253 (S. 13), Tacitus’ dies
imperii ist der 25. September 275 (S. 27), also beide wurden geraume Zeit
nach dem 28. oder 29. August als Kaiser in Ägypten anerkannt.
2 Eckhel d. n. VII p. 478. Markel, Num. Zeitschr. 22, 11 f.
3 S. 26.
4 S. 26.
5 S. 25.
A. von Domaszewski:
sehen Jahres zu Kaisern proklamiert wurden1, fällt die Rechnung
der Münzen mit den Daten der Ghora zusammen.
Quintillus. Diese Regierung bemißt der Chronograph auf
77 Tage. Daß dies richtig ist, zeigt Zosimus 1, 47 oXlyouq
ßnocavTo«; gvjva? und bestätigt die reiche Münzprägung2. Von seiner
Erhebung bis zur Erhebung des Aurelianus verliefen, wie oben
gezeigt wurde, 23 Tage, vom 11. Januar 270 bis zum 3. Febr.
2703. Die ganze übrige Überlieferung gibt ihm aber nur 17 Tage.
Eusebius übergeht ihn zwar in der Kirchengeschichte, aber in der
Chronik muß er ihn genannt haben, obwohl er beim Armenier
fehlt. Denn Hieronymus sagt Quintillus, Claudii frater, a senatu
Augustus appellatus XVII imperii die Aquileiae occiditur. Das
ist aus Eutrop geschöpft 9, 12 Quintillus — Claudii frater -
consensu senatus appellatus Augustus septimo decimo die imperii
occisus est; aber der Ort des Todes tritt hinzu und dieser hat sicher
bei Eutropius gefehlt. Denn der Fälscher sagt Vita Claudii 12, 5
Quintillus — septima decima die interemptus, ohne den Ort zu
nennen. Hier folgt er aber dem Eutrop, da er die echte Überlieferung
seiner lateinischen Hauptquelle als Variante zitiert. Et Dexippus
quidem Quintillum non dicit occisum, sed tantum mortuum. nee tarnen
addidit morbo, ul dubium sentire videatur. Den echten Bericht bringt
er vollständig Vita Aureliani 37, 54. Nach diesem stirbt er durch
Selbstmord. Das ist allerdings weder morbo noch occisus. Der
Schwachsinn des Fälschers ist eben bodenlos.
Die 17 Tage finden sich wieder bei Syncellus 720, 19 und bei
Zonaras III 151, 22 (nicht nach dem Chronisten, sondern nach
seiner zweiten Quelle). Die 17 Tage können nicht aus den 23
Tagen, sondern nur aus den 77 Tagen entstanden sein. Es ist also
ein Schreibfehler in der Überlieferung des Dexippus (tÜ für oÜ),
auf den alle diese Zeugen zurückgehen.
Aurelianus. Die Regierungszeit des Aurelianus bemaß die
Quelle des Chronographen nach der aus den Daten des Fälschers
sich ergebenden Korrektur5 auf 5 Jahre 3 Monate 20 Tage, vom
1 Valerianus’ dies imperii ist der 27. Oktober 253 (S. 13), Tacitus’ dies
imperii ist der 25. September 275 (S. 27), also beide wurden geraume Zeit
nach dem 28. oder 29. August als Kaiser in Ägypten anerkannt.
2 Eckhel d. n. VII p. 478. Markel, Num. Zeitschr. 22, 11 f.
3 S. 26.
4 S. 26.
5 S. 25.