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A. von Domaszewski:
Dagegen bestimmen die Zeit Epitome 35, 10 hoc tempore septem
mensibus interregni species evenit. Aur. Victor 36, 1 mense circiter
post Aureliani interitum sexto. VitaTaciti 2, 6 sextus peractus est
mensis. In dieser längeren Bemessung des Interregnums liegt der
Grund, warum der Fälscher den Todestag des Aurelianus auf den
3. Februar schob. Denn von diesem Tage bis zum 24. September
sind etwas mehr als 6 Monate. Er hat also auch hier seine Kon-
jektur alkritik mit den Zahlen getrieben, deren Bedeutung er ver-
ständnislos gegenüberstand1. Der griechische Historiker, dem die
Zeugen alle folgen, hat das Interregnum anders bemessen als der
Chronograph. Da dieselben Zeugen rund um 2 Monate weniger
auf die Regierung des Tacitus rechnen als der Chronograph, so
wird der Historiker das Interregnum fortgesetzt haben bis zum
Eintreffen des Tacitus beim Heere in Byzantium2.
Tacitus. Nach dem Chronographen regierte Tacitus 8 Monate
12 Tage. Dagegen die Chronik des Eusebius und danach auch
Syncellus 722,15 gibt ihm nur 6 Monate. Zonaras nach seiner zweiten
Quelle III, 154, 13 outtco sßSopov fBjva tzapoc tyj ßaoiAsia avuaavTa.
Genauer die Epitome 36, 1 ducentesimo imperii die moritur, Aur.
Victor 36, 2 a ducentesima regni luce. Demnach kann die Angabe
Vita Taciti 13, 5 sexto mense 14, 5 alter sex mensibus nur aus der
echten Überlieferung stammen und beweist auch für die Rechnung
des griechischen Historikers. Seine 6 Monate für das Interregnum
und 6 Monate für die Regierung des Tacitus ergeben zusammen
ein Jahr. Derselbe Zeitraum ergibt sich, wenn man beim Chrono-
graphen die Dauer des Interregnums und der Regierung des Tacitus
zusammenzählt, 12 Monate 14 Tage, so daß beide voneinander
ganz unabhängige Zahlen sich gegenseitig stützen. Jedenfalls
muß man für die Regierungszeit des Tacitus dem Chronographen
folgen und erhält als Todestag den 6. Juni 276. Die Papyrus-
urkunden geben insoweit eine Bestätigung, als das letzte bekannte
Datum Straßb. Pap. I, 8 auf den 8. Juni 276 fällt.
Rechnet man nun vom 6. Juni zurück nach den genaueren
Angaben, wonach der Historiker die Regierung des Tacitus auf
200 Tage bemaß, so gelangt man auf den 19. November 275 (6 + 31
+ 30 +31 +28 +31 +31 + 12). Vom 22. Mai 275, dem Todestag
1 Vgl. 10. 12. 26.
2 Vgl. Tacitus.
A. von Domaszewski:
Dagegen bestimmen die Zeit Epitome 35, 10 hoc tempore septem
mensibus interregni species evenit. Aur. Victor 36, 1 mense circiter
post Aureliani interitum sexto. VitaTaciti 2, 6 sextus peractus est
mensis. In dieser längeren Bemessung des Interregnums liegt der
Grund, warum der Fälscher den Todestag des Aurelianus auf den
3. Februar schob. Denn von diesem Tage bis zum 24. September
sind etwas mehr als 6 Monate. Er hat also auch hier seine Kon-
jektur alkritik mit den Zahlen getrieben, deren Bedeutung er ver-
ständnislos gegenüberstand1. Der griechische Historiker, dem die
Zeugen alle folgen, hat das Interregnum anders bemessen als der
Chronograph. Da dieselben Zeugen rund um 2 Monate weniger
auf die Regierung des Tacitus rechnen als der Chronograph, so
wird der Historiker das Interregnum fortgesetzt haben bis zum
Eintreffen des Tacitus beim Heere in Byzantium2.
Tacitus. Nach dem Chronographen regierte Tacitus 8 Monate
12 Tage. Dagegen die Chronik des Eusebius und danach auch
Syncellus 722,15 gibt ihm nur 6 Monate. Zonaras nach seiner zweiten
Quelle III, 154, 13 outtco sßSopov fBjva tzapoc tyj ßaoiAsia avuaavTa.
Genauer die Epitome 36, 1 ducentesimo imperii die moritur, Aur.
Victor 36, 2 a ducentesima regni luce. Demnach kann die Angabe
Vita Taciti 13, 5 sexto mense 14, 5 alter sex mensibus nur aus der
echten Überlieferung stammen und beweist auch für die Rechnung
des griechischen Historikers. Seine 6 Monate für das Interregnum
und 6 Monate für die Regierung des Tacitus ergeben zusammen
ein Jahr. Derselbe Zeitraum ergibt sich, wenn man beim Chrono-
graphen die Dauer des Interregnums und der Regierung des Tacitus
zusammenzählt, 12 Monate 14 Tage, so daß beide voneinander
ganz unabhängige Zahlen sich gegenseitig stützen. Jedenfalls
muß man für die Regierungszeit des Tacitus dem Chronographen
folgen und erhält als Todestag den 6. Juni 276. Die Papyrus-
urkunden geben insoweit eine Bestätigung, als das letzte bekannte
Datum Straßb. Pap. I, 8 auf den 8. Juni 276 fällt.
Rechnet man nun vom 6. Juni zurück nach den genaueren
Angaben, wonach der Historiker die Regierung des Tacitus auf
200 Tage bemaß, so gelangt man auf den 19. November 275 (6 + 31
+ 30 +31 +28 +31 +31 + 12). Vom 22. Mai 275, dem Todestag
1 Vgl. 10. 12. 26.
2 Vgl. Tacitus.