Zur Kenntnis der mitteliranischen Mundarten. TT. '(
dar ösän Tcun adäp1 emh2 x t ne hanbäsem5 'mach Leben (Seele) in
sie hinein, oder ich schließe sonst den Vertrag nicht ab’. Um nun
den künftigen Leib (tan i pasin) schaffen zu können, habe sich
Ohrmasd entschlossen, den Tieren Leben einzuflößen.
7. Ich meine, die Bedeutung von sdüö pxxt ist damit gegeben.
Der Inhalt der oben in § 1 angeführten DkM.Stelle wird durch sie
ohne weiteres klar; soweit ihr Wortlaut richtig überliefert ist, besagt
sie: 'über die Sünde des Brechens des pxxt, . . ., und über die
Schwere sonstigen Vertragsbruchs (bez. des Bruchs der andern Ver-
träge)3. Mit ‘Schwere3 ist das Maß der Versündigung und die Höhe
der verwirkten Strafe gemeint; darüber gibt das Awesta in V. 4. 5
bis 15 Auskunft.
8. Die in § 7 durch . . . angedeuteten, nicht übersetzten Worte
i^ny-o ) ispiifoxn $4 J, das wäre i apar xvart u dät, sind unstreitig ver-
derbt. So wie sie bezeugt sind, könnten sie nur übersetzt werden:
c(dasj)xx7,) das gegessen (oder getrunken) und gegeben worden ist3.
Nun sagt man allerdings im MpB. sökand xvartan4, im
MpT. sögand xvardan, im Npers. 0;>,5A. 3^ saugand xurdan für
'den Eid leisten3; s. ferner sbal. saugind varcig, kurd. sönd xarin,
msS. sökant5 kat xvardärt Men Eid, den er geschworen hat3. Aber hier
hat das Verbum 'trinken3 seine geschichtlich begründete Berechtigung;
denn die Verbindung stammt aus einer Zeit, als deren erstes Wort
noch nicht 'Eid3 bedeutete, sondern das Ordalwasser bezeichnete, das
bei der Eideshandlung getrunken werden mußte; s. Därmesteter ZA.
5. 63, West GIrPh. 124, Bthl. AirWb. 1550.
9o Ich stelle nun nicht in Abrede, daß späterhin, als die eigent-
liche Bedeutung von sökand xMrtan sich verdunkelt hatte, die Ver-
bindung sökand xvartan zu einem unserem 'Eid leisten3 gleichwertigen
Ausdruck geworden war — wie lang sich die alte Sitte erhalten hat,
weiß ich nicht —: daß alsdann das Verbum xvartan im Sinn von
1 Zur Lesung des Worts für 'oder' s. Bthl. IF. 38. Arica 109.
2 S. dazu Bthl. SRb. 10, WZKM. 25. 390 f. Es sind mir inzwischen noch
zahlreiche weitere Belege für die Verbindung A . .. ^ be .. . emh ... ne
aufgestoßen; so PahlT. r. 14, rv. 11, ir. 8, MhD. 3. 2, 14. 4, 40. 16, Dd. 36. 2; oft
steht hinter be ‘außer’ ein Konjunktionssatz, meist mit ^ ka, so Mhd. 15. 9,
17, 27. 4, 53. 2, 66. 5, DkM. 694. 7, Kn. (Ausg. Irani) so. 8, PahlT. oi. 14 (Hs.
fälschlich gjxy), ferner mit ikj<° ciyön MhD. 48. 2.
3 Vgl. unten die Beilage A.
4 Z. B. PahlT. 0. 11, 17, 11. 6, Vyt. 2. 39, Kn. (Irani) qa. 5.
5 Oder sökand; s. dazu Bthl. IF. 38, Arica 106, § 18, No,
5
10
15
20
25
30
35
40
dar ösän Tcun adäp1 emh2 x t ne hanbäsem5 'mach Leben (Seele) in
sie hinein, oder ich schließe sonst den Vertrag nicht ab’. Um nun
den künftigen Leib (tan i pasin) schaffen zu können, habe sich
Ohrmasd entschlossen, den Tieren Leben einzuflößen.
7. Ich meine, die Bedeutung von sdüö pxxt ist damit gegeben.
Der Inhalt der oben in § 1 angeführten DkM.Stelle wird durch sie
ohne weiteres klar; soweit ihr Wortlaut richtig überliefert ist, besagt
sie: 'über die Sünde des Brechens des pxxt, . . ., und über die
Schwere sonstigen Vertragsbruchs (bez. des Bruchs der andern Ver-
träge)3. Mit ‘Schwere3 ist das Maß der Versündigung und die Höhe
der verwirkten Strafe gemeint; darüber gibt das Awesta in V. 4. 5
bis 15 Auskunft.
8. Die in § 7 durch . . . angedeuteten, nicht übersetzten Worte
i^ny-o ) ispiifoxn $4 J, das wäre i apar xvart u dät, sind unstreitig ver-
derbt. So wie sie bezeugt sind, könnten sie nur übersetzt werden:
c(dasj)xx7,) das gegessen (oder getrunken) und gegeben worden ist3.
Nun sagt man allerdings im MpB. sökand xvartan4, im
MpT. sögand xvardan, im Npers. 0;>,5A. 3^ saugand xurdan für
'den Eid leisten3; s. ferner sbal. saugind varcig, kurd. sönd xarin,
msS. sökant5 kat xvardärt Men Eid, den er geschworen hat3. Aber hier
hat das Verbum 'trinken3 seine geschichtlich begründete Berechtigung;
denn die Verbindung stammt aus einer Zeit, als deren erstes Wort
noch nicht 'Eid3 bedeutete, sondern das Ordalwasser bezeichnete, das
bei der Eideshandlung getrunken werden mußte; s. Därmesteter ZA.
5. 63, West GIrPh. 124, Bthl. AirWb. 1550.
9o Ich stelle nun nicht in Abrede, daß späterhin, als die eigent-
liche Bedeutung von sökand xMrtan sich verdunkelt hatte, die Ver-
bindung sökand xvartan zu einem unserem 'Eid leisten3 gleichwertigen
Ausdruck geworden war — wie lang sich die alte Sitte erhalten hat,
weiß ich nicht —: daß alsdann das Verbum xvartan im Sinn von
1 Zur Lesung des Worts für 'oder' s. Bthl. IF. 38. Arica 109.
2 S. dazu Bthl. SRb. 10, WZKM. 25. 390 f. Es sind mir inzwischen noch
zahlreiche weitere Belege für die Verbindung A . .. ^ be .. . emh ... ne
aufgestoßen; so PahlT. r. 14, rv. 11, ir. 8, MhD. 3. 2, 14. 4, 40. 16, Dd. 36. 2; oft
steht hinter be ‘außer’ ein Konjunktionssatz, meist mit ^ ka, so Mhd. 15. 9,
17, 27. 4, 53. 2, 66. 5, DkM. 694. 7, Kn. (Ausg. Irani) so. 8, PahlT. oi. 14 (Hs.
fälschlich gjxy), ferner mit ikj<° ciyön MhD. 48. 2.
3 Vgl. unten die Beilage A.
4 Z. B. PahlT. 0. 11, 17, 11. 6, Vyt. 2. 39, Kn. (Irani) qa. 5.
5 Oder sökand; s. dazu Bthl. IF. 38, Arica 106, § 18, No,
5
10
15
20
25
30
35
40