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Hampe, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 10. Abhandlung): Preußen und die belgischen Festungsverträge von 1818 und 1831 — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37672#0004
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KARL HAM PK:

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Zeitläufte zuließen, die eine Benutzung des noch ungedruckten
archivalischen Materials in den verschiedenen uns feindlichen
Ländern von vornherein ausschlossen. Gleichwohl war auch so
der Ertrag aus Berlin und Brüssel recht erheblich. Infolge der
erneuten Durchprüfung und Erweiterung der Quellen bin ich
mehrfach zu Ergebnissen gekommen, die von den letzthin in
Deutschland vorherrschenden Auffassungen abweichen, die Be-
stimmungen jener Festungsverträge teilweise anders auslegen und
dadurch ihren Gegenwartswert gemindert erscheinen lassen. Daß
das nicht ohne Widerspruch bleiben würde, war zu erwarten.
Eine ausführliche und eindringliche Entgegnung ist jetzt im
Weltwirtschaftlichen Archiv Bd. 13, August 1918, S. 258—303,
von F. RACHFAHL erschienen, die in ihrer sachlich scharf zu-
greifenden Art ihren Eindruck auf den nicht in die Einzelheiten
des Stoffes eingeweihten Leser kaum verfehlen wird. Je lebhafter
ich das Bestreben begrüße, durch Geltendmachung der etwa
gegen meine Auffassung sprechenden Beweisgründe die wahre Er-
kenntnis dieser Dinge zu fördern, desto mehr sehe ich mich ver-
anlaßt, eine Reihe von Mißverständnissen und Fehlern in den
Darlegungen R.s aufzuzeigen. Ihre Beseitigung dürfte an man-
chen Stellen die Kluft zwischen unseren Ansichten als nicht ganz
so breit erweisen, als sie bei R. erscheint, anderseits aber die wirk-
lich wesentlichen Meinungsverschiedenheiten noch deutlicher her-
vortreten lassen. Der Gegenstand ist ziemlich verwickelt; um nicht
allzu ausführlich zu werden, will ich mich nach Möglichkeit auf
die Hervorhebung der wesentlichen Punkte beschränken.
Zwei allgemeinere Bemerkungen seien mir vorab gestattet.
Wer die Verhandlungen internationaler Kongresse, wie z. B. der
Londoner Konferenz von 1830—39, in allen ihren Schwankungen,
Verschleppungen, Störungen, Spaltungen und Verkittungen ver-
folgt, der überzeugt sich sehr bald, daß die daraus hervorgehenden
Beschlüsse alles eher erwarten lassen, als Einheitlichkeit und
Folgerichtigkeit. Ihre Geburt aus Kompromissen hat ihnen den
Stempel der Halbheit und Unsicherheit aufgedrückt; so manche
Aktenstücke sind nach Gesamtzweck und Einzelbestimmungen
überhaupt erst verständlich, wenn man sich ihre Entstehung in
allen Stadien vergegenwärtigt. Wer diesen Verhältnissen voll ge-
recht zu werden strebt, mag leicht in die Gefahr geraten, die Vor-
würfe der Halbheit und Unfolgerichtigkeit auf sich zu ziehen.
Wenn R. sie in der Tat in reichem Maße gegen meine Darstellung
 
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