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Hampe, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 10. Abhandlung): Preußen und die belgischen Festungsverträge von 1818 und 1831 — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37672#0018
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18

KARL HAMPE:

kleine Linie positiver als R., linde aber auch da nicht seinen
Beifall.
Gegenüber den Aachener Bestimmungen wurde 1831, so er-
kläre ich weiter, ,,die Initiative jetzt noch ausdrücklicher dem
belgischen König zugeschoben"L Was ich da unter ,,Initiative"
verstehe, hätte R. wirklich leicht erkennen können; wenig später
habe ich es ja S. 95 mit aller wünschenswerten Deutlichkeit aus-
geführt: ,,wenn die Sicherheit der Festungen bedroht erschien,
war der belgische König berechtigt und verpflichtet, Verein-
barungen zu ihrer Behauptung mit den vier Mächten zu treffen,
was nichts anderes bedeuten konnte, als ihre Truppen ins Land zu
rufen. Er selbst mochte den Zeitpunkt, zu dem solche Bedrohung
eintrat, wohl von sich aus bestimmen; aber wenn er zögerte, so
konnte er von den Mächten zur Erfüllung der übernommenen
Pflicht gedrängt werden. Die letzte Entscheidung über jenen^
Zeitpunkt stand damit doch ihnen zu." Ich habe doch auch selbst
S. 92 die Worte Bülows angeführt, die R. hier gegen mich aus-
spielt. Indessen er verschließt sich ganz der Tatsache, daß unser
beider Ansichten hier völlig übereinstimmen, redet von einer
Initiative ,schlechthin, ausschließlich und ohne Einschränkung",
meint, es gehöre ,,schon eine stark formalistische Auffassung
dazu, um so wenig hinter den eigentlichen Sinn der Worte zu
dringen" und verwendet schließlich erst S. 291 meine eben von
mir angeführten Sätze auf S. 95, um darin einen ,,trefflichen Beleg
für die widerspruchsvolle und wenig konsequente, etwas krause
Art meiner Argumentation" zu finden.
Dabei hat er sich obendrein wieder um das einfache und
richtige Verständnis meiner Worte gebracht. Denn wenn ich
jene angeführte Stelle mit dem Satz einleite: ,,So gering der
Rest des alten Barrierensystems, den die Geheimklausel noch
bewahrte, auch war, er gab den vier Mächten doch etwas mehr,
als die bloße Garantenpflicht gestattet hätte," so weist das Eigen-
schaftswort „alt" deutlich genug darauf hin, daß ich hier das
holländische Barrierensystem des 18. Jahrhunderts im Auge
hatte, von dem auch R. nicht bezweifeln wird, daß es mit seinen
ständigen Garnisonen, Inspektionen usw. der auswärtigen Truppen-
i 8. 91 meines Buches sind durch einen bedauerlichen lapsus calami
aus „preußischen" Truppen „französische" geworden, was ich die Leser
zu verbessern bitte.
3 So ist statt des Druckfehlers „jeden" zu lesen.
 
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