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Preuschen, Erwin; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 15. Abhandlung): Untersuchungen zum Diatessaron Tatians — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37677#0037
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I. Das Diatessaron und seine Bedeutung für die Textkritik der Evangelien. 37
Dies Stück ist insofern lehrreich, als es zeigt, wie die drei
synoptischen Evangelien zusammengearbeitet sind. Bei den seither
betrachteten Stücken lagen keine Parallelen aus Markus vor, so daß
Tatian seine Komposition allein aus Matthäus und Lukas bestreiten
mußte. Hier liefert außer diesen auch Markus seinen Beitrag. Außer-
dem kommen bei Lukas zwei Stellen in Betracht, da er die Mahnung
an die Jünger in einer doppelten Relation aufgenommen hat. Die
Stellen, die Tatian zur Verfügung standen, sind: M 10, 17 ff. m 13,
Off. L 11, 12 f. 21, 12 ff. Ich gebe der Einfachheit halber eine
Rückübersetzung des Diatessarontextes in das Griechische, an der
die einzelnen Bestandteile leicht deutlich gemacht werden können:
(L 12, 11) ‘Όταν προσφέρωσιν υμάς έτη τάς άρχάς και έτη τάς έΗου-
σίας | (21, 12. m 13, 9. Μ 10, 18) και έτη τούς βασιλείς και έτη τούς
ηγεμόνας τού κόσμου || (m 13, 11) μή προμεριμνήσητε, τί λαλήσητε
(L 12, 11) και πώς άπολογήσησθε ' | (21, 15) κάγώ δώσω ύμΐν στόμα
και σοφίαν, η ού δυνήσονται οί άντικείμενοι υμών περιγενέσθαι υμών
[vielleicht: άντιστήναι ύμΐν |. || (Μ 10, 20) ου γάρ υμείς έστέ οί
λαλοΰντες, άλλα τό άγιον πνεύμα τού πατρός υμών τό λαλούν έν ύμΐν.
Hier stammt die Hauptmasse des Spruches aus Lukas, bei dem die
beiden Relationen zusammengeschoben sind. Der Anfang stimmt
mit L 12, 11 überein, dem M 10, 19 (όταν παραδώσιν ύμάς) und
m 13, 11 (όταν δε άγωσιν ύμάς) nahe verwandt sind. An allen
Stellen (M 10, 17; m 13, 9; L. 12, 11. 21, 12) sind als vornehmster
Gerichtsort, der darum an erster Stelle steht, die Synagogen genannt.
Das traf für die Zeit zu, in der die Überlieferungen der Urgemeinde
aufgezeichnet worden sind. Für die Zeit Tatians kam es nicht
mehr in Betracht; denn um 150 gab es keine Gerichtsbarkeit der
Synagogen über die Christen mehr, die längst aus dem Synagogen-
verband ausgeschieden waren. Daher strich Tatian diesen ver-
alteten Rest früherer Zustände aus dem Text und ließ nur die
verschiedenen Bezeichnungen weltlicher Behörden stehen, von denen
άρχαί und έζουσίαι nur bei Lukas, die ηγεμόνες und βασιλείς in
dieser Ordnung bei Matthäus, Lukas und Markus genannt sind.
Tatian ordnet die Gruppen in der Reihenfolge, wie sie von unten
nach oben aufeinander folgen: άρχαί und έΗουσίαι sind die Orts-
behörden, ηγεμόνες die Statthalter, βασιλείς die kaiserlichen Gerichte,
oder soweit Vasallenfürstentümer in Betracht kommen, diese. Die
Geschichte der Verfolgung liefert die historischen Kommentare zu
der Stelle, bei der wieder offensichtlich ist, mit welcher Überlegung
Tatian den Text der Evangelien den Zeitverhältnissen anzupassen
 
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