Die (Konsulate der römischen Kaiser.
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Auch im Jahre 119 übernahm Hadrian das Amt, weil er in Italien
weilte, zusammen mit A. Platorius Nepos, seinem vertrautesten
FreundeA Späterhin verzichtet er völlig aut das Consulat. Es
liegt darin, wie schon bei Traian und dann auch bei den Nach-
folgern des Hadrian, die Absicht, die Mitherrschaft des Senates
voll anzuerkennen.
Pius. Sein Antrittsconsulat im Jahre 139 verwaltet er mit
C. Bruttius Praesens. Die Beziehung ist nicht mehr erkennbar.
Im folgenden Jahre ist sein College, der Thronfolger Marcus
Caesar. Wieder übernehmen beide das Consulat im Jahre 145,
in dem der Caesar die Ehe mit des Kaisers Tochter Faustina
schloßt.
Marcus und Verus verwalten das Consulat bereits im
Jahre 161 und doch starb Pius erst am 7. März dieses Jahres.
Alan sieht, mit welcher Klarheit der Kaiser seinem Ende entgegen-
sahA Verus ist wieder Consul im Jahre 167 nach dem parthi-
schen Triumph^, aber nicht Alarcus, weil die Ehre des Sieges dem
Bruder ganz allein galt. Deshalb hat sich auch Alarcus mit dem
einfachen Siegestitel Parthicus begnügt, während der Bruder
Parthicus maximus heißtA Sein Sohn Commodus erhält als Mit-
regent im Jahre 177 das Consulat zusammen mit Q. Plautius
Quintillus. Dieser wird ein naher AVrwandter des Kaiserhauses
gewesen seinA Beim Auszug in den zweiten Germanenkrieg ver-
lieh Alarcus im Jahre 179 wieder das Consulat dem Commodus.
Diesmal gab er ihm zum Gollegen den verdienten Feldherrn des
Partherkrieges, P. Alartius Verus.
Commodus bekleidet das Antrittsconsulat im Jahre 181.
Dann nach dem Sturze seiner allmächtigen Gardepräfekten, des
Tarrutenius Paternus? im Jahre 183 und des Perennis^ im Jahre
186, als hätte er seine Herrschaft neu begründet. So nannte er
i Vita Hadriani 4, 2; 15, 2; 23, 4.
s Prosop. 1 p. 72.
3 Gesch. d. röm. Kaiser 2A 216.
4 Ec.KHEL d. n. 7, 51.
s C.I.L. III Diplom. LXXIII. LXXIV (XLVI p. 888).
^ DiO 77, 7, 4 EUYSVSCTKTOq.
? Der Sturz des Paternus ist demnach ins Jahr 182 zu setzen. Vgl.
auch IlEER, Philol. Suppl. 9, 48.
^ HEER a. a. O. 74.
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Auch im Jahre 119 übernahm Hadrian das Amt, weil er in Italien
weilte, zusammen mit A. Platorius Nepos, seinem vertrautesten
FreundeA Späterhin verzichtet er völlig aut das Consulat. Es
liegt darin, wie schon bei Traian und dann auch bei den Nach-
folgern des Hadrian, die Absicht, die Mitherrschaft des Senates
voll anzuerkennen.
Pius. Sein Antrittsconsulat im Jahre 139 verwaltet er mit
C. Bruttius Praesens. Die Beziehung ist nicht mehr erkennbar.
Im folgenden Jahre ist sein College, der Thronfolger Marcus
Caesar. Wieder übernehmen beide das Consulat im Jahre 145,
in dem der Caesar die Ehe mit des Kaisers Tochter Faustina
schloßt.
Marcus und Verus verwalten das Consulat bereits im
Jahre 161 und doch starb Pius erst am 7. März dieses Jahres.
Alan sieht, mit welcher Klarheit der Kaiser seinem Ende entgegen-
sahA Verus ist wieder Consul im Jahre 167 nach dem parthi-
schen Triumph^, aber nicht Alarcus, weil die Ehre des Sieges dem
Bruder ganz allein galt. Deshalb hat sich auch Alarcus mit dem
einfachen Siegestitel Parthicus begnügt, während der Bruder
Parthicus maximus heißtA Sein Sohn Commodus erhält als Mit-
regent im Jahre 177 das Consulat zusammen mit Q. Plautius
Quintillus. Dieser wird ein naher AVrwandter des Kaiserhauses
gewesen seinA Beim Auszug in den zweiten Germanenkrieg ver-
lieh Alarcus im Jahre 179 wieder das Consulat dem Commodus.
Diesmal gab er ihm zum Gollegen den verdienten Feldherrn des
Partherkrieges, P. Alartius Verus.
Commodus bekleidet das Antrittsconsulat im Jahre 181.
Dann nach dem Sturze seiner allmächtigen Gardepräfekten, des
Tarrutenius Paternus? im Jahre 183 und des Perennis^ im Jahre
186, als hätte er seine Herrschaft neu begründet. So nannte er
i Vita Hadriani 4, 2; 15, 2; 23, 4.
s Prosop. 1 p. 72.
3 Gesch. d. röm. Kaiser 2A 216.
4 Ec.KHEL d. n. 7, 51.
s C.I.L. III Diplom. LXXIII. LXXIV (XLVI p. 888).
^ DiO 77, 7, 4 EUYSVSCTKTOq.
? Der Sturz des Paternus ist demnach ins Jahr 182 zu setzen. Vgl.
auch IlEER, Philol. Suppl. 9, 48.
^ HEER a. a. O. 74.