H. von Schubert:
der predicanten tho Munster“1. Die Schrift ist datiert vom 8. No-
vember, die Vorrede vom 22. Oktober. Die Prädikanten, die hier
ihr noch friedliches Täufertum bekennen und die Vorrede unter-
zeichnet haben, sind Bernt Rothmann, Heinrich Roll, Johann
Kloprys, Dionysius Vinne, Hermann Staprade, Gottfried Stralen.
Der Verfasser aber ist der Erstgenannte, der feurige Bernt Roth-
mann2, die Seele der Münsterschen informatorischen Bewegung
seit 1531, das geistige Haupt aller andern. In derselben Zeit läßt
Hermann von Kerssenbroch, dem wir die ausführlichste, zum
großen Teil auf Augenzeugenschaft und ArchWbenutzung beru-
hende Darstellung der Münsterschen Unruhen verdanken, Roth-
mann auch in seinen Predigten von Gütergemeinschaft reden3.
Und wenn uns auch keine dieser Predigten erhalten ist und wenn
auch der Berichterstatter manches von dem späteren Inhalt seiner
Predigten bereits mithereingezogen haben mag, es besteht kein
Grund zu bezweifeln, daß die Gedanken, auf die er sich in
dem ,,Bekenntniss von beiden Sacramenten“ festlegte, auf der
Kanzel von Rothmann näher ausgeführt worden sind und er selbst
auf ihrer Bahn durch die Erfahrung, wie empfänglich das Volk
gerade für diese Materie war, rasch weitergeführt wurde. Die Nach-
richten stützen und ergänzen sich. Wir halten uns doch an die
Ausführung in dem „Bekenntnis“.
Der Stoff taucht also im Rahmen einer rein religiösen Abhand-
lung über die beiden Sakramente, genauer in dem Zusammenhänge
auf, der den rechten Sinn, den „gesunden Verstand“ des Abend-
mahls „na uithwysynghe der hyllighen schryft“ als der „eynich
rechtesnoer des christelicken voernemmens unde handeis“ (Vor-
rede 1/2) enthüllen soll. Die Worte: „Solches tut zu meinem
Gedächtnis“ enthalten einmal die Forderung, Christi Wohltat gegen
1 Herausgeg. von H. Detmer und R. Krumbholtz in.„Zwei Schriften
des Münsterschen Wiedert. Bernhard Rothmann“, 1904.
2 Kloprys’ Aussage bei Niesert, Münster. Urkundensammlung I (1826),
110: „Das Buch, so zu Munster von der Dauff gemacht ist, das hat Bernardus
gemacht“.
3 ed. Detmer S. 418f. Bei Kerssenbroch, bei dem man neben dem
katholischen Standpunkt immer auch, nam. bei der Stoffgruppierung und den
Reden, im Auge behalten muß, daß hier der klassisch gebildete Rektor der
Lateinschule spricht, ist sonst auf die Chronologie viel Gewicht gelegt; in
unserer zweiten Hauptquelle, Meister Heinrich Gresbecks Bericht, ist das
Ungeordnete gerade Folge der Ungelehrtheit, er redet S. 32 ff. summarisch
von der Sache.
der predicanten tho Munster“1. Die Schrift ist datiert vom 8. No-
vember, die Vorrede vom 22. Oktober. Die Prädikanten, die hier
ihr noch friedliches Täufertum bekennen und die Vorrede unter-
zeichnet haben, sind Bernt Rothmann, Heinrich Roll, Johann
Kloprys, Dionysius Vinne, Hermann Staprade, Gottfried Stralen.
Der Verfasser aber ist der Erstgenannte, der feurige Bernt Roth-
mann2, die Seele der Münsterschen informatorischen Bewegung
seit 1531, das geistige Haupt aller andern. In derselben Zeit läßt
Hermann von Kerssenbroch, dem wir die ausführlichste, zum
großen Teil auf Augenzeugenschaft und ArchWbenutzung beru-
hende Darstellung der Münsterschen Unruhen verdanken, Roth-
mann auch in seinen Predigten von Gütergemeinschaft reden3.
Und wenn uns auch keine dieser Predigten erhalten ist und wenn
auch der Berichterstatter manches von dem späteren Inhalt seiner
Predigten bereits mithereingezogen haben mag, es besteht kein
Grund zu bezweifeln, daß die Gedanken, auf die er sich in
dem ,,Bekenntniss von beiden Sacramenten“ festlegte, auf der
Kanzel von Rothmann näher ausgeführt worden sind und er selbst
auf ihrer Bahn durch die Erfahrung, wie empfänglich das Volk
gerade für diese Materie war, rasch weitergeführt wurde. Die Nach-
richten stützen und ergänzen sich. Wir halten uns doch an die
Ausführung in dem „Bekenntnis“.
Der Stoff taucht also im Rahmen einer rein religiösen Abhand-
lung über die beiden Sakramente, genauer in dem Zusammenhänge
auf, der den rechten Sinn, den „gesunden Verstand“ des Abend-
mahls „na uithwysynghe der hyllighen schryft“ als der „eynich
rechtesnoer des christelicken voernemmens unde handeis“ (Vor-
rede 1/2) enthüllen soll. Die Worte: „Solches tut zu meinem
Gedächtnis“ enthalten einmal die Forderung, Christi Wohltat gegen
1 Herausgeg. von H. Detmer und R. Krumbholtz in.„Zwei Schriften
des Münsterschen Wiedert. Bernhard Rothmann“, 1904.
2 Kloprys’ Aussage bei Niesert, Münster. Urkundensammlung I (1826),
110: „Das Buch, so zu Munster von der Dauff gemacht ist, das hat Bernardus
gemacht“.
3 ed. Detmer S. 418f. Bei Kerssenbroch, bei dem man neben dem
katholischen Standpunkt immer auch, nam. bei der Stoffgruppierung und den
Reden, im Auge behalten muß, daß hier der klassisch gebildete Rektor der
Lateinschule spricht, ist sonst auf die Chronologie viel Gewicht gelegt; in
unserer zweiten Hauptquelle, Meister Heinrich Gresbecks Bericht, ist das
Ungeordnete gerade Folge der Ungelehrtheit, er redet S. 32 ff. summarisch
von der Sache.