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H. von Schubert:
rechtssammlung finden konnte und der die „Homilien“ nach einem
Brief desPetrus an die gleiche Adresse einleitete —als für seineZwecke
unzweifelhaft viel passender und ergänzt ihn nur in einem zweiten
Teil durch ein umfangreiches Mosaik verschiedener Herkunft. Auch
der Anfang und einige weitere Stellen des zweiten, wesentlich
kürzeren Briefs stammten aus der apokryphen Literatur der alten
Kirche, nämlich aus einem zweiten ps.-clementinischen Schreiben
an Jacobus, das in vielen kirchenrechtlichen Sammlungen stand1.
Die anderen drei Briefe sind vom Fälscher frei komponiert, aber er
hat sich auch dabei ganz überwiegend an pseudo-clementinisches
Material gehalten, nämlich an die,,Recognitionen“, die in der weit-
verbreiteten Übersetzung des Rufinus Vorlagen und in dieser z. B.
auch im 9. Jahrhundert von Agobard v. Lyon benutzt wurden2.
Auch der gleichzeitige Anastasius Bibliothecarius zitiert sie in
dem Briefe an Joh. Diaconus, der seine Sammlung von Papst-
briefen eröffnet3. Die Quelle setzt schon am Ende des ersten der
ps.-isidorischen Clemensbriefe ein, wird dann im zweiten in einem
größeren Stücke verwendet und wird schon im dritten so stark
benutzt, daß nicht viel übrig bleibt (c. 63 vgl. I, 67; 64—69 vgl.
V, 2-13 u. VIII, 62; 70 vgl. 11,20. VIII, 4; 71 vgl. 11,21. 22.
30. 31; 72 vgl. II, 3. 4; 73 vgl. VI, 13. 14). Der 4. Brief aber ist
bis auf einige Zusätze identisch mit Ree. VI, 2 — 12. Unser 5. Brief
endlich, der unter Auslassung des 3. später vielfach als 4. gezählt
wird (so bei Sichard, Franck und Rothmann), stammt in seinem
zweiten Teile aus Ree. X, 42. 43. Die entscheidende, nicht aus der
Apostelgeschichte stammende Partie des ersten ist Rec. X, 5 ent-
nommen4. Wir werden also für ihre Herkunft wieder einige
Jahrhunderte zurück auf diese altkirchliche Quelle verwiesen.
1 Siehe Maassen, Gesch. d. Quellen u. Liter, des röm. Rechts, Graz
1870, S. 411. Jaffe, Reg. Pont. Rom.2 I, 3. Abgedruckt Leonis Lopera,
ed. Ballerini III, 674ff. Bei Harnack-Preuschen ist es übersehen, wie
auch bei der Übersicht über die Benutzung der ps.-clem. Recognitionen von
Ps.-Isidor nicht die Rede ist.
2 Migne, Patr. lat. 104, 92f. Harnack-Preuschen 1. c. I, 226.
3 Opera III, 472, ed. Sirmond; Harnack-Preuschen 1. c.
4 Wie gefesselt die Augen selbst eines humanistisch gebildeten Mannes
wie Sichard noch am Anfang des 16. Jhdts. waren, zeigt, daß er nicht nur
so wenig wie alle früheren an der Identität großer Teile von V. Gern, mit
Act. 4 keinen Anstoß nahm, sondern hintereinander die Recognitionen und
die falschen Clemensbriefe abdruckte, ohne auch nur den leisesten Zweifel
zu verraten.
H. von Schubert:
rechtssammlung finden konnte und der die „Homilien“ nach einem
Brief desPetrus an die gleiche Adresse einleitete —als für seineZwecke
unzweifelhaft viel passender und ergänzt ihn nur in einem zweiten
Teil durch ein umfangreiches Mosaik verschiedener Herkunft. Auch
der Anfang und einige weitere Stellen des zweiten, wesentlich
kürzeren Briefs stammten aus der apokryphen Literatur der alten
Kirche, nämlich aus einem zweiten ps.-clementinischen Schreiben
an Jacobus, das in vielen kirchenrechtlichen Sammlungen stand1.
Die anderen drei Briefe sind vom Fälscher frei komponiert, aber er
hat sich auch dabei ganz überwiegend an pseudo-clementinisches
Material gehalten, nämlich an die,,Recognitionen“, die in der weit-
verbreiteten Übersetzung des Rufinus Vorlagen und in dieser z. B.
auch im 9. Jahrhundert von Agobard v. Lyon benutzt wurden2.
Auch der gleichzeitige Anastasius Bibliothecarius zitiert sie in
dem Briefe an Joh. Diaconus, der seine Sammlung von Papst-
briefen eröffnet3. Die Quelle setzt schon am Ende des ersten der
ps.-isidorischen Clemensbriefe ein, wird dann im zweiten in einem
größeren Stücke verwendet und wird schon im dritten so stark
benutzt, daß nicht viel übrig bleibt (c. 63 vgl. I, 67; 64—69 vgl.
V, 2-13 u. VIII, 62; 70 vgl. 11,20. VIII, 4; 71 vgl. 11,21. 22.
30. 31; 72 vgl. II, 3. 4; 73 vgl. VI, 13. 14). Der 4. Brief aber ist
bis auf einige Zusätze identisch mit Ree. VI, 2 — 12. Unser 5. Brief
endlich, der unter Auslassung des 3. später vielfach als 4. gezählt
wird (so bei Sichard, Franck und Rothmann), stammt in seinem
zweiten Teile aus Ree. X, 42. 43. Die entscheidende, nicht aus der
Apostelgeschichte stammende Partie des ersten ist Rec. X, 5 ent-
nommen4. Wir werden also für ihre Herkunft wieder einige
Jahrhunderte zurück auf diese altkirchliche Quelle verwiesen.
1 Siehe Maassen, Gesch. d. Quellen u. Liter, des röm. Rechts, Graz
1870, S. 411. Jaffe, Reg. Pont. Rom.2 I, 3. Abgedruckt Leonis Lopera,
ed. Ballerini III, 674ff. Bei Harnack-Preuschen ist es übersehen, wie
auch bei der Übersicht über die Benutzung der ps.-clem. Recognitionen von
Ps.-Isidor nicht die Rede ist.
2 Migne, Patr. lat. 104, 92f. Harnack-Preuschen 1. c. I, 226.
3 Opera III, 472, ed. Sirmond; Harnack-Preuschen 1. c.
4 Wie gefesselt die Augen selbst eines humanistisch gebildeten Mannes
wie Sichard noch am Anfang des 16. Jhdts. waren, zeigt, daß er nicht nur
so wenig wie alle früheren an der Identität großer Teile von V. Gern, mit
Act. 4 keinen Anstoß nahm, sondern hintereinander die Recognitionen und
die falschen Clemensbriefe abdruckte, ohne auch nur den leisesten Zweifel
zu verraten.