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Schubert, Hans; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1919, 11. Abhandlung): Der Kommunismus der Wiedertaeufer in Muenster und seine Quellen — Heidelberg, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.37688#0038
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Der Kommunismus der Wiedertäufer in Münster und seine Quellen. 37

Es folgt darauf bei Jamblichus eine Ausführung darüber,
daß es jeder halten konnte, wie er wollte und Zwang ausgeschlossen
war; hatte einer an der xoivcma Gefallen, so nahm er teil am
gerechten Gebrauch dieses Gemeinbesitzes; wenn nicht, so konnte
er sein beigeschossenes Vermögen mit Zinsen zurückempfangen.
In der christlichen Quelle folgt die Geschichte des Joseph Barnabas,
der an der xoivoma Gefallen hatte und seinen Besitz redlich
darbrachte, und darauf die des Ananias und der Saphira, die zu
der Gemeinschaft innerlich nicht gehörten und ausgeschieden wur-
den. Sie hätten ihren Besitz behalten können soweit reicht
die Ähnlichkeit —, sie belogen aber Petrus und erlitten deshalb
die verdiente Strafe — damit tritt eine andere Wendung ein. Hier
lagen offenbar bestimmte Traditionen vor. In der Spannung,
auf die schon HoltzMann aufmerksam machte, zwischen dieser
Ananiasgeschicbte, die allein verständlich ist, wenn man nur einen
sehr beschränkten, uneigentlichen ,,Kommunismus“ in der Ur-
gemeinde annimmt, und jenen vollen Aussagen von der Aufgabe
allen Eigenbesitzes sehen wir bestätigt, daß hier eine andere Quelle
verwertet ist, der das auch sonst durch die Antike marschierende,
vielfach variierte Stück von den mores Pyt.hagorei entnommen
ist1, erkennen damit aber auch, wo geschichtliche Reminiszenz
1 Vgl. auch die Dublette 2, 42f., dazu bei Jamblichus etwa 30. (32).
81. (92) u. a.: Die bei Jamblichus, bezw. Timaeus zugrundeliegende, auch
noch in Act. sichtbare Stelle bei Platon ist offenbar Rep. V, 462 C: äp' o5v
ex roüSe xl xoiovSs ylyvexai, oxav [j/'q aga cp-9-eyyovxai ev xfj TtoXei xa xotaSe pyjp.ocxa,
xo xe egöv xod xo oüx egov. xod -epi. xoö äXAoxplou xaxa xauxa; xogiSh gsv ouv .
ev T}xtvi 7COÄei -Xeiaxo!. kizi xo aüxö xaxa xauxa xouxo Aeyouaiv xo egöv xai. xo oüx
epov aüxT] apiaxa 8lotxetxat; ttoXÖ ye. xai. ryviq S’q eyyöxaxa (Nauck will eyyuxaxco
wie bei J.) hoc, avhpoi-ou zyzi etc. (vgl. den ganzen Zusammenhang des opo-
uah-sLv). An die Stelle des Zeugnisses von Plato-Pythag. bei J. tritt in Act.
das Zeugnis der Apostel vom Auferstandenen und der Hinweis auf Deut. 15, 4.
Darauf folgt bei J.-Timaeus augenscheinlich die Benützung von Plato 1. c. 464BC
(dazu Leg.739C) über die Notwendigkeit olxiaq, yrjv und xxypaxa von denWäch-
tern fernzuhalten, da dies dieUrsache vonGewalttat undStreit sei, wozu dieFort-
setzung in Act. zu vergleichen ist (Verkauf von x<x>pia. und oixtat durch die xxG
xopsp), die mit der Notiz über die Zuteilung des Unterhalts nach Bedürfnis
(noch über Jambl. hinaus) in Parallele steht zu der von Plato 1. c. vorgeschrie-
benen Zuteilung des Unterhalts aus Staatsmitteln an die Wächter. Darf man
in dem Satz zu der allgemeinen yppic,, in der die Gemeinde steht (J. Weiss
übersetzt übrigens „Freude“), eine Parallele zu der Betonung des allgemeinen
Glückszustandes im Kreise der Wächter Plato 464 A sehen (vgl. das ogomx-
üsiv überhaupt), so findet sich außer der Erwähnung Jesu alles Wesentliche
schon bei Plato, der ganze Gedankengang ist platonisch. Daß es sich also
 
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