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Domaszewski, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1919, 2. Abhandlung): Zeitgeschichte bei roemischen Elegikern — Heidelberg, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.37679#0005
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Zeitgeschichte bei römischen Elegikern.

5

31 at tu seu mollis qua tenclit Ionia seu qua
Lydia Pactoli tingit arata liquor,
seu pedibus terras seu pontum carpere remis
ibis et accepti pars eris imperii.
Aus den Worten Tu patrui meritas conare anteire secures
muß man schließen, daß die Tätigkeit des Neffen neben der des
Oheims selbständig einherging; denn sonst könnte von einem
Wetteifer ihrer Betätigung gar nicht gesprochen werden. Dem-
nach kann mit accepti pars eris imperii nicht das Imperium des
Oheims gemeint sein, sondern es ist das Imperium des Augustus,
als dessen Beauftragter der jüngere Tullus handelt. Wie sehr
das Imperium des Augustus den Provinzialen als ein acceptum
im Sinne von gratum1 erschien, lehrt eben der Beschluß der Asiaten.
Gerade die Wiederherstellung der geschändeten Heiligtümer
wird der Auftrag des Tullus gewesen sein. Er hatte an dem Kriege
gegen Antonius teilgenommen armatae cura fuit patriae2. Dem-
nach dachte Properz von diesem Kriege auch damals so, wie es
Augustus später selbst ausgesprochen hat Mon. Ancyr. 5, 4 iuravit
in mea verba tota Italia sponte sua et me be[lli], quo vici ad Actium,
ducem depoposcit. Auf diesem Zuge nach dem Oriente sah Tullus
die verschleppten Heiligtümer mit eigenen Augen.
Da der Oheim mit der Verwaltung der Provinz Asia bereits
betraut war, so lag es für Augustus nahe, den Neffen mit diesem
Aufträge nach Asien zu entsenden, der nicht zur regelmäßigen
Amtstätigkeit des Statthalters gehörte. Deshalb bereiste Tullus
die ganze Küste der Provinz Asia und auch das Innere des Landes,
um überall das alte Recht in den geschändeten Heiligtümern
wieder aufzurichten. Ein solcher Auftrag hat Jahre in Anspruch
genommen3, so daß Tullus später dauernd in dem Lande alter
hellenischer Kultur, das ihm lieb geworden war, verweilte und die
Ämterlaufbahn, die ihm offenstand, verschmähte4. Properz 3, 22
1 So Hertzberg. Als „empfangen“ fassen es wieder Leo, Gott. Gel.
Anz. 1898, 737; Birt, Rhein. Mus. 70, 300. Das wäre ganz prosaisch und gibt
Oberhaupt keinen Sinn. Wer soll es empfangen haben? Der Neffe gewiß
nicht, denn er ist pars imperii. Der Oheim auch nicht, denn der Neffe ist
ihm gar nicht untergeordnet.
2 Wie sollte auch der Neffe des Consuls L. Vulcatius Tullus ein An-
hänger des Antonius gewesen sein, wie sich dies Birt nebst vielen anderen
ausgedacht hat.
3 Vgl. unten S. 13.
4 Er stand nicht allein mit dieser Gesinnung. Ganz ähnlich ist die
Voraussetzung für das Gedicht des Horaz an Bullatius epp. 1, 11.
 
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