6 2
Bruno Liebich:
ihre Bedeutungen aus dem Sprachgebrauch erlernt werden, denn
sie sind mannigfach’ (anekärthä hi dhätavah). Wo aber Candra
ganz ausnahmsweise eine zweite Bedeutung hat stehen lassen
(dliävu gatiguddhyoh I, 589, midr medr medhähimsayoh I, 597),
da ist dies wohl nur als lapsus calami zu bewerten.
67 Die beiden Formen der Zerebralisierung des Wurzelanlauts
(§§ 14. 15) werden von C. beibehalten. Die entsprechenden Sütra’s
stehen bei ihm V, 1, 61. 62.
68 Ebenso sind von C. alle Fälle der Dentalisierung (§§ 16—21)
beibehalten worden, nur y vra^c (VI, 17) findet sich in allen Hss.
und im Tanjur mit palatalem s überliefert; vielleicht ist aber doch
auch hier dentale Spirans dafür einzusetzen (vgl. die Anmerkung
zu VI, 11 oben).
69 Die Akzentuierung der Warzein ist von C. aufgegeben. Das
Fehlen des Bindevokals i bei den Anit-Wurzeln (§ 24) wird von
ihm im Sütrapätha V, 4, 130—135 behandelt, das Genus verbi
(§ 25) dagegen in der Weise, daß er die Wurzeln innerhalb der
zehn Klassen in je drei Gruppen ordnet, die er als atanänäb,
taiiäninah und vibhäsitäh bezeichnet. Die beiden ersten dieser
Ausdrücke beruhen auf P. I, 4, 100 tanänäv ätmanepadam. tan
ist ein Pratyähära, gebildet aus der zweiten Hälfte des Sütra III,
4, 78 = 0. I, 4, 1 und bedeutet die Reihe der medialen Personal-
endungen des Verbum finitum, -äna das mediale Partizipialsuffix,
beide zusammen umfassen also den gesamten Begriff des Medialen
im Amrbum finitum und infinitum. Daraus ergibt sich die Be-
deutung von tanänin = ätmanepadin, atahäna = parasmaipadin
und vibhäsita in diesem Zusammenhang = ubhayapadin. Im
übrigen hält sich C. in der Reihenfolge der Wurzeln im all-
gemeinen an die Ordnung bei Panini, am wenigsten in der zehnten
Klasse; die Vergleichung im einzelnen ist durch die von mir in
der Ausgabe des Candra-Dh. in Klammern beigefügten Zahlen des
älteren Werkes erleichtert.
70 Die Anubandha’s sind sämtlich von C. beibehalten mit Aus-
nahme von ni (§ 45), dessen Weglassung in der Candra-Vrtti zu
I, 2, 123 begründet wird. C. hat aber, wie die Akzentuierung
der Wurzeln, so auch die Nasalierung der Anubandha-Vokale be-
seitigt, und statt der sorgfältigen Bestimmung der Anubandha’s
durch P. I, 3, 2—8 begnügt er sich mit der allgemeinen Definition
des Sütra anaiüsacihnam it (I, 1, 5) und deren Erläuterung in der
Candra-Vrtti.
Bruno Liebich:
ihre Bedeutungen aus dem Sprachgebrauch erlernt werden, denn
sie sind mannigfach’ (anekärthä hi dhätavah). Wo aber Candra
ganz ausnahmsweise eine zweite Bedeutung hat stehen lassen
(dliävu gatiguddhyoh I, 589, midr medr medhähimsayoh I, 597),
da ist dies wohl nur als lapsus calami zu bewerten.
67 Die beiden Formen der Zerebralisierung des Wurzelanlauts
(§§ 14. 15) werden von C. beibehalten. Die entsprechenden Sütra’s
stehen bei ihm V, 1, 61. 62.
68 Ebenso sind von C. alle Fälle der Dentalisierung (§§ 16—21)
beibehalten worden, nur y vra^c (VI, 17) findet sich in allen Hss.
und im Tanjur mit palatalem s überliefert; vielleicht ist aber doch
auch hier dentale Spirans dafür einzusetzen (vgl. die Anmerkung
zu VI, 11 oben).
69 Die Akzentuierung der Warzein ist von C. aufgegeben. Das
Fehlen des Bindevokals i bei den Anit-Wurzeln (§ 24) wird von
ihm im Sütrapätha V, 4, 130—135 behandelt, das Genus verbi
(§ 25) dagegen in der Weise, daß er die Wurzeln innerhalb der
zehn Klassen in je drei Gruppen ordnet, die er als atanänäb,
taiiäninah und vibhäsitäh bezeichnet. Die beiden ersten dieser
Ausdrücke beruhen auf P. I, 4, 100 tanänäv ätmanepadam. tan
ist ein Pratyähära, gebildet aus der zweiten Hälfte des Sütra III,
4, 78 = 0. I, 4, 1 und bedeutet die Reihe der medialen Personal-
endungen des Verbum finitum, -äna das mediale Partizipialsuffix,
beide zusammen umfassen also den gesamten Begriff des Medialen
im Amrbum finitum und infinitum. Daraus ergibt sich die Be-
deutung von tanänin = ätmanepadin, atahäna = parasmaipadin
und vibhäsita in diesem Zusammenhang = ubhayapadin. Im
übrigen hält sich C. in der Reihenfolge der Wurzeln im all-
gemeinen an die Ordnung bei Panini, am wenigsten in der zehnten
Klasse; die Vergleichung im einzelnen ist durch die von mir in
der Ausgabe des Candra-Dh. in Klammern beigefügten Zahlen des
älteren Werkes erleichtert.
70 Die Anubandha’s sind sämtlich von C. beibehalten mit Aus-
nahme von ni (§ 45), dessen Weglassung in der Candra-Vrtti zu
I, 2, 123 begründet wird. C. hat aber, wie die Akzentuierung
der Wurzeln, so auch die Nasalierung der Anubandha-Vokale be-
seitigt, und statt der sorgfältigen Bestimmung der Anubandha’s
durch P. I, 3, 2—8 begnügt er sich mit der allgemeinen Definition
des Sütra anaiüsacihnam it (I, 1, 5) und deren Erläuterung in der
Candra-Vrtti.