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Lewald, Hans [Editor]; Universität Frankfurt am Main / Rechtswissenschaftliches Seminar [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 14. Abhandlung): Griechische Papyri aus dem Besitz des Rechtswissenschaftlichen Seminars der Universität Frankfurt — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37781#0016
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16

H. Lewald:

in Hib. 90, 1. 18 wie auch in Hib. 91, 1. 5 καθ’ ä statt και d
zu lesen sein.
Lin. 45 ff. statuieren für den Fall des βασιλικόν κώλυμα die Ver-
pflichtung des Verpächters zu sofortiger Rückzahlung des πρό-
όομα und des etwa anderweit Geschuldeten, die durch Ver-
tragsstrafe und πράΕις κατά τό διάγραμμα gesichert wird; cf. die
Vorbemerkung. Die Bestimmung korrespondiert der des P. Idib.
91, 1. 8 ff. Hier wird der Verpächterin (zu den Rollen der
Kontraktsparteien cf. die Richtigstellung P. M. Meyers in der
Vorbemerkung zu P. Hamb. 26) die Verpflichtung auferlegt, bei
Eintritt eines βασιλικόν κώλυμα dem Pächter 30 Artaben Weizen
zu leisten, die die Editoren mit Recht als Pachtzins auffassen.
Das έκφόριον wäre hiernach in diesem Fall pränumerando
geleistet worden, war also ebenfalls ein πρόόομα.
Lin. 50. Die Ergänzung μάρτυρες am Schlüsse der scriptura inferior
beruht auf Hamb. 26 und P. Berol. 11 773.
Lin. 72. Θώλθειν 1. Θώλθιν.
Lin. 80. Geringe stilistische Abweichung von der scriptura inferior,
cf. lin. 38.
Lin. 106. 1 x/2 cm unterhalb der letzten Zeile wenige schwache
Schriftspuren, die möglicherweise zur Unterschrift des συγ-
γραφοφύλαΕ gehören, cf. Vorbemerkung unter I.

Nr. 2.
Pachtvertrag aus dem 8. Jahr des Philopator
215/4 a. Chr. Tholthis im Oxyrhynchites. (Tafel II.)
Inv. Nr. 8. 56X15 cm, unten abgebrochen, an vielen Stellen
defekt, von Herrn Ibscher aus' 7 Fragmenten zusammengesetzt.
Verso beschrieben (Nr. 3). Die Schrift, eine Kursive, die transversa
Charta verläuft, ist zum Teil sehr abgescheuert, so daß mir die
Lesung große Schwierigkeiten bot. Herr Prof. Schubart hatte die
Freundlichkeit, meine Tränsskription nachzuprüfen und erkannte
dabei sofort, daß die Frankfurter Urkunde ein Duplikat eines bisher
unpublizierten Berliner Textes (Inv. Nr. 11804) ist, den ich nach
seiner Transskription hier mit zum Abdruck bringen darf. Der
Berliner Papyrus ermöglicht die Rekonstruktion der Frankfurter-
Urkunde in allen wesentlichen Punkten.
 
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