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Lewald, Hans [Hrsg.]; Universität Frankfurt am Main / Rechtswissenschaftliches Seminar [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 14. Abhandlung): Griechische Papyri aus dem Besitz des Rechtswissenschaftlichen Seminars der Universität Frankfurt — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37781#0029
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Griechische Papyri.

29
Von σώματα εις την άλικήν άττογεγραμμένα1 spricht der jüngst pu-
blizierte P. PSI. V 493, m. W. bisher der einzige sichere Beleg für
eine mit der Salzsteuer im Zusammenhang stehende άπογραφή.
Daß die άλικη direkt von den Konsumenten erhoben und nach der
Kopfzahl der einzelnen Haushaltungen berechnet wurde, hat Wilcken
schon in seinen Ostraka (I, p. 141 ff.) dargetan. Der Feststellung
der Kopfzahl zum Zweck der Steuerberechnung dient offenbar unsere
άπογραφή. Wie verhalten sich aber hierzu die bisher bekannten
ptolemäischen Subjektsdeklarationen (W. Chrest. Nr. 198 u. 199) ?
Sind auch sie mit der άλικη in Verbindung zu bringen? Wilcken,
dem ich den Frankfurter Text vorlegen durfte, hat diese Frage
einer Prüfung unterzogen und neigt, wie er mir brieflich mitteilt,
der Annahme zu, daß die beiden genannten Personenlisten keine
reinen Subjektsdeklarationen sind, sondern daß auch in ihnen die
Personenzahl der Hausstände für eine ganz bestimmte Steuer,
nämlich, wie der vorliegende Text ergibt, die Salzsteuer, festgestellt
werden soll.2 Das sich hei dieser Annahme ergebende Resultat
wäre bedeutungsvoll: „Es fehlt dann überhaupt jeder Anhalt dafür,
daß es in der Ptolemäerzeit reine Subjektsdeklarationen gegeben

1 cf. auch PSI. V 488, 1. 7: άπογραφή των σωμάτων.
2 Wilckens Argumentation, die ich mit seiner freundlichen Erlaubnis hier
wiedergeben darf, stützt sich insbesondere auf Chrest. Nr. 199. „In 199, 1. 9
rechts, hat inzwischen Jouguet verbessert ς/ = 6V2 statt ς/<ιθ>. Hier werden
also die vorher genannten 13 Sklaven zu */2, als halbe σώματα gerechnet. Das
hätte keinen Sinn, wenn es sich um eine allgemeine Feststellung der Bevölkerung
(Volkszählung oder dergl.) handelte, sondern es wird bedingt sein durch den
Charakter der Steuer, für die eine Zählung speziell gemacht wird. Wenn man
den P. Frankf. hinzunimmt, so lernt man, daß bei der pro Kopf berechnenden
Salzsteuer die Sklaven nur als halber Kopf gezählt wurden. Damit erklären
sich wohl Fälle wie in Petr. 111, p. 264, wo für άλικη 15 '/2 Drachmen gezahlt
wurden. Mir scheint nach den sonstigen άλική-Texten, daß diese Steuer 1 Dr.
pro Kopf betrug. Also würde eine Zahlung von I5V2 Dr. einen Hausstand vor-
aussetzen, in dem sich 1 oder 3 oder 5 etc. Sklaven befanden. Doch dies ist
zunächst nur eine Vermutung. Daß die Sklaven nur als 1/2 σώμα gezählt wurden,
bedeutet eine Privilegierung der Herren (meist Griechen), die sich Sklaven hielten.“
W. verweist ferner auf 1. 5, Chrest. 199, wo die θυγάτηρ βαιά (Konjektur
von v. Domaszewski, Sitz.-Ber. Heidelberg 1918, 13. Abhdlg., S. 16, A. 0) nicht
mitgezählt wird. „Sie wird nicht mitgezählt, nicht weil sie noch gar keine Person
ist (so v. Domaszewski), sondern weil sie offenbar noch frei von der άλικη ist.“
In 1. 1 ergänzt W.: [Ά]πογρ[αφή εις τα άλικα]. „Das αυτοί) (nicht μου) in 1. 3
legt den Gedanken nahe, daß hier nicht eine originale Deklaration vorliegt,
sondern ein amtlicher Auszug oder dergl.“
 
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