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Lewald, Hans [Hrsg.]; Universität Frankfurt am Main / Rechtswissenschaftliches Seminar [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 14. Abhandlung): Griechische Papyri aus dem Besitz des Rechtswissenschaftlichen Seminars der Universität Frankfurt — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37781#0038
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38

H. Lewald:

Euergetes passe, sondern vor allem auf Kol. I, 1. 10, wo er sichere
Spuren der Lesung του γ |_ feststellte.1 Für das 3. Jahr wird
demnach in 1. 10 ein Zug nach Pelusium erwähnt. Gerade für
das 3. Jahr des Philopator (219) aber bezeugt Polybius V, 62, 4,
daß angesichts des Einrückens des Antiochus in Syrien die ge-
samten Truppen nach Pelusium konzentriert wurden. „Neu, und
aus Polybius nicht zu belegen, ist dann der Zug εις τον Βουβαστιτην
v. J. 218 (cf. 1. 11). Das wird bedeuten, daß der König bei dem
zweiten Einfall des Antiochus in Syrien bis in den Bubastites vor-
gerückt ist, ohne aber weiter zu gehen.“2 3
Der Tatbestand, der zu der εντευΕις Veranlassung gegeben
hat, läßt sich bei der trümmerhaften Überlieferung des Textes nicht
mit Sicherheit rekonstruieren. Man ist zum großen Teil auf Ver-
mutungen angewiesen. Als gewiß darf nur gelten, daß es sich um
den κλήρος des Petenten handelt, den ihm sein Gegner, offenbar
der mehrfach genannte Dorimachos, streitig gemacht zu haben
scheint. Dem Dorimachos wird vorgeworfen, er habe sich, um am
Feldzug nicht teilnehmen zu müssen (iva μή στρατεύσηται, 1. 4), zum
λογευτής bestellen lassen. Wilgkens wichtige Lesungen zu 1. 16—18
ergeben, daß der vorliegenden εντευΕις bereits eine andere voraus-
gegangen ist, und daß der Petent beantragt hatte, die Chrematisten
als Gerichtshof zusammentreten zu lassen. Über die weitere Vor-
geschichte wird vielleicht in der heillos zerstörten Kol. II bis zum
Schluß der Eingabe referiert worden sein.
An die εντευΕις schließt sich, wie bereits hervorgehoben, die
Abschrift einer königlichen επιστολή an (Kol. II, 1. 16 ff.). Wenn in
1. 19 ein weiteres Schreiben des Königs mitgeteilt wird, so ist dies,
wie Wilgken bemerkt, wohl lediglich so zu erklären, daß dieses
zweite Schreiben der in 1. 16 beginnenden epistula als Anlage bei-
gefügt ist, also deren Bestandteil bildet. Daß es sich nicht um
zwei selbständige Dokumente handelt, beweist schon der Umstand,
daß in 1. 15 von άντίγραφον, nicht von αντίγραφα gesprochen wird.1
Über den Inhalt dieses Briefes ist nichts auszumachen. Meinen
ursprünglichen Erklärungsversuch, daß die επιστολή den an Απολλώ-
νιος (cf. Kol. 1, 1. 14) gerichteten Bescheid enthalte, der die Eingabe

1 Wilcken vermutete diese Lesung schon vor Prüfung des Originals.
2 Wilcken' brieflich.
3 cf. aber PSI. IV 347, 1. 2. 3, wo von αντίγραφα gesprochen wird, obwohl
nur die Abschrift eines Schreibens mitgeteilt wird.
 
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