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Christian Bartholomae.
Farroxv oder Mihryön bezeichnet, dein eigen sein5, und [wenn]
Mihryön ein Rind, und Farroxv ein Kamel bezeichnet, so gehen
alle n beide [Tiere] aus [seinem Eigen], und ob sie zu gleicher
Zeit, oder auch ob sie früher und später bezeichnen, ändert nichts
daran.
In der Erklärung des ‘Gefallens’ (sahisn) lag zugleich die
der Geschenksannahme (s. übrigens S. 9 f.), während die Ablehnung
eines Geschenks mit der Formel andar ne apäyet (oder ähnlich)
zum Ausdruck gebracht wurde, s. Bthl. zSR. 1. 45 No. 7.
Wenn nun in der Zeit von der sa/nsn-Erklärung bis zur Voll-
ziehung des Schenkungsvertrags bei der Teilung (■‘osLuer) baxtikthD
des Nachlasses des Schenkers die gewählte Sache im Wert ge-
stiegen ist, so daß sie nunmehr die festgesetzte Wertgrenze (von
200) überschreitet, so hat die Aushändigung der gewählten Sache
zu unterbleiben, das sahisn wird dadurch ungiltig; man vergleiche
dazu unten die Bestimmung über Schenkungen von höherem Wert
als 200.
1. xvästah . . . cand arz 200 vahak arzet:
meine Übersetzung: eine Sache . . . im Wert [Höchstwert]
von 200 \_Stlr\ ist sehr frei; sie wird nur dem Sinn der Wendung,
nicht ihrem Wortlaut gerecht. Wörtlich: eine Sache (res) . . ., die
(quanta) an Wert 200 im Preis wert ist. Die Verbindung ist, aller-
dings mit einigen Varianten, oft genug bezeugt (s. oben S. 8, Z. 28 ff.)
und in ihrer Bedeutung nicht zweifelhaft. Die Wörter itV oder
10^3 arz (can Wert5) und 3"‘o,i vahäh (‘im Preis’) sind nicht not-
wendig; jedes von ihnen kann fehlen, sogar beide, ohne daß dem
Sinn ein Eintrag geschieht. Die Verbindung gibt die obere Grenze
für den Wert einer Sache an, die in irgend einem Rechtsgeschäft
eine Rolle spielt. Ich berufe mich dafür auf:
a) MkD. 67. 3 —10: Ter >riK i ir^ei £ [J] joJJ3i
2r,£o,i J Cr senior2 tr 4 i(pi>o’i mver* KV« i {pntnr
jüjo-sr nt> y-ny\ hör 5 Cip J ^ £0«' ^ J C'A*
^ t voiCr urno’i 6 Op ikj(o irr -‘orjtA ne> eno*
i^r ^ [J] ir2J"^ev 7 roo^i 1 3<?r >iö -*0er ner) hti iriK
“]) 20^0* [->] s i3«*r _£C J iroi^ ^ tr )Ati [1] ir^ei
“v'ü 2Ju^ey 2 h 9 iroi^ tr uror iw“ mjj KrrtfK 1 joijrou3 f Cinß?
1 So MhD. 22.13, 23. 6, 53. (2mal) 2, usw. 2 Fehlt, vgl. S. 13, Z.30ff.
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Farroxv oder Mihryön bezeichnet, dein eigen sein5, und [wenn]
Mihryön ein Rind, und Farroxv ein Kamel bezeichnet, so gehen
alle n beide [Tiere] aus [seinem Eigen], und ob sie zu gleicher
Zeit, oder auch ob sie früher und später bezeichnen, ändert nichts
daran.
In der Erklärung des ‘Gefallens’ (sahisn) lag zugleich die
der Geschenksannahme (s. übrigens S. 9 f.), während die Ablehnung
eines Geschenks mit der Formel andar ne apäyet (oder ähnlich)
zum Ausdruck gebracht wurde, s. Bthl. zSR. 1. 45 No. 7.
Wenn nun in der Zeit von der sa/nsn-Erklärung bis zur Voll-
ziehung des Schenkungsvertrags bei der Teilung (■‘osLuer) baxtikthD
des Nachlasses des Schenkers die gewählte Sache im Wert ge-
stiegen ist, so daß sie nunmehr die festgesetzte Wertgrenze (von
200) überschreitet, so hat die Aushändigung der gewählten Sache
zu unterbleiben, das sahisn wird dadurch ungiltig; man vergleiche
dazu unten die Bestimmung über Schenkungen von höherem Wert
als 200.
1. xvästah . . . cand arz 200 vahak arzet:
meine Übersetzung: eine Sache . . . im Wert [Höchstwert]
von 200 \_Stlr\ ist sehr frei; sie wird nur dem Sinn der Wendung,
nicht ihrem Wortlaut gerecht. Wörtlich: eine Sache (res) . . ., die
(quanta) an Wert 200 im Preis wert ist. Die Verbindung ist, aller-
dings mit einigen Varianten, oft genug bezeugt (s. oben S. 8, Z. 28 ff.)
und in ihrer Bedeutung nicht zweifelhaft. Die Wörter itV oder
10^3 arz (can Wert5) und 3"‘o,i vahäh (‘im Preis’) sind nicht not-
wendig; jedes von ihnen kann fehlen, sogar beide, ohne daß dem
Sinn ein Eintrag geschieht. Die Verbindung gibt die obere Grenze
für den Wert einer Sache an, die in irgend einem Rechtsgeschäft
eine Rolle spielt. Ich berufe mich dafür auf:
a) MkD. 67. 3 —10: Ter >riK i ir^ei £ [J] joJJ3i
2r,£o,i J Cr senior2 tr 4 i(pi>o’i mver* KV« i {pntnr
jüjo-sr nt> y-ny\ hör 5 Cip J ^ £0«' ^ J C'A*
^ t voiCr urno’i 6 Op ikj(o irr -‘orjtA ne> eno*
i^r ^ [J] ir2J"^ev 7 roo^i 1 3<?r >iö -*0er ner) hti iriK
“]) 20^0* [->] s i3«*r _£C J iroi^ ^ tr )Ati [1] ir^ei
“v'ü 2Ju^ey 2 h 9 iroi^ tr uror iw“ mjj KrrtfK 1 joijrou3 f Cinß?
1 So MhD. 22.13, 23. 6, 53. (2mal) 2, usw. 2 Fehlt, vgl. S. 13, Z.30ff.