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Domaszewski, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 6. Abhandlung): Der Staat bei den Scriptores historiae Augustae — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37773#0019
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Der Staat bei den. Scriptöres Mstoliae Augustae. 119
Prätur verleihen als Cäsar, wie es auch Aelius Verus wart Dann
steht aber in der Stelle nichts, was nicht in -einer Glosse zum
Kalender gestanden haben kann, wie wir sie im Kalender des Philo-
calus1 2 lesen.
Auch die Stelle über die Assessores weist auf eine echte Vor-
lage hin, weil sie der Fälscher zweimal verwendet hat 18, 46, 1
adsessoribus salaria instituit 11, 7, 6, addidit consiliariis scdaria, ne
eos gravarent, quibus adsidebant. Mommsen* führt aus Papinians
responsa lib. IV an Dig. 1, 22, 4 diem functo legato Caesaris salarium
comitibus residui temporis, quod a legatis praestitutum est, debetur,
modo si non postea comites cum aliis eodem tempore fuerint. Di-
versuni in eo servatur, qui successorem ante tempus accepit und
bemerkt von den beiden Stellen der Viten: „So ist dies wahrschein-
lich so zu verstehen, daß bis dahin die Salarien der Assessoren
indirekt gezahlt wurden und es dem Statthalter oblag, für die ein-
zelnen Fälle die Vereinbarung zu treffen, später aber die Staats-
kasse direkt diese Zahlungen leistete“. Das erste Verhältnis setzt
die Entscheidung Papinians noch voraus, da die Dauer der Funktion
vom Legaten bestimmt ist, dem also auch die freie Wahl dieser
comites zustand. Die kaiserliche Kasse zahlte das Salarium direkt,
als das Ernennungsrecht, wie man annehmen darf, auf den Kaiser
überging. Dieselbe Erweiterung der kaiserlichen Befugnisse erkannten
wir oben beim Consulat und den amplissima Collegia als eine
Neuerung des Septimius Severus. Also auch das ist aus der Vita
Severi um geschrieben.

Senatsakten.
Wenn man auch im allgemeinen an der Echtheit der Senats-
akten, die einen so breiten Raum in der Überlieferung einnehmen3,
zu zweifeln scheint, so fehlt doch der Mut, sich einzugestehen, daß
alle diese Erfindungen mit allem, was daran hängt, völlig aus der
Luft gegriffen sind. Was würde dann auch aus der konventionellen
Kaisergeschichte, der das kostbare Gut der Überlieferung heilig ist,
wie man sie überall liest?
Ein echtes Protokoll des dritten Jahrhunderts ist bei Dio er-
1 CIL. 12, ρ,-336.
2 MOMMSEN Staatsr. 1, 303, Anm. 3.
3 18, 6—12; .19, 16. 26; 20, 11; 21, 2; 22, 5;: 25* 4; 26, 19. 41;
27, 3; 28, 11. . ; , ,

2*
 
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