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Künßberg, Eberhard; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 7. Abhandlung): Rechtsbrauch und Kinderspiel: Untersuchungen zur deutschen Rechtsgeschichte und Volkskunde — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37774#0052
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E. Frh. v. Künssberg:

erblich gehalten wurde1. Der Fänger im Haschespiel wird viel-
fach Hexe2 genannt, im Auszählverschen kommt die Hexe vor3 -
die Auszählreime werden ja auch als Zauberei betrachtet —, im
Kettenreime von dem Bauer, der den Knecht hinausschickt, heißt
es gegen das Ende:4
Der Bauer schickt die Hexe naus
Sie sollt den Geier bannen.
Die Hexe wollt nicht Geier bannen
Der Geier wollt nicht Fleischer holen usw.
Der Bauer schickt den Henker naus
Er sollt die Hex verbrennen.
Der Henker wollt die Hex nicht brennen
Die Hex wollt nicht, Geier bannen usw.
Der Bauer schickt den Vater naus
Er soll den Henker töten.
Eh ich mich will töten lassen,
will ich die Hex verbrennen,
Eh ich mich will verbrennen lassen,
will ich den Geier bannen
Eh ich mich will bannen lassen,
will ich den Fleischer holen usw.
Ein Fadenspiel, auch ,,aufnehmen“ genannt, bei dem mit
Verknüpfen und Durchstecken von Faden über den Fingern allerlei
Figuren gemacht werden, heißt Hexenspiel5, wohl weil mancherlei
unerklärliche Lösungen dabei Vorkommen und auch der Trudenfuß
dargestellt werden kann. Auch die Butterhexe kommt im Liedchen
vor6. Der Volksbrauch der Hexenvertreibung Walpurgisabend ist
in manchen Orten zu den Kindern hinabgesunken und dadurch
1 Vgl. Soldan-Heppe-Bauer, Hexenproz. I, 324. Boesch, Kinder-
leben, 91 f. Knapp, Würzb. Zenten II, 581 f.
2 Sie bannt z. B. mit dem Zauberstab, sodaß ihre Gefangenen sich nicht
vom Platze rühren können. Handelmann, Volks- und Kinderspiele aus
Schleswig-Holstein, S. 65 f.
3 Clemen, ZRhWestfVk. 13 (1916), 164f. Ein anderes mit dem Teufel:
Andree, Braunschweigische Volkskunde2, 397. Auf den Zusammenhang der
sinnlosen Auszählsprüche mit den alten Zauber- und Beschwörungsformeln
weist mit treffenden Worten hin Lab and, Rechtsaltertümer in der Gegen-
wart, 5. Vgl. auch Schläger, ZVk. 27 (1917), 120, 213f.
4 Erk-Böhme, Deutscher Liederhort III, 530.
5 Andree, Braunschweig'. Volkskunde, 2. Aufl., 446.
6 Wrede, Rhein. Volkskunde, 98.
 
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