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Harry Bresslau:
mehr als ich, und doch sind diese besser besoldet. Übrigens erbitte
ich mir eine Erklärung, oh nur von Ankündigen die Rede ist.
Aber das hieße ja die Studenten täuschen.“ Ich weiß nicht, wie
Schlosser damals zu den Kollegen stand — jedenfalls war es
kein Freundschaftsdienst, den der engere Senat ihm leistete, als
er am 17. August beschloß, diesen reichlich groben Brief einfach
an das Ministerium weiterzugeben. Die Antwort aus Karlsruhe
war entschieden genug. Das Ministerium erklärte in einem neuen
Erlaß an den Senat vom 2. Oktober das Schreiben Schlossers
sei weder in seiner Form der Stellung eines akademischen Lehrers
dem Ministerium gegenüber angemessen noch seinem Inhalt nach
befriedigend. Es wies auf den vierzigsten Paragraph des 13. Organi-
sationsediktes für die badischen Unterrichtsanstalten vom 13. Mai
1803 hin, in dem die Verbindlichkeiten der Universitätsprofessoren
allerdings in ganz anderer Weise geregelt waren, als Schlosser
sich vor stellte1 2, und trug dem Senate auf, den Geheimen Rat
Schlosser anzuweisen, entweder eine weitere Vorlesung anzu-
kündigen und, wenn sich eine hinlängliche Zahl von Zuhörern finde,
zu lesen oder die Gründe für eine etwaige Dispensation von der
ihm obliegenden Verbindlichkeit dem Senate vorzutragen, der sich
dann gutächtlich darüber zu äußern haben werde. Schlosser
dachte zunächst die Dispensation nachzusuchen, besann sich dann
aber eines besseren und kündigte, wie er dem Prorektor am 16.Okto-
ber schrieb, schon für das Wintersemester ein zweites zweistündiges
Kolleg an. Dabei blieb es dann in der Folge; seit dem Winter-
semester 1838/1839 wird das zweite Kolleg als privatissimum be-
zeichnet — ob es regelmäßig gehalten ist, weiß ich nicht zu sagen.
War damit dieser Konflikt beseitigt, so gab es im Ministerium
einen neuen Anstoß, daß Schlosser nun in den nächsten Jahren
häufiger als sonst üblich war, einen Urlaub erbat. Im Juni 1836
suchte er ihn für die Monate August, September und Oktober zu
einer Reise nach Italien nach; er wolle im Sommersemester früher
als gewöhnlich schließen und im Winter später als üblich anfangen
zu lesen. Im August 1838 schrieb er dem Senat, er wünsche im
Sommer künftig einen Monat — Juni, Juli oder August — hindurch
von den Kollegien dispensiert zu sein, da die Vorlesungen ihn in
1 Vgl. Winkelmann, Urkundenbuch der Universität Heidelberg I, 440
n. 284. Der § 40 dieses Ediktes verpflichtet die Professoren ein dreistündiges
Publikum zu halten und 12 Stunden wöchentlich privatim zu lesen, die auf
2 —3 Kollegien verteilt werden könnten.
Harry Bresslau:
mehr als ich, und doch sind diese besser besoldet. Übrigens erbitte
ich mir eine Erklärung, oh nur von Ankündigen die Rede ist.
Aber das hieße ja die Studenten täuschen.“ Ich weiß nicht, wie
Schlosser damals zu den Kollegen stand — jedenfalls war es
kein Freundschaftsdienst, den der engere Senat ihm leistete, als
er am 17. August beschloß, diesen reichlich groben Brief einfach
an das Ministerium weiterzugeben. Die Antwort aus Karlsruhe
war entschieden genug. Das Ministerium erklärte in einem neuen
Erlaß an den Senat vom 2. Oktober das Schreiben Schlossers
sei weder in seiner Form der Stellung eines akademischen Lehrers
dem Ministerium gegenüber angemessen noch seinem Inhalt nach
befriedigend. Es wies auf den vierzigsten Paragraph des 13. Organi-
sationsediktes für die badischen Unterrichtsanstalten vom 13. Mai
1803 hin, in dem die Verbindlichkeiten der Universitätsprofessoren
allerdings in ganz anderer Weise geregelt waren, als Schlosser
sich vor stellte1 2, und trug dem Senate auf, den Geheimen Rat
Schlosser anzuweisen, entweder eine weitere Vorlesung anzu-
kündigen und, wenn sich eine hinlängliche Zahl von Zuhörern finde,
zu lesen oder die Gründe für eine etwaige Dispensation von der
ihm obliegenden Verbindlichkeit dem Senate vorzutragen, der sich
dann gutächtlich darüber zu äußern haben werde. Schlosser
dachte zunächst die Dispensation nachzusuchen, besann sich dann
aber eines besseren und kündigte, wie er dem Prorektor am 16.Okto-
ber schrieb, schon für das Wintersemester ein zweites zweistündiges
Kolleg an. Dabei blieb es dann in der Folge; seit dem Winter-
semester 1838/1839 wird das zweite Kolleg als privatissimum be-
zeichnet — ob es regelmäßig gehalten ist, weiß ich nicht zu sagen.
War damit dieser Konflikt beseitigt, so gab es im Ministerium
einen neuen Anstoß, daß Schlosser nun in den nächsten Jahren
häufiger als sonst üblich war, einen Urlaub erbat. Im Juni 1836
suchte er ihn für die Monate August, September und Oktober zu
einer Reise nach Italien nach; er wolle im Sommersemester früher
als gewöhnlich schließen und im Winter später als üblich anfangen
zu lesen. Im August 1838 schrieb er dem Senat, er wünsche im
Sommer künftig einen Monat — Juni, Juli oder August — hindurch
von den Kollegien dispensiert zu sein, da die Vorlesungen ihn in
1 Vgl. Winkelmann, Urkundenbuch der Universität Heidelberg I, 440
n. 284. Der § 40 dieses Ediktes verpflichtet die Professoren ein dreistündiges
Publikum zu halten und 12 Stunden wöchentlich privatim zu lesen, die auf
2 —3 Kollegien verteilt werden könnten.