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Hampe, Karl [Hrsg.]; Baethgen, Friedrich [Hrsg.]; Hampe, Karl [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1923, 10. Abhandlung): Mitteilungen aus der Capuaner Briefsammlung, 5: Zur Gründungsgeschichte der Universität Neapel — Heidelberg, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.38051#0004
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Karl Hampe:

4
auch von den städtischen Hochschulen Italiens keine in völlig un-
gestörtem Betrieb; aber die persönliche Schöpfung Friedrichs II.
mußte von den Riesenkämpfen, in die er hineingerissen wurde,
doch am allerunmittelbarsten berührt werden. Es wäre wohl un-
gerecht, ihm vorzuwerfen, daß er sie durch allzu ängstliche Über-
wachung in ihrer Freiheit gemindert und dadurch geschädigt habe1.
Was geschah, war schlechthin geboten durch die Notwendigkeit
der Verteidigung in einem zweimal entfesselten Kriege, der durch
Bannspruch und Agitation des päpstlichen Gegners jederzeit die
Tendenz hatte auch das Innere des Reiches zu zerreißen. Im Jahre
1229 wogte er in der Tat bis in die Gegend von Capua, also nahe
an die Mauern Neapels heran. Wenn auch die Stadt dem Kaiser
die Treue bewahrte2, so ließ sich doch ein Studienbetrieb mit land-
fremden Scholaren, mit päpstlichen Dekretisten3 und bei der auch
ins Königreich selbst getragenen Spaltung4 schlechterdings nicht
aufrecht erhalten. Die Universität wird daher schon von selbst
aufgeflogen gewesen sein, als Friedrich aus dem Orient heimkehrte;
die Rückeroberung seines Erbreiches, die langwierigen Friedens-
verhandlungen, die großartige Reorganisation des tieferschütterten
Staates und die Geschäfte des Reichstages von Ravenna haben den
Kaiser dann in den nächsten Jahren derart in Anspruch genommen,
daß er erst 1234 zur Wiederherstellung der Landeshochschule
schreiten konnte5.
Wiederum dauerte es nur ein knappes Lustrum, bis mit der
zweiten Bannung des Kaisers am Palmsonntag 1239 und dem Aus-
bruch des noch viel erbitterteren großen Entscheidungskampfes
neue Störung eintrat. Der hermetische Grenzabschluß, der allein
das Reich wirksam gegen Aufruhr sichern konnte, machte eine
vorübergehende Aufhebung der die Zulassung und den Schutz
1 Vgl. E. Winkelmainw, Jahrbücher der deutschen Geschichte: Kaiser
Friedrich II.. Bd. 1, S. 233.
2 Vgl. Chron. Sic. incerti auctoris ed. de Blasiis,p. 4: totum regnum rebel-
latum excepla civitate Neapolitana.
3 Vgl. z. B. aus dem Jahre 1225 den Brief Papst Honorius III. an zwei
derselben in Neapel, Pressutti Reg. 5624.
4 Feindlicher Einfall oder aufständische Bewegungen lassen sich für alle
Provinzen mit Ausnahme der Basilicata und Kalabriens belegen.
5 Vgl. Reg. Imp. V, 2044, sowie die Notiz des Richard von S. Germano
zu 1234: Mense sepiembris Studium quod in Neapoly per imperalorem statuium
fuerat, quod extitit turbalione inter ecclesicun et imperium secuta penitus clisso-
lutum, per imperalorem in Neapoly reformatur.
 
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