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Karl Hampe:
Professoren von dem gemeinsamen Studium in Bologna her1 moch-
ten das erleichtern. Aus dem Jahre 1239 wissen wir überdies, daß
die Angelegenheiten der Universität Neapel damals tatsächlich
durch seine Hände gingen2, also doch auch wohl schon 1234. Der
Umstand, daß sich der Stiftungsbrief von 1224 in Überarbeitung
mit andern auf die Universität bezüglichen Stücken zusammen in
der geordneten Briefsammlung Peters von Vinea III, 12 findet, hat
schon früher die Vermutung nahegelegt, daß er selbst Diktator
dieser ganz seine Stilart verratenden Urkunde gewesen sei3.
Faßt man alle diese sich gegenseitig stützenden Anhaltspunkte
zusammen, so läßt sich wohl nicht mehr bezweifeln, daß jene An-
rede magisterium vestrum eben auf Peter von Vinea zu beziehen ist.
Im Zusammenhang mit dem obigen Bibelvers Assur iniuste calump-
niatus est eum gewinnt nun die starke Hervorhebung, Peter sei
für den Kaiser der Ausleger der alleinigen Wahrheit und möge sich
als solcher bewähren, tieferen Sinn. Es konnte ja kaum anders
sein, als daß in dem Konflikt zwischen Kaiser und Papst ein Teil
der Universitätsmitglieder zur Kurie hingeneigt hatte4 * * *. Den da-
durch gegen die Körperschaft als solche entstandenen Verdacht hat
nun Peter von Vinea hinweggeräumt, und wenn er sich bereits
bei der Gründung als ausführendes, vielleicht selbst anregendes
Organ des Herrschers die Hauptverdienste erworben haben wird,
so erfahren wir nunmehr, daß auch die Reformation von 1234, die
im ganzen wohl nur eine Wiederherstellung mit Ausfüllung der
entstandenen Lücken war, von ihm erwirkt worden ist.
Wir haben noch das Mittelstück des Schreibens zu betrachten,
das auf den ersten Blick recht seltsam und rätselvoll erscheint. An-
knüpfend an ihre Bedrängnisse und Zukunftsbefürchtungen fahren
1 Daß diese Angabe des Guido Bonatti für Peter von Vinea nicht zu
bezweifeln ist, betont Niese a. a. O. S. 526 Anm. 3.
2 Die Stücke Reg. Imp. V, 2556—2559 (= Huillard-Breholles, Hist,
dipl. Frid. II, Bd. V, S. 493ff.) tragen im Register den Vermerk De mandkto
imperiali facto per magistrum Petrum de Vinea scripsit P. de Capua. Vgl. auch
Winkelmann, Über die ersten Staatsuniversitäten, S. 13: „Die oberste In-
stanz für Universitätsangelegenheiten kann keine andere gewesen sein, als das
Großhofgericht, die ,,magna imperialis curia11.
3 Vgl. Niese, a. a. 0., S. 526, Anm. 4.
4 Vielleicht ist von den Bittstellern ebendeshalb in dem Bibelvers
Js. 52, 4 das absque ulla causa calumniatus est verändert in iniuste calumniatus
est. Die Beschuldigung war nicht ganz aus der Luft gegriffen, aber in
Beziehung auf die Gesamtuniversität doch ungerecht.
Karl Hampe:
Professoren von dem gemeinsamen Studium in Bologna her1 moch-
ten das erleichtern. Aus dem Jahre 1239 wissen wir überdies, daß
die Angelegenheiten der Universität Neapel damals tatsächlich
durch seine Hände gingen2, also doch auch wohl schon 1234. Der
Umstand, daß sich der Stiftungsbrief von 1224 in Überarbeitung
mit andern auf die Universität bezüglichen Stücken zusammen in
der geordneten Briefsammlung Peters von Vinea III, 12 findet, hat
schon früher die Vermutung nahegelegt, daß er selbst Diktator
dieser ganz seine Stilart verratenden Urkunde gewesen sei3.
Faßt man alle diese sich gegenseitig stützenden Anhaltspunkte
zusammen, so läßt sich wohl nicht mehr bezweifeln, daß jene An-
rede magisterium vestrum eben auf Peter von Vinea zu beziehen ist.
Im Zusammenhang mit dem obigen Bibelvers Assur iniuste calump-
niatus est eum gewinnt nun die starke Hervorhebung, Peter sei
für den Kaiser der Ausleger der alleinigen Wahrheit und möge sich
als solcher bewähren, tieferen Sinn. Es konnte ja kaum anders
sein, als daß in dem Konflikt zwischen Kaiser und Papst ein Teil
der Universitätsmitglieder zur Kurie hingeneigt hatte4 * * *. Den da-
durch gegen die Körperschaft als solche entstandenen Verdacht hat
nun Peter von Vinea hinweggeräumt, und wenn er sich bereits
bei der Gründung als ausführendes, vielleicht selbst anregendes
Organ des Herrschers die Hauptverdienste erworben haben wird,
so erfahren wir nunmehr, daß auch die Reformation von 1234, die
im ganzen wohl nur eine Wiederherstellung mit Ausfüllung der
entstandenen Lücken war, von ihm erwirkt worden ist.
Wir haben noch das Mittelstück des Schreibens zu betrachten,
das auf den ersten Blick recht seltsam und rätselvoll erscheint. An-
knüpfend an ihre Bedrängnisse und Zukunftsbefürchtungen fahren
1 Daß diese Angabe des Guido Bonatti für Peter von Vinea nicht zu
bezweifeln ist, betont Niese a. a. O. S. 526 Anm. 3.
2 Die Stücke Reg. Imp. V, 2556—2559 (= Huillard-Breholles, Hist,
dipl. Frid. II, Bd. V, S. 493ff.) tragen im Register den Vermerk De mandkto
imperiali facto per magistrum Petrum de Vinea scripsit P. de Capua. Vgl. auch
Winkelmann, Über die ersten Staatsuniversitäten, S. 13: „Die oberste In-
stanz für Universitätsangelegenheiten kann keine andere gewesen sein, als das
Großhofgericht, die ,,magna imperialis curia11.
3 Vgl. Niese, a. a. 0., S. 526, Anm. 4.
4 Vielleicht ist von den Bittstellern ebendeshalb in dem Bibelvers
Js. 52, 4 das absque ulla causa calumniatus est verändert in iniuste calumniatus
est. Die Beschuldigung war nicht ganz aus der Luft gegriffen, aber in
Beziehung auf die Gesamtuniversität doch ungerecht.