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Hampe, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1923, 8. Abhandlung): Papst Innozenz IV. und die sizilische Verschwörung von 1246 — Heidelberg, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.38049#0016
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Karl Hampe:

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dem Grafen Günther von Käfernburg, gefangen genommen. Er
nun, so versichert der Kaiser, „futurum infallibiliter publice predi-
cavit, quod nos infra breve tempus per familiäres nostros atque
domesticos occidi morte turpissima deberemus“. Diese Aussage
könnte eine gewisse Stütze dadurch gewinnen, daß der Bamberger
sich nach einer Mitteilung des Papstes selbst1, der sich für seine
Freilassung verwandte, damals auf dem Wege zu Heinrich Raspe
befand. Gehörte er etwa zu jenen geistlichen Fürsten, die, in die
päpstlichen Geheimnisse eingeweiht, dem Thüringer durch Ver-
kündigung von Friedrichs nahem Tode die Annahme der Königs-
krone erleichtern sollten? Dann könnte seine Kenntnis des Ge-
planten wohl nur auf den Papst zurückgehen.
Weiter hat sich Friedrich auf die Aussage der Verschworenen
selbst, sowohl der Flüchtlinge im Kirchenstaat, als auch der im
Prinzipat Belagerten berufen. Abgesehen von ihrer Förderung
durch Minoriten, die gegen den Kaiser das Kreuz predigten, hätten
sie sich auch ausdrücklich auf briefliche päpstliche Bevollmächti-
gungbezogen und den Papst als Anstifter des Mordplanes bezeichnet :2
„Prefati namque facinoris patratores, tarn fugitivi videlicet quam
obsessi, fratrum Minorum stipati consortio, crucis ab eis contra nos
signo recepto, auctoritatem summi pontificis per apostolicas litteras
pretendentes, negocium aperte se gerere sacrosancte Romane matris
ecclesie predicant et predicte mortis et exheredationis nostre sum-
mum pontificem asserunt incentorem. Hoc ipsum captivi prefati,
quos in expugnatione castri Scale nostrorum devotio prompta fide-
Jium carceri mancipavit, in spontanea et extrema confessione sua,
cum mentiri nefarium estimant morientes, coram omnibus, prob
dolor! sunt confessi“. Auch dies ist eine Parteibehauptung, die
für uns nicht sicher nachzuprüfen ist. Ganz so leicht ist sie aber
wohl nicht bei Seite zu schieben, wie Rodenberg tut3, wenn er
bemerkt: „Daß päpstliche Briefe existiert haben, in denen der
Kampf gegen Friedrich befohlen wurde, ist nicht zu bezweifeln,
wohl aber, daß darin zur Ermordung desselben aufgefordert wurde“.
Denn dies letztere ist ja von Friedrich gar nicht behauptet, sondern
nur, daß die Verschworenen versicherten, durch päpstliche Briefe
zu ihrem Vorgehen autorisiert zu sein (was doch nicht unwahr-
scheinlich klingt, da derartige Belege zur Anhängerwerbung nötig
1 Reg. Imp. V, 7646 vom 22. Juni 1246.
2 Reg. Imp. V, 3551 v. 15. April 1246 — Huill.-Br&h. VI, 4D5.
3 S. 43, Anm. 3.
 
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