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Domaszewski, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1924/25, 4. Abhandlung): Die attische Politik in der Zeit der Pentekontaetie — Heidelberg, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.38946#0006
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6

Alfred y. Domaszewski:

Aristides bei dieser Ordnung an den Tag legte, erforderte eine
genaue Prüfung der Leistungsfähigkeit jeder Gemeinde, die ein-
gehende Erhebungen und gütliche Vereinbarungen voraussetzt* 1.
Demnach kann die erste Schatzung, welche die Leistungen des
ganzen Bundesgebietes endgültig regelte, erst nach dem Laufe
einiger Jahre eingetreten sein.
Die ersten Unternehmungen des Bundes fallen in das Jahr
476/5: die Eroberung von Eion, die Besetzung von Skyros und der
erzwungene Beitritt von Karystos bringen die Ausdehnung des
Bundesgebietes zum Abschluß2. In das folgende Jahr 475/4 ist
dann die erste Schatzung zu setzen. Auf eben dieses Jahr wird
man geführt, wenn man bei normalen vierjährigen Schatzungs-
fristen von den gesicherten Schatzungen der späteren Zeit zurück-
rechnet3. Daß diese vierjährigen Schatzungsfristen schon bei der
Begründung des Bundes vorgesehen waren, ist deshalb wahrschein-
lich, weil die Bundesschatzmeister von Anfang an attische Beamte
gewesen sind4. Ihre Verwaltung wird demnach den Begeln der
attischen Finanzverwaltung angepaßt gewesen sein. Deshalb be-
zeichnet die Übertragung des Schatzes von Delos nach Athen keine
Änderung der Verwaltung5.
Auch die Annahme, daß die Gliederung des Bundesgebietes in
Kreise erst im Jahre 443 eingeführt wurde, weil sie erst seit diesem
genannt sind. Denn die Eretrier hatten bei Salamis mit 7 eigenen Trieren
gekämpft, während die Chalkidier auf 20 attischen Trieren fochten, Busolt
11 678. So werden Schiffe der Eretrier zur Flotte des Pausanias gestoßen sein,
sodaß die Stadt gleich bei dem Abfall von Sparta das Bündnis mit Athen
schloß. Auch nach dem Abfall von Euboea im Jahre 446 erneuerte Athen
das Bündnis zuerst mit Eretria, dann mit Chalkis, I. Gr. 1 ed. min. 39.
1 Beloch II 1, 63 nimmt an, daß die Städte, welche unter persischer
Herrschaft gestanden hatten, einfach nach der persischen Steuerrolle ein-
geschätzt wurden. Aber seine Deutung von Herod.YI 42 hat wohl keinen
Beifall gefunden. Was sollte dann auch das Lob der Gerechtigkeit, das selbst
ein Timokreon dem Aristides spendet? Für einen Teil der Inseln und für
Thrakien nimmt auch Beloch II 2, 356 an, daß die Leistungsfähigkeit der
einzelnen Gemeinden erst zu veranschlagen war.
2 Den Archon nennt für Eion Schol. ad Aristid. II 31, für Skyros Plut.
Thes. 36. Mit Pvecht setzt in diese Zeit auch die Einnahme von Karystos
Beloch II 2,185. Athen konnte es nicht dulden, daß diese Stadt, die vor seiner
Küste lag, außerhalb des Bundes blieb.
3 Busolt III 207, 1.
4 Thule. 1 96, 2 καί Έλληνοταμίαι τότε -ρώτον ΆΚηναίοις κατέστη αρχή.
5 Busolt III 214, 2.
 
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