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Rickert, Heinrich; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1930/31, 1. Abhandlung): Die Logik des Prädikats und das Problem der Ontologie — Heidelberg, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.40152#0048
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Erster logischer Teil.

zwar aus den Bedeutungen, welche die einzelnen Worte des Satzes
haben, und welche von den einzelnen Vorstellungen des Urteils
erfaßt werden. Kurz wir wollen stets die Bestandteile der Sinn-
gebilde als „Wortbedeutungen“, die Bestandteile der Urteile als
„Vorstellungen“ und die Bestandteile der Sätze als „Worte“ oder
Wörter bezeichnen, um auch in dieser Hinsicht die drei Sphären
des Seienden auseinander zu halten.
Selbstverständlich werden in einer nach allen Richtungen aus-
geführten Logik des Erkennens nicht nur die logischen Sinngebilde
mit ihren Bedeutungen, sondern auch die seelischen Urteilsakte
mit ihren Vorstellungen und die körperlichen Sätze mit ihren
Worten eine Rolle spielen, denn zum wirklichen Erkennen, wie
es als Faktum in der Sinnenwelt vorliegt, gehören stets alle drei,
nur begrifflich voneinander getrennten Gebiete. Aber wir müssen
trotzdem, wo wir zu einer Entscheidung über das Wesen des
Wahren selbst kommen wollen, uns von vorneherein darüber klar
sein, daß nicht nur die seelischen Urteilsakte, sondern auch die
sprachlichen Sätze lediglich insofern für die Logik wichtig sind,
als sie mit den von ihnen verschiedenen logischen Sinngebilden und
Wortbedeutungen in Verbindung stehen.
Doch wir haben die Dreiteilung in seelische Urteilsakte, sprach-
liche Sätze und logische Sinngebilde nicht etwa deshalb gemacht,
um nun auch die Sätze, ebenso wie vorher die Urteile, aus dem
Beginn der Logik völlig aus zu sch ei den. Das ist schon deshalb
ausgeschlossen, weil uns dann gar kein unmittelbar zugängliches
Material in der Sinnenwelt mehr übrig bliebe, womit wir die Unter-
suchung anfangen könnten. Wir werden uns immer an eine der
unmittelbar gegebenen sinnlichen Wirklichkeiten halten müssen,
mit denen das Wahre verknüpft ist, um es zunächst daran auf-
zufinden. Erst wenn das geschehen ist, kann es uns gelingen, es
begrifflich von seinem sinnlichen „Träger“ abzulösen. Weshalb
die Urteilsakte als Realisierungsstätte der Wahrheit sich zu dem
Zweck, das Wahre an ihnen zu finden, nicht eignen, haben wir
gesehen, und wir kennen auch bereits einen der Gründe, weshalb
es mit den sprachlichen Sätzen in dieser Hinsicht besser steht.
Wir müssen nun die Gedanken in der bereits eingeschlagenen Rich-
tung noch weiter verfolgen.
Wir brauchen den Satz in der Logik nicht nur, weil er als
körperliches Gebilde allen Individuen als derselbe direkt zu-
gänglich ist, sondern auch noch aus einem anderen Grunde gehen
 
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