Das nachfolgende Poem von Barthold Heinrich Brockes habe
ich in einer hiesigen Buchhandlung gefunden und lege es als einen
kleinen Beitrag zur pfälzischen Literaturgeschichte und Hofge-
schichte vor. In C. F. Weichmanns Sammlung „Poesie der Nieder-
sachsen“, welche dem Hamburgischen Batsherrn gewidmet und mit
vielen Beiträgen von ihm ausgestattet ist, fehlt es und in keiner
Bibliographie sah ich es erwähnt. Außer der Lokalbeziehung ist es
merkwürdig durch einige Besonderheiten, die es aus der üblichen
Geschäftsreimerei des 17. und 18. Jahrhunderts herausheben und
der Wissenschaft vielleicht empfehlen. Zunächst fällt auf, daß
sich eine Berufsgruppe wie die Durlacher Gärtnerschaft beim Tod
ihres Fürsten eigens an einen weit entfernten auswärtigen Schrift-
steller wendet, um ihre Trauer würdig zu bezeugen. Das ist sonst
gegen die Gepflogenheit barocker Poesiekunden. Die Gelegen-
heitsverse der opitzianischen Zeit gehen fast immer auf Abhängig-
keiten oder Gefälligkeiten der Poeten zurück, auf höfische, beruf-
liche, freundnachbarliche oder gevatterliche Bekanntschaft, auf
Orts- oder Gaunähe oder Reisezufälle, wenn nicht weiter Ruhm der
Person oder des Ereignisses die Federn geregt, den Ehrgeiz oder die
Eitelkeit gelockt hatte. Carl Wilhelm von Baden — ohnehin Ge-
bieter eines damals literaturbrachen Landes — gehörte nicht wie
Gustav Adolf oder der Große Kurfürst zu den Gewaltigen, deren
Ableben deutsche Reimer außergeschäftlich oder -dienstlich hätte
anregen können, obwohl er, der Gründer von Karlsruhe, einer der
tüchtigsten Aufklärungsfürsten war.
Die Bestellung des Leichencarmens ist vermutlich von einem
gebildeten Hofmann aus Karlsruhe den zuständigen Gärtnern ein-
gegeben worden, und darin liegt eine weitere Kuriosität: man hat
sich an Brockes gewandt, nicht als einen schlechthin berühm-
ten Dichter wie an Opitz, sondern an den bekanntesten Fachmann
für Blumenpoesie oder wie es auf dem Titel des Poems heißt „an
den berühmten Verehrer göttlichen Geschöpfs in Blumen“. Daß er
auch noch stattlicher Ratsherr war konnte als Solemnität. gelten.
Wie sehr Poesie damals mit Fachwissenschaft gleichgesetzt wurde
(worum vor hundert Jahren Opitz gerungen) zeigt solch ein Auf-
trag an Brockes. Man zog ihn zur Feier des blumenliebenden
Fürsten zu Rate, wie man heutzutage eine juristische oder medizi-
ich in einer hiesigen Buchhandlung gefunden und lege es als einen
kleinen Beitrag zur pfälzischen Literaturgeschichte und Hofge-
schichte vor. In C. F. Weichmanns Sammlung „Poesie der Nieder-
sachsen“, welche dem Hamburgischen Batsherrn gewidmet und mit
vielen Beiträgen von ihm ausgestattet ist, fehlt es und in keiner
Bibliographie sah ich es erwähnt. Außer der Lokalbeziehung ist es
merkwürdig durch einige Besonderheiten, die es aus der üblichen
Geschäftsreimerei des 17. und 18. Jahrhunderts herausheben und
der Wissenschaft vielleicht empfehlen. Zunächst fällt auf, daß
sich eine Berufsgruppe wie die Durlacher Gärtnerschaft beim Tod
ihres Fürsten eigens an einen weit entfernten auswärtigen Schrift-
steller wendet, um ihre Trauer würdig zu bezeugen. Das ist sonst
gegen die Gepflogenheit barocker Poesiekunden. Die Gelegen-
heitsverse der opitzianischen Zeit gehen fast immer auf Abhängig-
keiten oder Gefälligkeiten der Poeten zurück, auf höfische, beruf-
liche, freundnachbarliche oder gevatterliche Bekanntschaft, auf
Orts- oder Gaunähe oder Reisezufälle, wenn nicht weiter Ruhm der
Person oder des Ereignisses die Federn geregt, den Ehrgeiz oder die
Eitelkeit gelockt hatte. Carl Wilhelm von Baden — ohnehin Ge-
bieter eines damals literaturbrachen Landes — gehörte nicht wie
Gustav Adolf oder der Große Kurfürst zu den Gewaltigen, deren
Ableben deutsche Reimer außergeschäftlich oder -dienstlich hätte
anregen können, obwohl er, der Gründer von Karlsruhe, einer der
tüchtigsten Aufklärungsfürsten war.
Die Bestellung des Leichencarmens ist vermutlich von einem
gebildeten Hofmann aus Karlsruhe den zuständigen Gärtnern ein-
gegeben worden, und darin liegt eine weitere Kuriosität: man hat
sich an Brockes gewandt, nicht als einen schlechthin berühm-
ten Dichter wie an Opitz, sondern an den bekanntesten Fachmann
für Blumenpoesie oder wie es auf dem Titel des Poems heißt „an
den berühmten Verehrer göttlichen Geschöpfs in Blumen“. Daß er
auch noch stattlicher Ratsherr war konnte als Solemnität. gelten.
Wie sehr Poesie damals mit Fachwissenschaft gleichgesetzt wurde
(worum vor hundert Jahren Opitz gerungen) zeigt solch ein Auf-
trag an Brockes. Man zog ihn zur Feier des blumenliebenden
Fürsten zu Rate, wie man heutzutage eine juristische oder medizi-