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Kolbe, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1933/34, 4. Abhandlung): Die Kriegsschuldfrage von 218 v. Chr. Geb. — Heidelberg, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.40169#0030
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BO

Walther Kolbe:

nicht fest im Sattel saß. So hat er ihn mit leichter Mühe gewinnen
können. Sein Ergebnis war, daß Rom nicht nur mittelbar durch
Ausdehnung des Bundesverhältnisses auf Städte und Fürsten
seinen Einfluß festigte, sondern auch dazu überging, Pharos und
Dimallos ins Eigentum des populus Romanus überzuführen. Wie
bitter man am Hofe zu Pydna die Festsetzung der Römer in den
albanischen und illyrischen Gewässern empfand, das lehren uns
mit zwingender Klarheit die Abmachungen im Bündnisvertrag,
der 216 zwischen Idannibal und König Philipp zustande kam:
gyjS’ slvcu 'Pcousao’jc xupiouc; Kspxupcacov fjr/jS’ 'A~o a aojvioctoSv up A
’ETuSagvhov upSs Chapou gTjSe AigaXy]<; xal riapFtvcov xal ’A'UVxaviab1.
So sehen wir denn: wir haben in den zwanziger Jahren nicht
ein Rom vor uns, dessen Politik um die Begriffe Sicherheit und
Ehre kreist. Hier handelt eine Macht, die in fernhegenden Gebieten
Interessen erwirbt und tatkräftig vertritt. Die Mitglieder des
Senats sind sicherlich nicht alle im gleichen Maß für ein solches
Vorgehen eingetreten, das schwerlich als 'Verteidigung gegen
gefährliche Nachbarn2’ gerechtfertigt werden konnte. Es gab
innerhalb der regierenden Körperschaft verschiedene Richtungen,
und wir werden die Augen nicht davor verschließen wollen, daß
Fabius für vorsichtige Zurückhaltung gewesen ist. Aber mochten
die Widerstände auch noch so groß sein, in den Stunden der Ent-
scheidung siegte jedesmal die schärfere Tonart, hei den Balkan-
fragen nicht weniger als bei der Unterwerfung der Kelten im
P ol and.
C- Die These von der immer friedliebenden, nur auf Ehre
und Sicherheit des Staates bedachten Politik des Senats darf
nach den vorstehenden Ausführungen als erschüttert gelten.
Es gibt aber einen Vorgang in der karthagisch-römischen Ge-
schichte, der ihr den Todesstoß versetzen wird, das ist der Raub
von Sardinien und Korsika. Indem wir uns diesem Gegenstände
zuwenden, ist es notwendig, sich mit der Anschauung von Gelzer
auseinanderzusetzen, daß den Karthagern in der Überlieferung
des 'echten’ Fabius Piktor zwei feindselige Handlungen zuge-
schrieben werden, das Abfangen italischer Handelsschiffe
und nach Beendigung des Söldnerkrieges die Mobilisie-
rung der Kriegsflotte. 'Da bleibt für Rom nichts anderes
übrig, als durch Präventivkrieg rechtzeitig abzuwehren3’. Dem-

1 Polyb. Y1I 9-, 13. 2 Gelzer, 163.
3 a. O. 142. Gelzer hat sich die Idee Laqueurs (Polybios 163ff., zu
 
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