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Kolbe, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1933/34, 4. Abhandlung): Die Kriegsschuldfrage von 218 v. Chr. Geb. — Heidelberg, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.40169#0020
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20

Walther Kolbe:

vorzuwerfen. 'Karthago hat den Krieg zu Unrecht begonnen’,
sagt auch Polybios 30, 2. In der Tat das formale Recht war nicht
auf seiner Seite. Denn wenn seine Staatsmänner der Ansicht
waren, daß der Hasdrubalvertrag nur ein persönliches Abkommen
des Feldherrn war und keine Bindung des Staats in sich schloß,
so hätten sie die Pflicht gehabt, die Sachlage schon der ersten Ge-
sandtschaft gegenüber im Herbst 220 zu klären. Denn es ist gar
nicht anders denkbar, als daß damals bei den Verhandlungen über
Sagunt auch der Hasdrubalvertrag zur Sprache kam. Die kartha-
gische Regierung hat dazu geschwiegen und sich damit ins Unrecht
gesetzt. Damals haben sie die Möglichkeit versäumt, die Nichtig-
keit des Vertrages mit den im Jahre darauf vorgebrachten Gründen
zu beweisen. Dadurch daß sie es unterließen, seine Gültigkeit
ausdrücklich zu bestreiten, haben sie ihn stillschweigend aner-
kannt, und ihr späterer Protest mußte ihnen den Vorwurf der
Treulosigkeit eintragen. Ihre Politik war kühl und klug, aber voll
von verschlagener Hinterlist und Berechnung. Sie war aus einer
Mentalität geboren, die die Römer des dritten Jahrhunderts nicht
verstanden und die ihnen ihrer ganzen Geisteshaltung nach un-
verständlich sein mußte. So ist denn das Ergebnis auch unserer
Betrachtung, daß Karthago das formale Recht gegen sich hatte.
Aber damit ist die Frage nach den tieferen Ursachen des Krieges
nicht entschieden. Wenn ich recht sehe, gilt auch in diesem Falle
das Wort: summum ius, summa iniuria.
II.
Das politische Problem der eigentlichen Kriegsursache hat
es nicht mit der unmittelbaren Vorgeschichte zu tun. Vielmehr
ist es die Aufgabe, die gesamte Politik von Rom und Karthago
seit dem Friedensschluß von 241 einer kritischen Betrachtung zu
unterziehen und ihren allgemeinen Charakter in das rechte Licht
zu setzen. Es kommt dabei nicht auf Vollständigkeit der Materi-
alien an, sondern es gilt, an einigen besonders eindrucksvollen
Vorgängen die Mentalität der beiden Gegenspieler aufzuzeigen.
Nicht das oft geübte Spiel, das Fabius zuerst der staunenden Welt
vorführte, indem er nachwies, wie der arme, friedliebende kartha-
gische Senat von einer kriegslüsternen Generalität in den Krieg
getrieben wurde, soll hier erneut gespielt werden, sondern eine
überparteiliche Untersuchung soll uns für die Ziele und Absichten
der Römer und Karthager die Augen öffnen.
 
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