Das Predigtregister chronologisch wertlos.
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und infolgedessen auch der Rubrikator schrieben irrtümlich 1444.
Infolgedessen wird sie im Register unter dem Jahr 1444 angeführt.
Auf der andern Seite kann man geltend machen, daß das Re-
gister in G Korrekturen enthält, die in Y1 nicht berücksichtigt sind;
hier ist die Predigt „Crist ist vperstanden“ nachgetragen usw.1.
Aus all dem ergibt sich ohne Zweifel, daß das Register in G
eine Abschrift von dem in Vx ist: dieses ist aber eine Regi-
stratorenarbeit und geht nicht etwa, wie man wohl zuerst denken
möchte, auf Gusanus selbst zurück. Infolgedessen fragt es sich:
welches Vertrauen darf man der Zuteilung der Predigten auf die
einzelnen Jahre entgegenbringen ? Die Antwort kann nach genauer
Prüfung des Sachverhaltes nur lauten: das Register verdient
nur hinsichtlich der Daten Vertrauen, die auch bei den
einzelnen Predigten angegeben sind.
Die übrigen „Daten“ gehen auf ein sehr einfaches Verfahren
des Registrators zurück: er ging bei jedem Jahr von einer oder
mehreren datierten Predigten aus und nahm dann die folgenden in
dasselbe Jahr auf, bis er wieder auf eine datierte Predigt stieß.
Reim Jahre 1445 stellt er sogar zwei Reihen zusammen, von denen
die eine von LXX bis XGI, die andere von XXXVI bis LI führt.
Das Verfahren ist also ganz mechanisch,und wer auch nur einen
Blick in C getan hat, weiß, daß die Aufeinanderfolge von zwei
Stücken in dieser Hs. überhaupt kein Beweis für eine zeitliche Auf-
einanderfolge ist. Außerdem aber läßt sich die Unzuverlässig-
keit des Registers aus dessen Angaben ersehen. Zunächst wer-
den datierte Predigten falsch eingeordnet: „Recepistis“ 1439 statt
1443, „Alleluia“ (2) 1444 statt 1445, „Confide“ und „Martinus“
1446 statt 1444, „Ihesus est filius dei“ 1446 statt 1451, „Lux in
tenebris lucet“ 1446 statt 1452. Was die nicht datierten Predigten
betrifft, so fällt auf, daß der Registrator mehrfach in einem Jahr
zwei Predigten zum selben Tage notiert; z. B. 1439 „Intrantes“
und „Afferte“ für Epiphanie, 1443 zwei Karfreitagspredigten über
dasselbe Thema; 1445 zwei Predigten zum Magdalenentage über
dasselbe Thema. Nun kann man aber im allgemeinen von der An-
nahme ausgehen, daß Gu sanus an einem Tage nur eine Predigt
gehalten hat, und darum fordern gerade die Zusammenstellungen
mehrerer Predigten für einen Tag die Kritik heraus. Nehmen wir
z. B. die eben erwähnten Epiphaniepredigten „Intrantes“ und „Af-
ferte“, die 1439 gehalten sein sollen. Zwischen beiden steht als
Vgl. S. 28 Anm. 3 und 5.
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und infolgedessen auch der Rubrikator schrieben irrtümlich 1444.
Infolgedessen wird sie im Register unter dem Jahr 1444 angeführt.
Auf der andern Seite kann man geltend machen, daß das Re-
gister in G Korrekturen enthält, die in Y1 nicht berücksichtigt sind;
hier ist die Predigt „Crist ist vperstanden“ nachgetragen usw.1.
Aus all dem ergibt sich ohne Zweifel, daß das Register in G
eine Abschrift von dem in Vx ist: dieses ist aber eine Regi-
stratorenarbeit und geht nicht etwa, wie man wohl zuerst denken
möchte, auf Gusanus selbst zurück. Infolgedessen fragt es sich:
welches Vertrauen darf man der Zuteilung der Predigten auf die
einzelnen Jahre entgegenbringen ? Die Antwort kann nach genauer
Prüfung des Sachverhaltes nur lauten: das Register verdient
nur hinsichtlich der Daten Vertrauen, die auch bei den
einzelnen Predigten angegeben sind.
Die übrigen „Daten“ gehen auf ein sehr einfaches Verfahren
des Registrators zurück: er ging bei jedem Jahr von einer oder
mehreren datierten Predigten aus und nahm dann die folgenden in
dasselbe Jahr auf, bis er wieder auf eine datierte Predigt stieß.
Reim Jahre 1445 stellt er sogar zwei Reihen zusammen, von denen
die eine von LXX bis XGI, die andere von XXXVI bis LI führt.
Das Verfahren ist also ganz mechanisch,und wer auch nur einen
Blick in C getan hat, weiß, daß die Aufeinanderfolge von zwei
Stücken in dieser Hs. überhaupt kein Beweis für eine zeitliche Auf-
einanderfolge ist. Außerdem aber läßt sich die Unzuverlässig-
keit des Registers aus dessen Angaben ersehen. Zunächst wer-
den datierte Predigten falsch eingeordnet: „Recepistis“ 1439 statt
1443, „Alleluia“ (2) 1444 statt 1445, „Confide“ und „Martinus“
1446 statt 1444, „Ihesus est filius dei“ 1446 statt 1451, „Lux in
tenebris lucet“ 1446 statt 1452. Was die nicht datierten Predigten
betrifft, so fällt auf, daß der Registrator mehrfach in einem Jahr
zwei Predigten zum selben Tage notiert; z. B. 1439 „Intrantes“
und „Afferte“ für Epiphanie, 1443 zwei Karfreitagspredigten über
dasselbe Thema; 1445 zwei Predigten zum Magdalenentage über
dasselbe Thema. Nun kann man aber im allgemeinen von der An-
nahme ausgehen, daß Gu sanus an einem Tage nur eine Predigt
gehalten hat, und darum fordern gerade die Zusammenstellungen
mehrerer Predigten für einen Tag die Kritik heraus. Nehmen wir
z. B. die eben erwähnten Epiphaniepredigten „Intrantes“ und „Af-
ferte“, die 1439 gehalten sein sollen. Zwischen beiden steht als
Vgl. S. 28 Anm. 3 und 5.