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Ranke, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1936/37, 3. Abhandlung): Grundsätzliches zum Verständnis der ägyptischen Personennamen in Satzform — Heidelberg, 1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.41990#0009
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Grundsätzliches zum Verständnis der ägyptischen Personennamen. 9

ders zu beziehen als auf den Namenträger selbst. Von ihm wird
also in diesen Namen in der dritten Person gesprochen, und der
Sprechende kann nicht der Namenträger selbst sondern muß ein
Anderer sein. Vergleichen wir diese Beispiele mit den auf S. 8
angeführten, in denen ja auch ein ,,er“ und eine „sie“ erwähnt
wurden, so ergibt sich von selbst die Vermutung, daß dieses ,,er“
und „sie“ sich in beiden Fällen auf den Namenträger beziehe, das
„mein“, „mir“ usw. aber auf eine andere Person.
Wollen wir nun nicht annehmen, daß in den ägyptischen Na-
men mit der ersten Person einmal der Namenträger, in anderen
Fällen aber ein Anderer gemeint sei — und damit einer hoffnungs-
losen Verwirrung Tür und Tor öffnen —, so können wir schon jetzt
zu dem vorläufigen Schlüsse kommen: wo in diesen Namen ein
Pronomen der 3. Person vorkommt, da ist mit ihm der Namen-
träger gemeint; wo ein Pronomen der 1. Person vorkommt, kann
nicht der Namenträger, sondern es muß ein Anderer gemeint sein.
Oder: wer die ägyptischen Sätze spricht, die zu Personennamen
geworden sind, ist nicht der Träger selbst.
Es bleibt die Frage: Wer ist als der Sprechende anzunehmen ?
Und — was unlöslich mit der ersten Frage zusammenhängt —
unter welchen Umständen haben wir uns den betreffenden Satz
gesprochen zu denken ?
Hierfür ist es wichtig festzustellen, was wir über Ort, Zeit und
Art der Namengebung im alten Ägypten wissen. Leider fehlt uns
hier nun jede primäre Quelle. Von keinem einzigen Ägypter, weder
Mann noch Frau, erfahren wir Genaueres darüber, wann und von
wem er seinen Namen erhalten, und warum er gerade diesen Namen
erhalten hat.
Das Einzige, was wir besitzen, ist Folgendes: Auf den Grab-
steinen eines Ehepaars1 aus dem Ende der Ptolemäerzeit2 wird der
Sohn, der den Beiden geboren wurde, erwähnt. Auf dem Stein der
Mutter heißt es von ihm3: „Man gab ihm den Namen ij-m-htp, und
man nannte ihn p\-dj-b\st.t.“ Auf dem Stein des Vaters heißt es4:
1 Brit, Mus. 1026 (886) und 1027 (147) = Guide (Sculpture) 1909, S. 275.
Vgl. Reinisch, Chrestomathie, Tat. 21 u. 20 und für den Stein der Mutter auch
Lepsius, Auswahl, Taf. 16.
2 Die Frau lebte vom 9. Jahre Ptolemäus XIII. bis zum 10. Jahre der
Kleopatra.
3 Reinisch, a. a. O. Taf. 20, Z. 18.
4 Ebenda, Taf. 21, Z. 12.
 
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