52
Carl Brinkmann:
6. Wein.
Das badische Weinbau gebiet ist laut Bekanntmachung über
die Bildung von Weinbaubezirken vom 10. März 1936 in folgende
Weinbaubezirke eingeteilt: 1. die Gemarkungen der Kreisbauern-
schaft Mosbach; 2. die Gemarkungen der Kreisbauernschaften
Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe; 3. die Gemarkungen der Kreis-
bauernschaften Baden und Offenburg; 4. die Gemarkungen der
Kreisbauernschaften Freiburg und Lörrach; 5. die Gemarkungen
der Kreisbauernschaft Waldshut; 6. die Gemarkungen der Kreis-
bauernschaft Konstanz und die württembergische Exklave Hohent-
wiel.
In der folgenden Übersicht ist die Bebfläche der einzelnen
Weinbaugebiete seit 1932 zusammengestellt. Die amtlichen Wein-
baubezirke decken sich mit den in dieser Übersicht verwendeten
Gebietsbezeichnungen etwa folgendermaßen: Markgräflerland,
Kaiserstuhl und Breisgaugegend sind die Gemarkungen der Kreis-
bauernschaften Freiburg und Lörrach; Ortenau und Btihlergegend
sind die Gemarkungen der Kreisbauernschaften Baden und Offen-
burg; Kraichgau und Neckargegend sind die Gemarkungen der
Kreisbauernschaften Mosbach, Mannheim, Heidelberg und Karls-
ruhe. Einzelne kleinere Weinbaugegenden sind ausgelassen, da die
Größe ihrer Rebfläche nicht ins Gewicht fällt.
1932
1933
1934
1935
1936
Markgräflerland.
2502
2569
1554
1501
1542
Kaiserstuhl.
2290
2310
2071
2103
2094
Breisgaugegend .
1297
1263
2311
2239
2409
Ortenau u. Bühlergegend.
2 615
2401
2692
2411
2463
Kraichgau u. Neckargegend ....
1285
1290
1922
1809
1871
Baden insges.
12235
12154
12307
11787
12230
Reich.
71506
71947
72995
71683
73068
Die Veränderungen der Rebflächen bleiben in den Jahren 1932
bis 1934 in verhältnismäßig engen Grenzen. 1935 kommt ein Rück-
gang: die vorzügliche Ernte des Jahres 1934 mochte bewirken, daß
Teile der Rebfläche in Wegfall kamen, da die Weinbauern noch
große unverkaufte Bestände des Vorjahres hatten. Im folgenden
Jahre 1936 erscheint dagegen wieder eine um den früheren Rück-
gang ungefähr vergrößerte Rebfläche: in diesem Jahre wird schon
die öffentliche Förderung des deutschen Weinbaues fühlbar.
Carl Brinkmann:
6. Wein.
Das badische Weinbau gebiet ist laut Bekanntmachung über
die Bildung von Weinbaubezirken vom 10. März 1936 in folgende
Weinbaubezirke eingeteilt: 1. die Gemarkungen der Kreisbauern-
schaft Mosbach; 2. die Gemarkungen der Kreisbauernschaften
Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe; 3. die Gemarkungen der Kreis-
bauernschaften Baden und Offenburg; 4. die Gemarkungen der
Kreisbauernschaften Freiburg und Lörrach; 5. die Gemarkungen
der Kreisbauernschaft Waldshut; 6. die Gemarkungen der Kreis-
bauernschaft Konstanz und die württembergische Exklave Hohent-
wiel.
In der folgenden Übersicht ist die Bebfläche der einzelnen
Weinbaugebiete seit 1932 zusammengestellt. Die amtlichen Wein-
baubezirke decken sich mit den in dieser Übersicht verwendeten
Gebietsbezeichnungen etwa folgendermaßen: Markgräflerland,
Kaiserstuhl und Breisgaugegend sind die Gemarkungen der Kreis-
bauernschaften Freiburg und Lörrach; Ortenau und Btihlergegend
sind die Gemarkungen der Kreisbauernschaften Baden und Offen-
burg; Kraichgau und Neckargegend sind die Gemarkungen der
Kreisbauernschaften Mosbach, Mannheim, Heidelberg und Karls-
ruhe. Einzelne kleinere Weinbaugegenden sind ausgelassen, da die
Größe ihrer Rebfläche nicht ins Gewicht fällt.
1932
1933
1934
1935
1936
Markgräflerland.
2502
2569
1554
1501
1542
Kaiserstuhl.
2290
2310
2071
2103
2094
Breisgaugegend .
1297
1263
2311
2239
2409
Ortenau u. Bühlergegend.
2 615
2401
2692
2411
2463
Kraichgau u. Neckargegend ....
1285
1290
1922
1809
1871
Baden insges.
12235
12154
12307
11787
12230
Reich.
71506
71947
72995
71683
73068
Die Veränderungen der Rebflächen bleiben in den Jahren 1932
bis 1934 in verhältnismäßig engen Grenzen. 1935 kommt ein Rück-
gang: die vorzügliche Ernte des Jahres 1934 mochte bewirken, daß
Teile der Rebfläche in Wegfall kamen, da die Weinbauern noch
große unverkaufte Bestände des Vorjahres hatten. Im folgenden
Jahre 1936 erscheint dagegen wieder eine um den früheren Rück-
gang ungefähr vergrößerte Rebfläche: in diesem Jahre wird schon
die öffentliche Förderung des deutschen Weinbaues fühlbar.