Cusanus-Studien: III. Kirche u. Reich i. Schrifttum des Nikolaus von Cues. 71
Christus dich heute eingesetzt haben, auf daß du nicht, erstickt
von vorläufigen irdischen Menschensorgen, verhindert seist, dich
dem Worte Gottes zu widmen. Gibst du dich mit irdischen Ge-
schäften ab, so täuschest du dich und jene, die auf dich hören.
Du kannst da nämlich nicht in all dem Einzelnen ganz erkennen,
was zum Heile nötig ist.“ Auch wenn das Weltliche mit dem Geist-
lichen so notwendig verbunden ist, daß dieses nicht ohne jenes
Bestand hat, ist dennoch nicht weltliche Amtssorge mit der geist-
lichen zusammenzuknüpfen. Sonst könnte es leicht sein, daß, wer
geistlicheren Amtes sein soll als alle, wie der Oberpriester, und
darin den Weg zum Vaterland zu zeigen hätte, von der Last welt-
licher Amtssorge und weltlicher Güter schwer niedergedrückt, vor
den anderen auf dem Wege versagt und ermattet. Sich weltlicher
Amtssorge zu widmen, ist gänzlich gegen kirchengesetzliche Vor-
schrift. Und all die herrschenden Mißstände kommen von der Ver-
kehrung der rechten Ordnung.
Wenn daher die Kirche reformiert werden muß, ist zuvor-
derst notwendig, das göttliche und natürliche Recht, die Bestim-
mungen und Kirchengesetze — und im Grunde dienen alle Konzile
der Reform — insonderheit bezüglich der Wahlen und Amtsbefug-
nisse wieder zur Geltung zu bringen und besser zu beobachten.
Jede Sorge für Besserung hat festen Grund in der Sorge für gute
Vorsteher. Und wenn wirklich Reform sich durchsetzen soll, dann
dürfen Geistliche nicht mehr weiterhin weltlichen Ämtern und Ver-
waltungssorgen obliegen, sondern müssen allein sorgfältig und eifrig
ausüben, was zur Seelsorge gehört. — Wenn es aber Gottesraub
ist, die untergeordneten Kirchen zu bedrängen, wenn nach dem
großen Apostel der Habsüchtige ein Götzendiener, ein Glaubens-
abtrünniger ist, dann kann man hier nicht mehr nur mit Bessern-
wollen, mit Reform das Übel tilgen. Es sind Abschaffungen
nötig. An der römischen Kurie wie an den übrigen Provinzialkurien
soll alles Kirchenamtliche umsonst geschehen. Für die allgemeine
Verwaltung der Kirche, für die Auslagen der Gesandtschaften,
Kirchenversammlungen und das übrige dem Gemeinschaftswohl
Dienende wird zweifelsohne durch Sammlungen das Genügende
beschafft werden. Wenn die blinde, prunksüchtige Habgier aufhört,
die Auflösung des Höflingswesens erfolgt, so wird der gütige Gott
seine Kirche nicht verlassen, vielmehr in allem Nützlichen für sie
sorgen, und dies um so mehr, wenn das was Christi ist und nicht
das L'nsrige mit friedhaftem Gemüt erstrebt wird. Für jetzt kann
Christus dich heute eingesetzt haben, auf daß du nicht, erstickt
von vorläufigen irdischen Menschensorgen, verhindert seist, dich
dem Worte Gottes zu widmen. Gibst du dich mit irdischen Ge-
schäften ab, so täuschest du dich und jene, die auf dich hören.
Du kannst da nämlich nicht in all dem Einzelnen ganz erkennen,
was zum Heile nötig ist.“ Auch wenn das Weltliche mit dem Geist-
lichen so notwendig verbunden ist, daß dieses nicht ohne jenes
Bestand hat, ist dennoch nicht weltliche Amtssorge mit der geist-
lichen zusammenzuknüpfen. Sonst könnte es leicht sein, daß, wer
geistlicheren Amtes sein soll als alle, wie der Oberpriester, und
darin den Weg zum Vaterland zu zeigen hätte, von der Last welt-
licher Amtssorge und weltlicher Güter schwer niedergedrückt, vor
den anderen auf dem Wege versagt und ermattet. Sich weltlicher
Amtssorge zu widmen, ist gänzlich gegen kirchengesetzliche Vor-
schrift. Und all die herrschenden Mißstände kommen von der Ver-
kehrung der rechten Ordnung.
Wenn daher die Kirche reformiert werden muß, ist zuvor-
derst notwendig, das göttliche und natürliche Recht, die Bestim-
mungen und Kirchengesetze — und im Grunde dienen alle Konzile
der Reform — insonderheit bezüglich der Wahlen und Amtsbefug-
nisse wieder zur Geltung zu bringen und besser zu beobachten.
Jede Sorge für Besserung hat festen Grund in der Sorge für gute
Vorsteher. Und wenn wirklich Reform sich durchsetzen soll, dann
dürfen Geistliche nicht mehr weiterhin weltlichen Ämtern und Ver-
waltungssorgen obliegen, sondern müssen allein sorgfältig und eifrig
ausüben, was zur Seelsorge gehört. — Wenn es aber Gottesraub
ist, die untergeordneten Kirchen zu bedrängen, wenn nach dem
großen Apostel der Habsüchtige ein Götzendiener, ein Glaubens-
abtrünniger ist, dann kann man hier nicht mehr nur mit Bessern-
wollen, mit Reform das Übel tilgen. Es sind Abschaffungen
nötig. An der römischen Kurie wie an den übrigen Provinzialkurien
soll alles Kirchenamtliche umsonst geschehen. Für die allgemeine
Verwaltung der Kirche, für die Auslagen der Gesandtschaften,
Kirchenversammlungen und das übrige dem Gemeinschaftswohl
Dienende wird zweifelsohne durch Sammlungen das Genügende
beschafft werden. Wenn die blinde, prunksüchtige Habgier aufhört,
die Auflösung des Höflingswesens erfolgt, so wird der gütige Gott
seine Kirche nicht verlassen, vielmehr in allem Nützlichen für sie
sorgen, und dies um so mehr, wenn das was Christi ist und nicht
das L'nsrige mit friedhaftem Gemüt erstrebt wird. Für jetzt kann