Cusanus-Studien: III. Kirche u. Reich i. Schrifttum des Nikolaus von Cues. 87
dem Reiche und seinen Gesetzen unterstehen, insofern sie an welt-
lichem Gut und Recht, d. h. Reichsbesitz, teilnehmen und solchen
verwalten. -— Der durch die Kurfürsten Erwählte erlangt allein
durch diese Wahl die rechte und gerechte Herrschaft, alles an
Herrschermacht, und hat es damit zu seiner Verfügung, weil er
die gehorchende Unterordnung aller und folgerecht die ihr ange-
paßte herrscherliche Vollgewalt besitzt. Der Kaiser, der Höchste
in der weltlichen Herrschaft, ersteht auch ohne jede Bestätigung
durch irgendeinen Menschen. Nimmt auch der Papst Salbung und
Krönung vor, so beweisen diese nicht einen Vorrang, als ob jetzt
die Wahl bekräftigt und bestätigt oder auch in ihrer fiigengeltung
geschwächt sei. Salbung und Krönung tragen nichts zur Reichs-
herrschaft bei, fügen ihr nichts hinzu. Auch nicht, als ob durch
die Krönung eine Veränderung bewirkt würde, derzufolge der Ge-
wählte, vorher König, hernach als Kaiser zu bezeichnen sei. Er
ist in Wahrheit und Wirklichkeit Kaiser mit dem Augenblick, da
er die freie Verfügungsgewalt besitzt, kaiserlich zu herrschen, auch
wenn er nicht vor allem Volke so gekennzeichnet wurde. Auf daß
er nach dieser Krönung lechze, sie zu erhalten trachte, hält man
solche öffentliche Kennzeichnung bis zu dieser Feierlichkeit zurück.
Wenn alles sich recht auflöst, wurden jene, die dem Reichswesen
befehlend und herrschend vorstanden, vor allem in Italien gewöhn-
lich Kaiser, sonst auch König genannt. Von Heinrich I. ab, aus-
drücklicher und vollständiger unter und durch Otto L, den König
von Italien und der Römerstadt, haben die Deutschen die allge-
meine Herrschaft an sich gebracht, und das sowohl mittels Waffen-
gewalt wie mittels Wahl. Wie wir lesen, ward Otto I. als dem
ersten aller Kaiser wahre und wirkliche Herrschgewalt ohne alle
Minderung und Bedingung für sich und seine Nachfolger übergeben
sowoh l vom römischen Senat wie vom Gesamtvolke wie vom Papst
und seiner Synode. Und weil er eine so umfassende Herrschaft
über Rom und Italien innehatte, wurden Otto und alle seine Nach-
folger Kaiser genannt. Mit göttlicher Hilfe kamen an Herrschafts-
gebieten das Königreich Italien, das der Langobarden und das der
Burgunder, das schon früher unter deutscher Lenkung war, unter
seine Gewalt. Späterhin finden wir auch die christlich gewordenen
Ungarn, Böhmen, Dänen, Norweger, Sarmaten und Preußen un-
seren Herrschern untergeordnet62.
Einige (schon von Früheren) wollen es so, und es ist jetzt eine
sehr verbreitete Meinung, als ob durch Papst Hadrian das Kaiser-
dem Reiche und seinen Gesetzen unterstehen, insofern sie an welt-
lichem Gut und Recht, d. h. Reichsbesitz, teilnehmen und solchen
verwalten. -— Der durch die Kurfürsten Erwählte erlangt allein
durch diese Wahl die rechte und gerechte Herrschaft, alles an
Herrschermacht, und hat es damit zu seiner Verfügung, weil er
die gehorchende Unterordnung aller und folgerecht die ihr ange-
paßte herrscherliche Vollgewalt besitzt. Der Kaiser, der Höchste
in der weltlichen Herrschaft, ersteht auch ohne jede Bestätigung
durch irgendeinen Menschen. Nimmt auch der Papst Salbung und
Krönung vor, so beweisen diese nicht einen Vorrang, als ob jetzt
die Wahl bekräftigt und bestätigt oder auch in ihrer fiigengeltung
geschwächt sei. Salbung und Krönung tragen nichts zur Reichs-
herrschaft bei, fügen ihr nichts hinzu. Auch nicht, als ob durch
die Krönung eine Veränderung bewirkt würde, derzufolge der Ge-
wählte, vorher König, hernach als Kaiser zu bezeichnen sei. Er
ist in Wahrheit und Wirklichkeit Kaiser mit dem Augenblick, da
er die freie Verfügungsgewalt besitzt, kaiserlich zu herrschen, auch
wenn er nicht vor allem Volke so gekennzeichnet wurde. Auf daß
er nach dieser Krönung lechze, sie zu erhalten trachte, hält man
solche öffentliche Kennzeichnung bis zu dieser Feierlichkeit zurück.
Wenn alles sich recht auflöst, wurden jene, die dem Reichswesen
befehlend und herrschend vorstanden, vor allem in Italien gewöhn-
lich Kaiser, sonst auch König genannt. Von Heinrich I. ab, aus-
drücklicher und vollständiger unter und durch Otto L, den König
von Italien und der Römerstadt, haben die Deutschen die allge-
meine Herrschaft an sich gebracht, und das sowohl mittels Waffen-
gewalt wie mittels Wahl. Wie wir lesen, ward Otto I. als dem
ersten aller Kaiser wahre und wirkliche Herrschgewalt ohne alle
Minderung und Bedingung für sich und seine Nachfolger übergeben
sowoh l vom römischen Senat wie vom Gesamtvolke wie vom Papst
und seiner Synode. Und weil er eine so umfassende Herrschaft
über Rom und Italien innehatte, wurden Otto und alle seine Nach-
folger Kaiser genannt. Mit göttlicher Hilfe kamen an Herrschafts-
gebieten das Königreich Italien, das der Langobarden und das der
Burgunder, das schon früher unter deutscher Lenkung war, unter
seine Gewalt. Späterhin finden wir auch die christlich gewordenen
Ungarn, Böhmen, Dänen, Norweger, Sarmaten und Preußen un-
seren Herrschern untergeordnet62.
Einige (schon von Früheren) wollen es so, und es ist jetzt eine
sehr verbreitete Meinung, als ob durch Papst Hadrian das Kaiser-