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Creutz, Rudolf; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1938/39, 3. Abhandlung): Medizinisch-physikalisches Denken bei Nikolaus von Cues: und die ihm als "Glossae cardinalis" irrig zugeschriebenen medizinischen Handschriften — Heidelberg, 1939

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.41998#0013
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Cusanus-Studien: IY. Medizinisch-physikalisches Denken hei Nik. v. Cues. 13

„Glosulae Magistri Cardinalis“ auf 83 Blättern dar, die insbesondere
die scholastische Lehrmethode des XIII. Jh. in Montpellier wohl
erkennen läßt. Demgegenüber muß man in dem Gueser Text der
Glosse 5 nur den teils stark gekürzten, teils umgestellten und ver-
änderten Auszug einer älteren Handschrift erblicken, besonders
da ein zweimal vorkommender sprachlicher und sachlicher Irrtum
erweist, daß der Schreiber der Handschrift in medizinischer Hin-
sicht noch wenig bewandert gewesen ist. In der Einleitung auf
Bl. 107 spricht der Schreiber kurz von den bekannten drei Sekten
der antiken Ärzte, den Dogmatikern (hier Logiker genannt), den
Methodikern und den Empirikern. Dabei widerfährt ihm an zwei
Stellen das Mißgeschick aus ,,Methodicos“ „Emoptoycos1“ zu
machen, was ,,an Blutspeien leidende Kranke“ bedeutet. Im Baseler
Codex werden die Sekten nicht namentlich genannt, wohl ist etwas
auf sie bezügliches in folgender ganz allgemeiner Form gesagt:
,,quidam tantum considerant singularia, alii tantum utilia“.
Das über das Verhältnis des Cod. Basileensis zu dem Cod.
Cusanus Gesagte trifft fast ohne Einschränkung auch auf das
Verhä’tnis zwischen Cod. Parisiensis und Cod. Cusanus zu. Der
Cod. Parisiensis zeigt auf seinen 79 Blättern eine sehr weit-
gehende Übereinstimmung mit Cod. Basileensis, die, wenn ich
sie wiederum zahlenmäßig auszudrücken hätte, auf etwa 95 % zu
schät :en wäre. Die Übereinstimmung bezieht sich auch darauf, daß
im Text beider Handschriften die Anfangsworte der Aphorismen,
zu denen Erläuterungen gegeben werden, durch Unterstreichen
hervorgehcben sind. In der Cusanus-Handschrilt sind die ent-
sprechenden Steilen nur durch größere Schrift hervorgehoben.
Es erübrigt sich m. E. durchaus, die aus dem Cod. Ba-
siiiensis unten folgenden Textabschnitte noch einmal in der
fast g1 eichen Fassung des Cod. Parisiensis zu wiederholen. Aber
ich halte es für sehr zweckmäßig, eine Anzahl im Baseler und
Cueser Codex gleichlautender oder doch sehr ähnlicher Text-
stellen im Druck gesperrt zu geben, wenngleich die Stellen
sich häufig räum ich entfernter gegenüberstehen. Aber auf Grund
der vielen gesperrten Stellen wird sich d'e Abhängigkeit des
Cueser aus ügdehen Textes von älteren Handschriften in der
Art des viel besseren Baseler oder Pariser Textes unschwer
erkennen lassen.
1 Eine mittelalterliche Wortbildung abgeleitet von dem Hippokrati-
schen ,,αίματος πτύσις“. Ygl. Anutii Foesii oeconomia Hippokratis etc.,
Frankofurti 1588.
 
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