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Hölscher, Gustav; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1941/42, 3. Abhandlung): Die Anfänge der hebräischen Geschichtsschreibung — Heidelberg, 1942

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https://doi.org/10.11588/diglit.42028#0022
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22 G. Hölscher: Die Anfänge der hebräischen Geschichtsschreibung
Die Gotteserscheinung auf dem Berge, Ex 24iaa 9-1-1.1
geübte Rechtsprechung ist 1525b. In Ex 19 ist v. 1—2a P (und Ps), das übrige
JE mit Ergänzungen. Der Bericht des E ist im wesentlichen vollständig:
v. 2b(?) 3a 10—11a 13b 14—17 19. Zu v. 13b vgl. Jos 65 E. Einschub ist
v. 3b — 8 (nachträglich durch v. 9 ergänzt). Für J bleiben v. 12—13a und
v. 18; v. 20 verträgt sich nicht mit v. 18 und ist mit dem Nachtrage v. 21—25
zusammenzunehmen. Sekundär ist v. 20—25: v. 21 wiederholt sachlich nur
v. 12—13a und soll die Spezialanweisung für die Priester v. 22 vorbereiten;
v. 23 bezieht sich auf v. 12-—13a zurück; v. 24 nennt Aharon neben Mose.
— Es folgt die Gesetzgebung, deren Grundstock aus E stammt.
1 In Kap 24 gehört v. 16—18 a zu P, v. 3—8 12—15 a 18b zu E. Die
Verse 1—2 9—11 zerreißen den Zusammenhang von E. Kuenen, Cornill,
Kraetzschmar, Baentsch vermuten in diesem Stück den Bestandteil einer
älteren E-Schicht, Procksch weist es (mit unberechtigter Abtrennung von
v. 11b) zu P. Sekundär ist 1 aßb 2 (vgl. Holzinger). Gerade die sehr alter-
tümliche Darstellung des Opfermahles im Angesichte der Gottheit legt nahe,
daß wir ein Stück aus J vor uns haben (vgl. Holzinger, Smend, Eissfeldt,
auch Baentsch, Ex.-Lev. S. XIII Anm. 2); es ist das Opfer, zu dessen Voll-
zug man aus Ägypten ausgezogen ist (Ex 53). Die Zuweisung dieses Stückes
zu J steht freilich im Zusammenhang mit dem Urteil über Kap 32—34.
In Kap 32 gehört zu E [bzw. E2] 321_6[7_14] 15_20[21_34] 35aba[ß] I J-Elemente
liegen m. E. in Kap 32 nicht vor. Kap 33—34 gehören zu den verwickeltsten
Kapiteln des Pentateuchs. 332a 3b 4_6 stammen ihrem Kern nach jedenfalls
aus E; dahinter ist der E-Bericht über die Herstellung der Lade ausgefallen.
Es folgt 337_u: die regelmäßige Befragung Jahves durch Mose im Offen-
barungszelt (E2 vgl. dazu Baentsch). Was übrigbleibt, 334 3a und 3312_23,
zeigt jahvistische Merkmale; aber 3312_23 ist seinem Stil nach jedenfalls kein
ursprüngliches Stück in J, sondern J2. Auch bei 334 3a darf man fragen, ob
sie ursprüngliches J-Element sind: an die Theophanie 249__n schließt sich
dieser Befehl an Mose schlecht an; vielleicht sind diese Verse ursprünglich
als Einleitung zu 3312ff. gedacht gewesen.
Ebenso kompliziert, wie hier, liegen die Dinge in Kap. 34. Dies Kapitel
ist in seiner Grundlage zwar zweifellos jahvistisch, aber voll sekundärer Ele-
mente: die Beziehungen auf die früheren, von Mose zerbrochenen Tafeln in
v. 1 4 stammen von Rje; die Beziehungen zu Kap. 33, d. h. v. 5b — 7 9,
müssen gleichfalls sekundär sein; auch die deuteronomistischen Verse 11—13
14 b —16 24 müssen gestrichen werden. Ursprünglicher Bericht könnte dann
etwa sein: v. la (streiche „wie die früheren“), 2a (vgl. aber 19lla E), 2b 3 4
(streiche „wie die früheren“), 10? (die Plerophorie von lOaßb ist schwerlich
ursprünglich jahvistisch). Was v. 14—26 anlangt, so bezeugt v. 28, selbst
wenn man „die zehn Worte“ für Glosse halten wollte, daß ursprünglich zehn
Gebote gezählt waren. Die ursprünglichen zehn Worte sind: v. 14a 17 18a*
22 23 25 26. Die Gesetze über Erstgeburt und Ruhetag zersprengen den Zu-
sammenhang der drei Festgesetze. Den Schluß bilden v. 27—28 (streiche „und
mit Israel“ v. 27).
Wie aber verhält sich dieser Bericht zu Ex 24la 9_n? Beide Stücke ver-
tragen sich nicht miteinander, weder in der vorliegenden noch in umgekehrter
 
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