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Nikolaus [Editor]; Hausmann, Friedrich [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1952, 2. Abhandlung): Briefwechsel des Nikolaus von Cues, Slg. 2: Das Brixner Briefbuch des Kardinals Nikolaus von Kues — Heidelberg, 1952

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https://doi.org/10.11588/diglit.42313#0010
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10 F. Hausmann, Cusanus-Texte: IV. Briefwechsel. Zweite Sammlung
beschädigten Blätter und der meisten Einlagen ist die Handschrift
von moderner Hand durchfoliiert worden, desgleichen hat eine
andere neuzeitliche Hand (Sinnacher?) die Eintragungen, wieder
mit Überspringungen, durchgezählt und numeriert.
Die die Zeit des Cusanus betreffenden Eintragungen und mit-
gebundenen originalen Schreiben, abgesehen von einem an gänzlich
falschem Ort eingefügten Stück (la), finden sich im Schlußteil der
genannten Handschrift ab folio 241. Dieser Teil des Register-
buches I mit den Überresten des Cusanus-Briefbuches besteht aus
vier Lagen, nämlich:
Lage 20 (fol. 242—257) mit 14 Blättern, von denen aber die
beiden letzten herausgeschnitten wurden; dafür sind ihr 2 Briefe
im Original vor- und einer nachgebunden sowie 11 weitere Blätter
schon von Anfang an oder erst beim Binden zugefügt worden, von
denen einige als Folien der Handschrift mitgezählt sind.
Lage 21 (fol. 259—281) besteht aus 22 Blättern und einer Ein-
lage.
Lage 22 (fol. 282-298) hatte einst 16 Blätter, von denen Blatt 6
herausgeschnitten ist; ihr sind 6 Beilagen zugefügt worden.
Lage 23 (fol. 299-310) ist mit 12 Blättern vollständig und hat
ein Doppelblatt nachgebunden erhalten.
In zeitlicher Hinsicht gesehen enthält Lage 20 Konzepte der
Jahre 1452/53, Lage 21 solche von 1453, Lage 22 solche des Jahres
1456 und die letzte Lage die restlichen Konzepte des Jahres 1456
sowie die von 1457. Das nachgebundene Doppelblatt am Ende des
Briefbuches stammt aus dem Jahre 1459.

In der folgenden Ausgabe des den Kardinal Cusanus betreffen-
den Teiles des Brixner Registerbuches I wurden nicht nur die
darin enthaltenen rund 150 Briefe usw. des Kardinals und die
wenigen an ihn gerichteten Schreiben berücksichtigt, sondern auch
die rund 50 von seinen Statthaltern während seiner Abwesenheit
ausgefertigten Briefe und Mandate. An sich gebührt diesen letzt-
genannten Schreiben in der Reihe der ,,Cusanus-Texte“ kein Platz,
aber da sie für viele nachfolgende Briefe und Verordnungen des
Kardinals sowie für die allgemeinen politischen Verhältnisse im Bis-
tum Brixen unter seiner Regierung doch gewisse Bedeutung haben,
erschien ihre Berücksichtigung, wenn auch nur in der Form von
ausführlichen Regesten, angezeigt und gerechtfertigt.
 
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