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Campenhausen, Hans; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1957, 3. Abhandlung): Bearbeitungen und Interpolationen des Polykarpmartyriums — Heidelberg, 1957

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https://doi.org/10.11588/diglit.42455#0026
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Hans Fhhb. von Campenhausen

Finalsatz, der (bei ληφϋήναή einen m. E. guten Abschluß ergäbe —
getrost stehen lassen können. Aber im folgenden beginnen sich die
Sätze logisch wie grammatikalisch immer mehr zu verwirren.
„Turbata est narratio quae sequitur“, bemerkt Eduard Schwautz
mit vollem Recht58. Nur bedarf es, wie mir scheint, wesentlich
schärferer Eingriffe, als er sie vorschlägt, wenn das Durcheinander
des überlieferten Textes auch nur einigermaßen geordnet werden soll.
Vielleicht empfiehlt es sich, zunächst weiter unten bei M 18,1
einzusetzen. Mit diesem Satz haben wir den Faden der Erzählung
wieder fest in der Hand, und seine Aussagen dürften zu Bedenken
kaum Anlaß geben. Der Centurio oder έκατοντάρχης, offenbar der
Anführer des Hinrichtungskommandos, gibt den Leib Polykarps
mit Rücksicht auf die zänkischen Proteste der Juden nicht heraus,
sondern rückt ihn wieder in die Mitte des Scheiterhaufens59, wo er
ordnungsgemäß60 verbrannt wird. Es muß also im Vorhergehenden
davon die Rede gewesen sein, daß die Juden, deren Eifern bei der
Verurteilung Polykarps M 12,2 f. und bei der Errichtung des
Scheiterhaufens 13,1 schon besonders hervorgehoben war, es jetzt
nicht einmal dulden wollten, daß die Christen den entseelten Leichnam
ihres Bischofs in Empfang nähmen. Eine derartige Aussage findet
sich nun in der Tat M 17,2: ... των Ιουδαίων, οϊ καί έτήρησαν,
μελλόντων ημών εκ τον πυρός αυτόν λαμβάνειν . . . umgeben von lauter
Sätzen, die, wie sich gleich zeigen wird, interpoliert und mit den
angeführten Worten nur höchst ungeschickt in Verbindung gebracht
sind. Wieweit das isolierbare Fragment den ursprünglichen Wort-
laut wirklich noch bewahrt hat, läßt sich unter diesen Umständen
natürlich nicht mehr bestimmt ausmachen; aber sachlich schaffen
diese Worte gleichwohl die erwünschte Brücke von M 17,1 zu
18,1, so daß ein einigermaßen klarer und verständlicher Gang der
Handlung erkennbar wird. Die Christen wollten sich also nach der
Hinrichtung den Leichnam Polykarps sichern; aber die Juden
wußten dies zu verhindern und veranlaßten dadurch das Eingreifen
58 De Pionio S. 16.
59 Dort brennt also trotz M 16,1 das Feuer immer noch; vgl. o. S. 22
Anm. 51.
00 In der Tat handelte es sich rechtlich bei der Freigabe der Leichen um
einen — meist freilich leicht erreichbaren — Gnadenakt: Th. Mommsen,
Römisches Strafrecht (1899) 887ff. Die Wendung ώς ε&ος αύτοΐς ist dem
Schreiber übrigens auch sonst geläufig: sie begegnet 9,2 ähnlich für die
Heiden, 13,1 wörtlich so noch einmal für die Juden.
 
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