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Engisch, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1960, 1. Abhandlung): Logische Studien zur Gesetzesanwendung — Heidelberg, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.42461#0097
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Logische Studien zur Gesetzesanwendung

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mit seinem Wagen „ungewöhnlich schnell“ gefahren sei, die Fest-
stellung trifft, daß der Betreffende „übermäßig schnell“ i. S. des
§ 366 Ziff. 2 StGB, gefahren ist, vollzieht es dann eine Tatsachen-
feststellung oder eine Subsumtion ? Handelt es sich bei dem Urteil,
daß das Bellen eines Hundes „ruhestörend“ sei, um ein Tatsachen-
urteil oder um eine Subsumtion ? Welcher Art ist die Frage, ob eine
bestimmte geistige Erkrankung bei jemandem einen derartigen Grad
erreicht hat, „daß die geistige Gemeinschaft mit dem Ehegatten
aufgehoben“ ist ? Weiter: Jemand hat die Sehschärfe auf einem
Auge bis auf ein Fünfzigstel der normalen Sehschärfe eingebüßt. Ist
die Frage, ob er damit „das Sehvermögen auf einem Auge verloren
hat“, eine Tat- oder eine Bechtsfrage ? (EntschStr. 71 S. 119/20). Ist
die Frage der Abwendbarkeit einer konkreten Gefahr (vgl. § 52
StGB.) Tat- oder Bechtsfrage? Um was für eine Frage handelt es
sich, wenn darüber zu urteilen ist, ob eine bestimmte Behauptung
(etwa die, daß der Gefangenenaufseher A dem Gefangenen B Streich-
hölzer „zugesteckt“ habe; siehe EntschStr. 35 S. 126/27) geeignet
ist verächtlich zu machen. Wohin gehört die Ermittelung des Sin-
nes einer konkreten Äußerung ? Das Beichsgericht hatte sich eines
Tages mit den Versen zu befassen: „Wenn der Wind im Frühling
bläst von Nord, heißt er Knospentod und Blütenmord. Auf den
Dächern schrein die Katzen Weh, wie der Herr im Garten von
Gethsemane“. Es galt nun zu ermitteln, in welchem Sinne dieser
Vergleich gemeint war, ob in dem Sinne, daß „die Erneuerung der
Natur im Frühjahr, ebenso wie die geistige Erneuerung, die im Er-
lösungswerk Christi gipfelt, teilweise sich unter Weh vollzieht, das
bei den niedrigen Geschöpfen, ebenso wie beim Mensch gewordenen
Gott, nach irgendeinem Ausdruck ringt“ oder ob im Sinne einer
gotteslästerlichen Gleichsetzung der Klagen Jesu mit Katzenge-
schrei (EntschStr. 61 S. 151 ff.). Handelte es sich hier um ein Tat-
sachen- oder um ein Subsumtionsproblem ? Und wie nun noch
bei den Generalklauseln und Ermessensbegriffen ? Ist es Tat- oder
Bechtsfräge, ob im zu beurteilenden Einzelfalle ein Verstoß gegen
Treu und Glauben, gegen die guten Sitten vorliegt, ob das gesunde
Volksempfinden hier und jetzt Bestrafung fordert, ob ein „beson-
ders schwerer Fall“ vorliegt, ob ein „wichtiger Grund“ zur Kün-
digung gegeben war oder ob ein „wichtiges Glied des Körpers“ ein-
gebüßt wurde ? Oder noch spezieller: Ist es Tat-oder Rechtsfrage,
ob das von einem Nachbargrundstück herüberdringende Geräusch
einer Sägemaschine eine „wesentliche Beeinträchtigung der Benut-
zung des Grundstücks“ darstellt ?
 
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