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Engisch, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1960, 1. Abhandlung): Logische Studien zur Gesetzesanwendung — Heidelberg, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.42461#0134
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124 Karl Engisch: Logische Studien zur Gesetzesanwendung
Die neuere Literatur zur Unterscheidung von Tatbestands-
irrtum und Verbotsirrtum (vgl. Logische Studien S. 98f. u. S. 118/19)
anzuführen, scheint mir nicht geboten. Insoweit mag ein Hinweis
genügen auf die sorgfältigen Literaturangaben bei
R. Maurach, Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 1958, §§ 23 und
37. Zu den dort angeführten Schriften sind noch hinzugekommen:
K. H. Kunert, Die normativen Merkmale der strafrechtlichen Tatbestände,
1958.
C. Roxin, Offene Tatbestände und Rechtspflichtmerkmale, 1959.
Im übrigen findet man zu den Problemen der vorstehenden
Schrift noch genauere Literaturangaben in meiner schon erwähnten
„Einführung in das juristische Denken“, 2. Aufl., 1959, namentlich
in den Anmerkungen 47, 57, 123.

Inhaltsübersicht
Seite
Die logische Form der Begründung des konkreten juri-
stischen Sollensurteils aus dem Gesetz. 1—18
Die Gewinnung des konkreten juristischen Untersatzes . 18 ff.
A. Die Logik der Subsumtion.22—37
B. Die Logik der Tatsachenfeststellung .37—82
G. Das logische Verhältnis der Tatsachenfeststellung zur Sub-
sumtion . 82—119

Nachwort

120-124
 
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