EINLEITUNG
Hs. 68 der Universitätsbibliothek in Innsbruck ist bereits verschiedent-
lich benutzt worden. Gustav Bickell hat ihr einen großen Teil seiner Vor-
lagen für die „Synodi Brixinenses“ entnommen; Hartmann Grisar hat sie
eingesehen, als er anhand der von Bickell edierten Synodalstatuten sein
„Bild aus dem deutschen Synodalleben im Jahrhundert vor der Glaubens-
spaltung“ zeichnete. 1929 hat dann Karl Beer einen Aufsatz über eines der
in diesem Codex enthaltenen Stücke veröffentlicht und dabei auch eine Be-
schreibung der Handschrift geliefert, anscheinend ohne zu wissen, daß sie
bereits benutzt und auch schon beschrieben war.
Hs. 68 ist eine Sammelhandschrift. (15. Jahrhundert, Papier30 mal 21 cm,
184 Bl. foliiert; mit Holzdeckeln in zusammengestückeltes, außen rot ange-
strichenes Leder gebunden. Der Einband weist keinerlei Prägung oder Ver-
zierung auf. Die Lederschließe ist entfernt.)
Ihre Herkunft ist unklar. Wilhelm, der die ausführlichste Beschreibung
geliefert hat, führt sie unter den Handschriften „unbestimmter Provenienz“
auf und rechnet sie offensichtlich zu den Bänden, „die man ihrem Inhalt
nach allerdings am ehesten in einer Klosterbibliothek suchen würde, die
aber eines Besitzvermerks entbehren und bei denen eine Provenienzbestim-
mung nach Signatur oder Einband ausgeschlossen schien“.1 Demgegen-
über behaupten Wretschko und Beer, allerdings ohne ihre abweichende
Meinung zu begründen, daß dieser Band aus der 1782 aufgehobenen Kar-
tause Allerengelberg bei Schnals in Tirol stamme.
Der Codex enthält:
1 Chronik des Martinus Polonus; das letzte Blatt ist verloren. Der Text
bricht mit der letzten Zeile von f. 38v bei der Erwähnung Konradins unter
dem Jahre 1268 mitten im Satz ab. F. Ir—38v. Schreiber: A; gedruckt nach
anderer Vorlage: MG SS XXII, 377 ff.
2a Flores Temporum (bis zur Wahl Papst Nikolaus’ IV. reichend). F. 39r—87v.
Schreiber: B; gedruckt nach anderer Vorlage: MG SS XXIV, 230 ff.
b Fortsetzung von Johannes Spies, Prior des Augustinereremitenkonvents in
Rattenberg, bis zur Ernennung neuer Kardinale durch den Gegenpapst
Felix V. (Januar/Februar 1440), abgeschlossen am 28. September 1441.
F. 87v—95r. Schreiber: Johannes Spies (C)
3 Statuten der Brixener Diözesansynode von 1419. F. 96r—105r. Schreiber:
D; ed. Bickell S. 2 ff.
4 Statuten der Brixener Diözesansynode von 1438 mit vorangestellter Ab-
schrift des Baseler Konzilsdekretes über die Provinzial- und Diözesansyno-
1 Wilhelm, Mitteilungen 5. Jg. 1901 S. 36 und 63
Hs. 68 der Universitätsbibliothek in Innsbruck ist bereits verschiedent-
lich benutzt worden. Gustav Bickell hat ihr einen großen Teil seiner Vor-
lagen für die „Synodi Brixinenses“ entnommen; Hartmann Grisar hat sie
eingesehen, als er anhand der von Bickell edierten Synodalstatuten sein
„Bild aus dem deutschen Synodalleben im Jahrhundert vor der Glaubens-
spaltung“ zeichnete. 1929 hat dann Karl Beer einen Aufsatz über eines der
in diesem Codex enthaltenen Stücke veröffentlicht und dabei auch eine Be-
schreibung der Handschrift geliefert, anscheinend ohne zu wissen, daß sie
bereits benutzt und auch schon beschrieben war.
Hs. 68 ist eine Sammelhandschrift. (15. Jahrhundert, Papier30 mal 21 cm,
184 Bl. foliiert; mit Holzdeckeln in zusammengestückeltes, außen rot ange-
strichenes Leder gebunden. Der Einband weist keinerlei Prägung oder Ver-
zierung auf. Die Lederschließe ist entfernt.)
Ihre Herkunft ist unklar. Wilhelm, der die ausführlichste Beschreibung
geliefert hat, führt sie unter den Handschriften „unbestimmter Provenienz“
auf und rechnet sie offensichtlich zu den Bänden, „die man ihrem Inhalt
nach allerdings am ehesten in einer Klosterbibliothek suchen würde, die
aber eines Besitzvermerks entbehren und bei denen eine Provenienzbestim-
mung nach Signatur oder Einband ausgeschlossen schien“.1 Demgegen-
über behaupten Wretschko und Beer, allerdings ohne ihre abweichende
Meinung zu begründen, daß dieser Band aus der 1782 aufgehobenen Kar-
tause Allerengelberg bei Schnals in Tirol stamme.
Der Codex enthält:
1 Chronik des Martinus Polonus; das letzte Blatt ist verloren. Der Text
bricht mit der letzten Zeile von f. 38v bei der Erwähnung Konradins unter
dem Jahre 1268 mitten im Satz ab. F. Ir—38v. Schreiber: A; gedruckt nach
anderer Vorlage: MG SS XXII, 377 ff.
2a Flores Temporum (bis zur Wahl Papst Nikolaus’ IV. reichend). F. 39r—87v.
Schreiber: B; gedruckt nach anderer Vorlage: MG SS XXIV, 230 ff.
b Fortsetzung von Johannes Spies, Prior des Augustinereremitenkonvents in
Rattenberg, bis zur Ernennung neuer Kardinale durch den Gegenpapst
Felix V. (Januar/Februar 1440), abgeschlossen am 28. September 1441.
F. 87v—95r. Schreiber: Johannes Spies (C)
3 Statuten der Brixener Diözesansynode von 1419. F. 96r—105r. Schreiber:
D; ed. Bickell S. 2 ff.
4 Statuten der Brixener Diözesansynode von 1438 mit vorangestellter Ab-
schrift des Baseler Konzilsdekretes über die Provinzial- und Diözesansyno-
1 Wilhelm, Mitteilungen 5. Jg. 1901 S. 36 und 63