Metadaten

Nikolaus [Hrsg.]; Hürten, Heinz [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1960, 2. Abhandlung): Brixener Dokumente , 5: Akten zur Reform des Bistums Brixen — Heidelberg, 1960

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42462#0060
Lizenz: In Copyright
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
58 H. Hurten, Cusanus-Texte V. Brixener Dokumente • Erste Sammlung
alljährlich selbst visitierte, hat sich die Visitation im Jahre 1454 über mehr
als zehn Tage hingezogen.41 So darf man annehmen, daß auch die Visita-
tionen der Pfarreien nicht in einem Schnellverfahren wie in Eichstätt er-
ledigt worden sind. Das Besondere in seinem Vorgehen liegt jedoch
darin, daß er an Hand des Visitationsberichtes umfangreiche Verfügungen
zur Verbesserung der Verwaltung und der Seelsorge einer einzelnen Pfar-
rei erließ, eine Mühe, die um so auffälliger ist, als Albeins, selbst mit den
damals noch zu diesem Sprengel gehörigen Orten Sarns, Theis, Gufidaun
und Villnös, keineswegs zu den großen und wichtigen Pfarreien des Bis-
tums Brixen gezählt werden kann.42
Den Verfügungen für Albeins liegt keine systematische Gliederung
zugrunde. Die einzelnen Anordnungen sind meist unverbunden hinter-
einandergereiht. Man wird annehmen dürfen, daß sie sich an die Gliede-
rung des Berichtes der Visitatoren anschließen.
Von der Rechnungslegung der alljährlich wechselnden Verwalter der
Kirchenfabrik bis zur Verwahrung der zum Kirchengut gehörigen Bücher
taucht hier alles auf, was das alltägliche Leben einer Kirchengemeinde
ausmacht. Die Beleuchtung der Kirche wird ebenso behandelt wie die
Zelebration der gestifteten Messen und die religiöse Unterweisung der
Gläubigen, die zu weit von der Kirche entfernt wohnen und daher der
sonntäglichen Predigt nicht beiwohnen können. Aus dieser bunten Fülle
von Einzelvorschriften heben sich jedoch drei Schwerpunkte heraus, die
offensichtlich Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit des Bischofs waren:
die Verwaltung der Kirchengüter, die Ordnung des Gottesdienstes und die
Spendung der Sakramente.
Die Sorge des Kardinals um das kirchliche Finanzwesen, die auch in der
Zehntverordnung (Nr. II) begegnet, dürfte nicht unbegründet gewesen sein.
Wie wir aus den 25 Jahre späteren Visitationsprotokollen für die Diözese
Eichstätt wissen, ist die Verwaltung der sog. Kirchpröpste nicht immer
uneigennützig und zugunsten der anvertrauten Kirchenfabrik geführt wor-
den. Auch in Albeins haben die Pröpste, wie sich aus unserem Stück ergibt,
ihr Amt nicht immer einwandfrei geführt. Die genauen Vorschriften, die
der Kardinal für ihre Amtsführung und Rechnungslegung gibt, sollten die
hier aufgetretenen Nachlässigkeiten und Begünstigungen in Zukunft un-
möglich machen. Das in diesem Zusammenhang erwähnte „liechkoren“,
das einige Albeinser so unwillig zahlen, läßt sich nicht identifizieren.
Hängt das Wort vielleicht mit dem Feste Lichtmeß zusammen, an dem
diese Steuer entrichtet werden mußte? Lichtmeß als Zahlungstermin ist
uns auch aus den Gerichten Pfefferberg und Salem bekannt. Die Gerichte
zahlten an diesem Tage eine Hälfte der Vogteiabgabe, des Kuppelfutters,
41 Koch, Predigten Nr. CXXXVIII, CXL (S. 123 f. und S. 124 Anm. 1).
42 G. Tinkhauser, Beschreibung der Diözese Brixen I (Brixen 1858) S. 248. Stolz
S. 380 f. Teis, Villnös und Gufidaun auch bei Atz-Schatz III, 159 ff.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften